184b StGB
§ 184c StGB Ersttäter

§ 184c StGB: Was passiert bei Ersttätern?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Ersttäter haben bei § 184c StGB gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
  • Kommt es doch zu einer Verurteilung, erhalten Ersttäter meistens eine Geld- oder Bewährungsstrafe.
  • Eine Gefängnisstrafe droht Ersttätern bei § 184c StGB nur in Extremfällen, beispielsweise bei Personen, die mit entsprechenden Dateien Handel betreiben.

Welche Besonderheiten bestehen für Ersttäter bei § 184c StGB?

Ersttäter erhalten bei § 184c StGB deutlich geringere Strafen als Wiederholungstäter. Hintergrund ist, dass besonders schwerwiegende Konsequenzen erst drohen, wenn eine erneute Verurteilung wegen § 184c StGB erfolgt. Die Rücksicht zeichnet sich insbesondere auf zwei Wegen aus:

  • Verfahrenseinstellung: Bei Ersttätern kommt es auch bei § 184c StGB häufig zu Verfahrenseinstellungen. Teilweise müssen dafür Auflagen erfüllt werden, teilweise erfolgt die Einstellung allerdings auch ohne, dass Auflagen erfüllt werden müssen. Erfahrene Anwälte können häufig verhindern, dass es bei Ersttätern zu einer Verurteilung wegen § 184c StGB kommt.
  • Gefängnisstrafe: Gefängnisstrafen sind bei Ersttätern bei § 184c StGB extrem selten. Eine Gefängnisstrafe droht Ersttätern nur, wenn eine besonders schwerwiegende Tat vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn das Material tausende Dateien umfasst, Handel mit entsprechendem Material betrieben wird oder extrem brutales Material vorliegt. 

Welche Strafen drohen Ersttätern bei einer Verurteilung wegen § 184c StGB?

Sollte es zu einer Verurteilung wegen § 184c StGB kommen, liegt die Höchststrafe bei 3 Jahren Gefängnis. Ersttätern droht in der Regel eine Geldstrafe oder eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Bei der Strafzumessung wird etwa berücksichtigt, wie viel Material vorliegt, welchen Inhalt das Material hat, ob der Beschuldigte Reue zeigt usw.

Neben der Strafe durch das Gericht hat eine Verurteilung allerdings noch einige weitere Nachteile:

  • Verbeamtung & Zulassung: Bei einer Verurteilung wegen § 184c StGB droht der Verlust des Beamtenstatus. Bei zulassungsbedürftigen Berufen, z.B. bei Ärzten oder Anwälten, besteht das Risiko, dass die Berufszulassung entzogen wird. Bei Ersttätern ist das Risiko allerdings gering, dass es zu solchen Konsequenzen kommt.
  • Kosten: Wer verurteilt wird, muss die Verfahrenskosten des Gerichtsprozesses tragen. Bei einer Verurteilung wegen § 184c StGB beinhalten die Verfahrenskosten häufig teure Kosten für Gutachter, welche die Handys und Computer auswerten. Entsprechend fallen Verfahrenskosten von mehreren tausend Euro an.
  • Führungszeugnis: Eine Verurteilung wird in das Führungszeugnis aufgenommen, sodass zukünftige Tätigkeiten mit Kindern (z.B. als Sporttrainer oder Betreuer) nicht mehr möglich sind.
  • Einziehung: Die Geräte, die für die Tat genutzt wurden, werden grundsätzlich eingezogen, also dauerhaft weggenommen. Bei einer Verfahrenseinstellung erfolgt eine solche Einziehung nicht, sodass keine neuen Geräte gekauft werden müssen.

Wer ist bei § 184c StGB Ersttäter?

Ersttäter bei § 184c StGB ist, wer keine Vorstrafen im Sexualstrafrecht aufweist. Eine Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls ist entsprechend für die Beurteilung als Ersttäter ohne Bedeutung. Zu den Vorstrafen im Sexualstrafrecht gehören etwa Straftaten wie Kindesmissbrauch oder auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Aber auch bei Sexualstraftaten gegenüber Erwachsenen passiert es häufig, dass die Privilegierungen von Ersttätern nicht mehr gewährt werden.

