Sexuelle Belästigung
Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen

Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen: Alles, was Sie wissen müssen

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen sollten Sie keine Aussage tätigen.
  • Sie sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren, um eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwerfen.
  • Es bestehen gute Chancen, dass es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt.

Was passiert bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen?

Nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Das bedeutet insbesondere, dass das Opfer und der Beschuldigte vernommen werden. Dazu versucht die Polizei weitere Beweismittel zu finden, z.B. Aufnahmen von Überwachungskameras, weitere Zeugen usw.

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, hat die Staatsanwaltschaft die folgenden Möglichkeiten:

  • Anklage: Wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass der Beschuldigte die sexuelle Belästigung begangen hat und dazu der Meinung ist, dass eine Verurteilung erforderlich ist, klagt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten bei Gericht an.
  • Einstellung: Alternativ hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Zu einer Verfahrenseinstellung kommt es in zwei Fällen. Wenn die sexuelle Belästigung nicht nachgewiesen werden kann, der Beschuldigte also unschuldig ist, wird das Verfahren eingestellt. Dazu kommt es zu einer Verfahrenseinstellung, wenn die Schuld des Täters gering ist, sodass die Staatsanwaltschaft ein Gerichtsverfahren für nicht erforderlich hält. Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich nicht um eine schwerwiegende Straftat. Entsprechend bestehen sehr gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt.

Droht bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen eine Verurteilung?

Eine Verurteilung nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen droht nur, wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon überzeugt sind, dass die Tat begangen wurde. Entsprechend müssen die Voraussetzungen der sexuellen Belästigung vorliegen und bewiesen werden können.

Die sexuelle Belästigung hat die folgenden Voraussetzungen:

  • Berührung: Die sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Berührung voraus. Deshalb wird beispielsweise das Hinterherrufen nicht von der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erfasst.
  • Sexuell bestimmte Weise: Die Berührung muss in sexuell bestimmter Weise erfolgen. Das bedeutet konkret, dass das äußere Erscheinungsbild nach den konkreten Umständen einen sexuellen Bezug hat.
  • Belästigung: Die Berührung muss dazu führen, dass sich das Opfer unwohl, also belästigt, fühlt. 
  • Wissen & Wollen: Dazu muss der Täter bewusst vorgehen. Entsprechend scheiden etwa plötzliche oder unkontrollierte Bewegungen aus (z.B. bei einem Konzert wird die Hand gestoßen und berührt den Intimbereich einer Frau).

Dazu muss die Tat bewiesen werden können. Dafür ist es erforderlich, dass das Gericht keine ernsthaften Zweifel daran hat, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Wenn keine weiteren Zeugen bestehen, muss entweder ein weiteres Beweismittel vorliegen, beispielsweise kann die sexuelle Belästigung gefilmt worden sein. Wenn nur die Aussage des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten zur Verfügung stehen, kommt eine Verurteilung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. In einer solchen Situation wird der Beschuldigte nur verurteilt, wenn das Gericht die belastende Aussage des vermeintlichen Opfers für vollständig glaubhaft und die Aussage des Beschuldigten für eine Lüge hält. Grundlage für diese Einschätzung ist die Beweiswürdigung der Aussagen des Beschuldigten und des Opfers. Im Rahmen der Beweiswürdigung werden unter anderem die folgenden Aspekte berücksichtigt:

  • Details: Je detaillierter eine Aussage ist, desto höher ist die Glaubhaftigkeit der Aussage. Wenn sich ein Zeuge an viele Details erinnern kann, ist dies ein Zeichen dafür, dass er das Geschehen zutreffend und umfassend erfasst hat und wiedergeben kann.
  • Widersprüche: Wenn eine Aussage Widersprüche aufweist, reduziert dies die Glaubwürdigkeit der Aussage erheblich. Im Gegensatz dazu spricht es erheblich für die Glaubwürdigkeit einer Aussage, wenn sich die Aussage mit anderen, beweisbaren Aspekten vereinbaren lässt.
  • Vorgeschichte: Wenn ein Zeuge in der Vergangenheit wegen einer Falschaussage vor Gericht oder ähnlichen Straftaten verurteilt wurde, reduziert dies grundsätzlich die Glaubwürdigkeit der Aussage.

Wann kommt es bei der sexuellen Belästigung zu einer Verfahrenseinstellung?

