184b StGB
§ 184b StGB Einstellung

§ 184b StGB: Wann kommt es zur Einstellung?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Bei Ermittlungen wegen § 184b StGB bestehen gute Chancen, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
  • Eine Einstellung kommt in Betracht, wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann oder die Schuld des Täters gering ist. 
  • Insbesondere bei Ersttätern, die nur eine geringe Schuld trifft (z.B. Bilder ungefragt zugeschickt bekommen), bestehen gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Ist eine Verfahrenseinstellung bei § 184b StGB möglich?

Bei § 184b StGB bestehen gute Chancen für eine Verfahrenseinstellung. Bei Ermittlungen wegen § 184b StGB kommt eine Verfahrenseinstellung aus verschiedenen Gründen in Betracht. Zum einen kann das Verfahren eingestellt werden, weil kein Tatverdacht besteht. Zum anderen kann das Ermittlungsverfahren bei § 184b StGB eingestellt werden, weil die Schuld des Beschuldigten gering ist. Insgesamt kommen die folgenden Gründe für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Betracht:

  • Kein Verdacht: Wenn sich im Rahmen der Ermittlungen ergibt, dass sich der Tatverdacht nicht erhärtet, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein, § 170 StPO.
  • Geringfügigkeit ohne Auflage: Auch wenn sich der Tatverdacht im Rahmen der Ermittlungen erhärtet, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Beschuldigten gering ist. Wenn beispielsweise eine Mutter entdeckt, dass ihre Tochter Nacktbilder verschickt, das Bild speichert, um den Vorfall mit dem Vater zu besprechen, ist die Schuld sehr gering. Die Staatsanwaltschaft hat dann die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.
  • Geringfügigkeit mit Auflage: Außerdem kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Auflage einstellen. Bei § 184b StGB kommt es häufig vor, dass ein Ermittlungsverfahren mit der Auflage eingestellt wird, eine Therapie zu besuchen oder Geld zu zahlen.

In den folgenden Fällen kommt etwa eine Einstellung in Betracht:

  • Versehen: Wer im Internet aus Versehen auf einen Link klickt und sich deshalb kinderpornografisches Material ganz kurz anschaut, handelt ohne Vorsatz, sodass das Verfahren eingestellt wird.
  • Eltern: Es kommt häufig vor, dass Jugendliche Nacktbilder von sich verschicken. Dabei kann es sich um Kinderpornografie handeln. Wenn Eltern diese Bilder speichern, um die Bilder später mit einer anderen Person zu besprechen (z.B. mit dem anderen Elternteil), dann werden die Voraussetzungen des § 184b StGB erfüllt. In solchen Fällen kann häufig eine Einstellung nach § 153 StPO erreicht werden.
  • Lehrer: Lehrer sind häufig in WhatsApp-Gruppen mit ihren Schülern. Es passiert gelegentlich, dass Schüler „als Streich“ Nacktbilder von sich in solche Gruppen stellen. Manche Handys speichern Bilder automatisch. Auf diesem Weg passiert es manchmal, dass Lehrer gegen § 184b StGB verstoßen. In solchen Fällen können Verteidiger häufig eine Einstellung nach § 153 StPO erreichen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verfahrenseinstellung vorliegen?

Welche Voraussetzungen für die Verfahrenseinstellung vorliegen müssen, hängt von dem Grund für die Einstellung ab. 

  • Kein Verdacht, § 170 StPO: Die Einstellung nach § 170 StPO kommt in Betracht, wenn kein Tatverdacht vorliegt. Entsprechend kommt eine Einstellung in Betracht, wenn die für die Strafbarkeit erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem Computer mit kinderpornografischen Dateien nicht nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte überhaupt Zugriff auf den Computer hatte.
  • Geringfügigkeit ohne Auflage, § 153 StPO: Die Einstellung nach § 153 StPO kommt in Betracht, wenn die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Voraussetzung für eine geringe Schuld ist, dass es sich um wenige Dateien handelt, kein Handel betrieben wurde und das Material nicht besonders brutal ist. Insgesamt müssen alle Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung der Schuld berücksichtigt werden. Das öffentliche Interesse ist gering, wenn kein Wiederholungstäter vorliegt und auch sonst kein Grund besteht, weshalb der Beschuldigte unbedingt verfolgt werden muss. 
  • Geringfügigkeit mit Auflage, § 153a StPO: Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren auch gegen Auflage (idR Geldzahlung oder Besuch einer Therapie) einstellen. Erforderlich ist dafür, dass der hinreichende Tatverdacht vorliegt. Hintergrund ist, dass bei Beschuldigten, bei denen kein Verdacht vorliegt, das Verfahren ohne Auflage eingestellt werden soll. Außerdem setzt die Einstellung voraus, dass die Schuld gering ist und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch das Erfüllen der Auflage ausgeglichen werden kann. Entsprechend kommt die Einstellung auch eher bei geringfügigen Verstößen gegen § 184b StGB in Betracht. Gute Verteidiger können die Staatsanwaltschaft häufig davon überzeugen, Ermittlungen nach § 153a StPO einzustellen.