Folgende Voraussetzungen hat der § 184c StGB, die vorliegen müssen, damit eine Strafbarkeit in Betracht kommt: 

  • Jugendpornografie: Es muss Jugendpornografie vorliegen. Dabei muss Material vorliegen, in dem sexuelle Handlungen an oder von Jugendlichen vorgenommen werden oder Jugendliche in sexuell aufreizender Weise dargestellt werden. Als Jugendliche gelten Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Es kommt dabei allerdings nicht zwingend auf das tatsächliche Alter der Person an, sondern auf das Alter, welches sich aus der Darstellungsweise ergibt. Es kommt auf die Perspektive eines objektiven Beobachters an.
  • Erfasste Handlung: Strafbar ist nahezu jeder Umgang mit Jugendpornografie. Neben dem Besitz und dem Anschauen sind auch die Verbreitung, das Herstellen usw. strafbar. 
  • Vorsatz: Die Strafbarkeit setzt voraus, dass Täter vorsätzlich handeln. Der Vorsatz fehlt beispielsweise, wenn einem die Bilder ungefragt zugeschickt werden und man die Bilder sofort löscht.
  • Kein Ausschluss: In Ausnahmefällen ist der Umgang mit Jugendpornografie zulässig. Beispielsweise für Rechtsanwälte, Richter oder Gutachter, sofern der Umgang für die Tätigkeit erforderlich ist.
  • Austausch unter Jugendlichen: Sofern die Inhalte mit Einwilligung des Jugendlichen hergestellt wurden und die Inhalte nur für den Eigengebrauch verwendet werden, scheidet eine Strafbarkeit wegen § 184c StGB aus. Deshalb können Jugendliche untereinander Nacktbilder austauschen, ohne sich strafbar zu machen.

Kann bei § 184c StGB bei Ersttätern eine Verfahrenseinstellung erreicht werden?

Bei § 184c StGB bestehen gute Chancen für Ersttäter, dass das Verfahren eingestellt wird. Eine Verfahrenseinstellung kann zum einen dadurch erreicht werden, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die Strafbarkeitsvoraussetzungen überhaupt vorliegen. Zum anderen ist es erfolgsversprechend, nachzuweisen, dass die Schuld eingesehen wurde und kein Bedürfnis für eine Strafe besteht.

Zweifel daran, dass die Strafbarkeitsvoraussetzungen überhaupt erfüllt wurden, können etwa dadurch hervorgerufen werden, dass man nachweist, keinen Zugriff auf die Geräte gehabt zu haben oder man die Bilder sofort gelöscht hat. Alternativ kann häufig bereits angezweifelt werden, ob es sich auf den Bildern wirklich um Jugendliche handelt. Die genaue Verteidigungsstrategie hängt von den konkreten Umständen ab.

Besteht die Verteidigungsstrategie darin, aufzuzeigen, dass kein Bedürfnis an der Strafe besteht, kommen die folgenden Wege in Betracht:

  • Gute Absicht: Es kommt häufig vor, dass Ehefrauen Jugendpornografie auf den Computern ihrer Kinder oder Ehemänner entdecken und diese aus Beweiszwecken speichern. In solchen Fällen wird § 184c StGB auch durch die Ehefrau verwirklicht. Allerdings handeln Frauen in solchen Fällen in guter Absicht, sodass kein Bedürfnis an einer Bestrafung besteht.
  • Therapie: Es besteht ebenfalls kein Strafbedürfnis, wenn der Täter von sich aus überzeugend zum Ausdruck bringt, an sich arbeiten zu wollen. Wer etwa freiwillig und vor Anklageerhebung eine Therapie beginnt, zeigt damit der Staatsanwaltschaft, dass eine Strafe nicht erforderlich ist.
Der Vorteil einer Verfahrenseinstellung besteht darin, dass es zu keiner Verurteilung kommt. Entsprechend droht kein aufwendiger, teurer Prozess, kein Eintrag im Führungszeugnis und es kommt auch zu keinem Verlust des Beamtenstatus.

Wie läuft das Verfahren wegen § 184c StGB ab?

