Ab wann ist Sexting erlaubt: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Sexting ist ab 14 Jahren erlaubt.
- Sexting ist nur erlaubt, wenn die Aufnahmen dem persönlichen Gebrauch dienen und mit Einverständnis der abgebildeten Personen entstanden sind
- Wenn Eltern Nacktbilder von Ihren Kindern entdecken, sollten Sie die Bilder auf keinen Fall auf ihren Geräten speichern. Es stellt eine Straftat dar, Nacktbilder von Kindern zu speichern.
Ab welchem Alter ist Sexting erlaubt?
Sexting ist in Deutschland ab 14 Jahren erlaubt. Das bedeutet, dass es ab 14 Jahren zulässig ist, Nacktbilder oder ähnliche Bilder zu verschicken und zu empfangen. Nacktbilder von Kindern unter 14 Jahren stellen Kinderpornografie dar. Der Umgang mit solchen Nacktbildern ist in jeder Form strafbar, das betrifft sowohl den Besitz als auch das Anschauen usw. Auch wenn sich Kinder unter 14 Jahren nicht selbst strafbar machen können, besteht erstens die Gefahr, dass es zu einer Hausdurchsuchung und/oder einer Einziehung der elektronischen Geräte kommt. Zweitens macht sich auch der Empfänger, der entsprechende Bilder anschaut bzw. speichert, strafbar. Entsprechend sollte mit dem Sexting erst mit 14 Jahren angefangen werden.
Auch der Umgang mit Nacktbildern von Jugendlichen zw. 14 und 18 Jahren ist grundsätzlich strafbar. Die Straftat ergibt sich aus § 184c StGB. Eigene Nacktbilder sind für Teenager nicht strafbar. Eine Strafbarkeit kommt nur für den Besitz und das Anschauen von fremden Nacktbildern in Betracht. Der Umgang ist ausnahmsweise zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Persönlicher Gebrauch: Die Bilder dürfen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen. Das bedeutet, dass sowohl die abgebildete Person als auch der Hersteller die Bilder nutzen dürfen. Es darf allerdings nicht das Ziel bestehen, die Bilder weiteren Personen zugänglich zu machen. Es kommt dabei auf die Absicht beim Herstellen der Bilder an. Wenn die Bilder allerdings weiterverbreitet werden, besteht das Risiko, dass die Polizei davon ausgeht, dass dieser Plan auch schon zu Beginn bestand.
- Einwilligung: Dazu muss die Einwilligung der abgebildeten Person vorliegen. Wenn mehrere Personen abgebildet werden, muss von jeder Person eine Einwilligung vorliegen.
Bei diesen Voraussetzungen ist zu beachten, dass keine Alterseinschränkung besteht. Sofern diese Voraussetzung vorliegt, können also auch Erwachsene straffrei entsprechende Bilder anschauen und besitzen.
Worauf muss beim Sexting geachtet werden?
Für Jugendliche ist es sehr wichtig, darauf zu achten, dass Bilder ausschließlich verwendet werden, wenn ein wirksames Einverständnis der abgebildeten Person vorliegt.
- Wirksames Einverständnis: Das setzt voraus, dass die abgebildete Person aus freien Stücken zugestimmt hat, dass die Aufnahmen gemacht werden bzw. die Bilder freiwillig selbst erstellt hat. Die Person darf also nicht unter Druck gesetzt werden, Bilder zu verschicken oder von sich machen zu lassen.
- Kein Weiterleiten: Jugendliche dürfen die Bilder auf keinen Fall an Fremde weiterleiten. In einem solchen Fall liegt die Verbreitung von Jugendpornografie vor, die mit hohen Strafen bestraft wird. Insbesondere in Trennungen kommt es häufig dazu, dass Bilder an andere Personen verschickt werden. So dürfen Sie sich auf keinen Fall verhalten. Dazu sollten Sie auch aufpassen, wer Aufnahmen von Ihnen bzw. Ihren Kindern erhält. Die Verbreitung von solchen Bildern kann beispielsweise zu Mobbing führen. Deshalb sollten entsprechende Bilder nur an Personen verschickt werden, denen Sie zu 100 % vertrauen.
Außerdem muss darauf geachtet werden, dass mit dem Empfänger abgesprochen wurde, sich gegenseitig Nacktbilder zu schicken. Wer unaufgefordert Nacktbilder von sich verschickt, macht sich ebenfalls strafbar, § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB.
Worauf müssen Eltern beim Sexting achten?
Wenn Sie Ihre Kinder beim Sexting „erwischen“, ist es sehr wichtig, dass Sie ein vertrauensvolles Gespräch mit Ihrem Kind führen. Dabei ist es sinnvoll, zu erfragen, was für Aufnahmen an wen geschickt werden. Auf diesem Weg können Sie Ihr Kind gegebenenfalls über die Risiken und möglichen Folgen aufklären. Außerdem sollten Sie den folgenden Hinweis berücksichtigen:
- Bilder nicht speichern: Als Eltern sollten Sie auf keinen Fall Nacktbilder bzw. vergleichbare Bilder von Ihrem Kind speichern. Auch als Elternteil können Sie sich wegen des Besitzes von jugendpornografischen Inhalten strafbar machen. Selbst wenn Sie den Vorfall mit Ihrem Partner besprechen möchten, sollten Sie auf keinen Fall eines der Bilder auf Ihrem Handy bzw. Computer speichern.