Welche Folgen hat die Einstellung des Verfahrens?

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens geht mit einer Vielzahl an Vorteilen einher. Der größte Vorteil besteht darin, dass es zu keinem Gerichtsprozess kommt. Gerichtsprozesse sind zum einen sehr nervenaufreibend und zeitaufwendig. Dazu drohen hohe Kosten bei einer Verurteilung, insbesondere die Gutachterkosten für die Auswertung der Unterlagen liegen häufig bei mehreren tausend Euro. Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten kann es passieren, dass die Kosten bei über 10.000 € liegen. Außerdem droht Beamten bei einer Verurteilung der Entzug des Beamtenstatus und bei Ärzten, Anwälten und anderen zulassungsbedürftigen Berufen droht der Entzug der Zulassung.

All diese Nachteile drohen bei einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht, weshalb die Verfahrenseinstellung das große Ziel der Verteidigung ist. Eine Verfahrenseinstellung ändert auch nichts daran, dass der Beschuldigte weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Wie schafft man es, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen?

Es kommen zwei Wege in Betracht, um die Verfahrenseinstellung zu erreichen:

  • Tatbestand anzweifeln: Eine Verfahrenseinstellung kann dadurch erreicht werden, dass im Rahmen der Verteidigung erhebliche Zweifel daran hervorgerufen werden, dass die Strafbarkeitsvoraussetzungen überhaupt vorliegen. 
  • Geringe Schuld: Zum anderen kann es erfolgsversprechend sein, nachzuweisen, dass das Unrecht eingesehen wurde und kein Bedürfnis für eine Strafe besteht. 

Zweifel daran, dass die Strafbarkeitsvoraussetzungen überhaupt erfüllt wurden, können etwa dadurch hervorgerufen werden, dass man nachweist, keinen Zugriff auf die Geräte gehabt zu haben oder man die Bilder sofort gelöscht hat. Alternativ kann häufig bereits angezweifelt werden, ob es sich auf den Bildern wirklich um Kinder handelt. Die genaue Verteidigungsstrategie hängt von den konkreten Umständen ab. 

Besteht die Verteidigungsstrategie darin, aufzuzeigen, dass kein Bedürfnis an der Strafe besteht, kommen die folgenden Wege in Betracht:

  • Gute Absicht: Es kommt häufig vor, dass Ehefrauen Kinderpornografie auf den Computern ihrer Kinder oder Ehemänner entdecken und diese aus Beweiszwecken speichern. In solchen Fällen wird § 184b StGB auch durch die Ehefrau verwirklicht. Allerdings handeln Frauen in solchen Fällen in guter Absicht, sodass kein Bedürfnis an einer Bestrafung besteht.
  • Therapie: Es besteht ebenfalls kein Strafbedürfnis, wenn der Täter von sich aus überzeugend zum Ausdruck bringt, an sich arbeiten zu wollen. Wer etwa freiwillig und vor Anklageerhebung eine Therapie beginnt, zeigt damit der Staatsanwaltschaft, dass eine Strafe nicht erforderlich ist.

Was sollten Sie bei Ermittlungen wegen § 184b StGB machen?

Wenn gegen Sie wegen § 184b StGB ermittelt wird, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen, um Ihre Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder eine Geldstrafe zu bewahren:

  • Nichts herausgeben: Sie sollten keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Sollte die Herausgabe sinnvoll sein, kann sie mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Ist die Herausgabe nicht sinnvoll, kann sie allerdings nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Kein Geständnis: Gleiches gilt für ein Geständnis. Auch ein Geständnis kann problemlos nachgeholt, allerdings nicht zurückgenommen werden. Entsprechend sollte das Geständnis nur nach Rücksprache mit einem Verteidiger abgegeben werden.
  • Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren, damit eine individuelle Verteidigungsstrategie entworfen werden kann. Ein schnelles Vorgehen ist wichtig, um keine Fehler zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird ein Verfahren eingestellt?
Ein Verfahren wird eingestellt, wenn sich der Tatverdacht nicht bestätigt oder die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Was ist besser, Verfahren eingestellt oder Freispruch?
Ein Freispruch hat den Vorteil, dass er endgültig ist und keine Möglichkeit besteht, das Verfahren erneut aufzunehmen. Allerdings setzt ein Freispruch ein aufwendiges Gerichtsverfahren voraus. Der Vorteil der Verfahrenseinstellung ist, dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.
Wann wird ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt?
Ein Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn die Schuld des Beschuldigten gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Welche Auflagen müssen bei einer Verfahrenseinstellung bei § 184b StGB erfüllt werden?
Die Auflagen bei einer Verfahrenseinstellung wegen § 184b StGB bestehen in der Regel entweder in einer Geldzahlung oder in der Pflicht, eine Therapie zu besuchen.
Ist es gut, wenn bei § 184b StGB ein Verfahren eingestellt wird?
Die Verfahrenseinstellung ist das Ziel der Verteidigung. Damit enden die Ermittlungen, ohne dass es zu einem anstrengenden, teuren Gerichtsprozess kommt.