Das Ermittlungsverfahren wegen § 184c StGB beginnt mit eine Strafanzeige oder einem anderen Hinweis an die Polizei. Häufig erfolgt eine Meldung durch das NCMEC an das Bundeskriminalamt. NCMEC steht für National Center for Missing & Exploited Children und kommt aus den USA. Amerikanische Unternehmen müssen dem NCMEC Verdachtsfälle melden. Das NCMEC gibt diese Meldungen an das Bundeskriminalamt weiter, wodurch es dann zu Ermittlungen in Deutschland kommt. Von den Ermittlungen erhalten Sie in der Regel Kenntnis, indem es zu einer Vorladung durch die Polizei oder einer Hausdurchsuchung kommt. Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht, um das Verfahren bei Ersttätern zu beenden:

  • Verfahrenseinstellung: Bei § 184c StGB kommt die Einstellung des Verfahrens in Betracht. Das Ermittlungsverfahren kann sowohl eingestellt werden, weil sich der Verdacht nicht erhärtet, als auch, weil die Schuld des Täters gering ist. Bei Ersttätern kommt es sehr häufig zu einer Verfahrenseinstellung.
  • Urteil: Zu einem Urteil gegen Ersttäter wegen § 184c StGB kommt es extrem selten. Hintergrund ist, dass häufig eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann. Kommt es doch zu einem Urteil, erfolgt fast immer eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe. Zu Haftstrafen kommt es bei Ersttätern bei § 184c StGB quasi nie.

Die Verfahrenseinstellung ist für Beschuldigte die deutlich attraktivere Möglichkeit, das Verfahren zu beenden. Bei einer Verfahrenseinstellung kommt es zu keiner Verurteilung, sodass auch keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt und keine Prozesskosten bezahlt werden müssen. Damit es zu einer Verfahrenseinstellung kommt, ist es wichtig, dass sie einen kompetenten Anwalt mandatieren, damit dieser die Staatsanwaltschaft überzeugt, das Verfahren einzustellen.

Was sollten Sie machen, wenn Sie wegen § 184c StGB als Ersttäter angezeigt werden?

Wenn Sie wegen § 184c StGB beschuldigt werden, ist es sehr wichtig, dass Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Nichts herausgeben: Sie sollten keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Sollte die Herausgabe sinnvoll sein, kann sie mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Ist die Herausgabe nicht sinnvoll, kann sie allerdings nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Kein Geständnis: Gleiches gilt für ein Geständnis. Auch ein Geständnis kann problemlos nachgeholt, allerdings nicht zurückgenommen werden. Entsprechend sollte das Geständnis nur nach Rücksprache mit einem Verteidiger abgegeben werden.
  • Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren, damit eine individuelle Verteidigungsstrategie entworfen werden kann. Ein schnelles Vorgehen ist wichtig, um keine Fehler zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Strafe droht Ersttätern bei § 184c StGB?
Ersttätern droht grundsätzlich eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Außerdem können kompetente Rechtsanwälte häufig eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen.
Erhalten Ersttäter bei § 184c StGB eine Bewährungsstrafe?
Ersttäter erhalten bei einer Verurteilung wegen § 184c StGB häufig eine Bewährungsstrafe. Alternativ kommt es auch häufig zu Geldstrafen oder Verfahrenseinstellungen.
Erhalten Ersttäter bei § 184c StGB eine Geldstrafe?
Ersttäter erhalten bei einer Verurteilung wegen § 184c StGB häufig eine Geldstrafe. Alternativ sind auch Bewährungsstrafen und Verfahrenseinstellungen häufig.
Wann ist jemand Ersttäter?
Ersttäter ist eine Person ohne einschlägige Vorbestrafung. Bei § 184c StGB gehören zu den einschlägigen Vorstrafen etwa auch die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen oder auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen.
Was passiert, wenn Jugendliche wegen § 184c StGB angezeigt werden?
Wenn gegen Jugendliche wegen § 184c StGB ermittelt wird, bestehen gute Chancen für eine Verfahrenseinstellung. Jugendliche dürfen eigene Nacktbilder straffrei untereinander zuzuschicken, sofern die Bilder freiwillig aufgenommen und verschickt wurden.