Bei Ermittlungen wegen sexueller Belästigung bestehen sehr gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um eine Strafe mit einem eher geringen Strafrahmen (Höchststrafe: 2 Jahre Gefängnis). Entsprechend handelt es sich um eine Straftat, bei der die Staatsanwaltschaft häufig daran interessiert ist, das Verfahren möglichst schnell zu beenden. Dazu ist in Aussage-gegen-Aussage-Situationen der Nachweis einer Tat sehr schwierig. Aufgrund der geringen Strafe stellen viele Staatsanwaltschaften das Verfahren schnell ein. Die Verfahrenseinstellung kann aus zwei Gründen erfolgen:

  • Kein Verdacht: Wenn sich der Verdacht gegen Sie nicht bestätigen lässt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Insbesondere wenn keine Zeugen zur Verfügung stehen, bestehen sehr gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. In einer solchen Situation lässt sich nur selten ohne Zweifel feststellen, dass der Beschuldigte die Tat ohne Zweifel begangen hat. Dazu handelt es sich um eine Straftat mit einer geringen Strafe, sodass die Polizei keinen großen Aufwand in die Ermittlungen steckt.
  • Geringfügigkeit: Alternativ kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch wegen Geringfügigkeit einstellen. Erforderlich ist dafür, dass die Schuld des Beschuldigten gering ist (z. B. keine schweren Folgen, kein Wiederholungstäter usw.). In den meisten Fällen macht die Staatsanwaltschaft die Einstellung von einer Auflage abhängig. Die Auflage besteht in den meisten Fällen in einer Geldzahlung. Es ist trotzdem sinnvoll, diese Auflage zu erfüllen. Auf diesem Weg verhindern Sie ein aufwendiges Gerichtsverfahren. Außerdem wird eine Einstellung auch nicht im Führungszeugnis eingetragen, sodass sie auch weiterhin als nicht vorbestraft gelten.

Wie erfolgt die Verteidigung bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?

Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen besteht die Verteidigung insbesondere darin, aufzuzeigen, weshalb die Aussage des Opfers nicht glaubwürdig ist. Dafür hilft es etwa, Widersprüche in der Aussage aufzuzeigen oder Indizien dafür zu finden, weshalb die Aussage falsch ist. Dazu kommen auch die folgenden Verteidigungsmittel in Betracht:

  • Beweismittel: Wenn Beweismittel vorliegen, die den Beschuldigten entlasten, ist es sehr hilfreich, diese vorzulegen. Wenn es beispielsweise Chatverläufe gibt, aus denen sich ergibt, dass die Handlungen von einem Einverständnis des Opfers gedeckt waren, ist es sehr sinnvoll, diese vorzulegen.
  • Aussage nur nach Rücksprache: Beschuldigte sollten eine Aussage nur nach Rücksprache halten. Es besteht das hohe Risiko, dass sich Beschuldigte mit einer Aussage selbst belasten. Entsprechend sollte eine Aussage nur nach Rücksprache mit einem Anwalt getätigt werden. Beschuldigte müssen keine Aussage tätigen und es ist in vielen Fällen sinnvoll, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern. 

Was tun bei Anzeige wegen sexueller Belästigung?

Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ist es wichtig, dass Sie unmittelbar einen Anwalt kontaktieren. Auf diesem Weg verhindern Sie, dass es zu Fehlern bei der Verteidigung kommt. Fehler zu Beginn der Ermittlungen können häufig nicht mehr korrigiert werden und verhindern deshalb häufig, dass es später zu einer Verfahrenseinstellung oder zu einem Freispruch kommt. Dazu sollten Sie auch die folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Keine Aussage: Sie sollten eine Aussage nur nach Rücksprache mit einem Anwalt tätigen. Andernfalls besteht das hohe Risiko, dass Sie sich selbst belasten.
  • Beweismittel: Dazu ist es sinnvoll, zu schauen, ob Beweismittel zur Verfügung stehen, die sie entlasten. Wenn es beispielsweise entlastende Chatnachrichten, Zeugen oder Videoaufnahmen gibt, ist es wichtig, diese später in das Verfahren einzuführen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung?
Bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung erfolgt grundsätzlich eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Sollte man bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung eine Aussage machen?
Als Beschuldigter sollten Sie bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung keine Aussage tätigen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Aussage im weiteren Verfahren zu Nachteilen führen wird.
Was passiert bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen?
Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen kommt es in den meisten Fällen zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Nur ausnahmsweise droht eine Verurteilung.
Wer trägt bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung die Beweislast?
Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Tat nachzuweisen. Wenn es der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, die Tat nachzuweisen, werden sie freigesprochen.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung?
Wenn Sie wegen sexueller Belästigung verurteilt werden, droht grundsätzlich eine Geldstrafe. Zu einer Gefängnisstrafe kommt es bei der sexuellen Belästigung nur ganz ausnahmsweise.