Ist es strafbar, wenn Frauen Bilder von sich schicken?
Das wichtigste in Kürze
- Es ist grundsätzlich nicht strafbar, wenn Frauen Bilder von sich verschicken.
- Eine Strafbarkeit kann sich daraus ergeben, dass anderen Personen ohne Aufforderung Nacktbilder geschickt werden oder andere Personen abgebildet sind.
- Auch der Empfänger kann sich ausnahmsweise strafbar machen. Beispielsweise ist es strafbar, sich pornografische Bilder von Kindern anzuschauen.
Ist es strafbar, wenn Frauen Bilder von sich schicken?
Es ist grundsätzlich nicht strafbar, wenn Frauen Bilder von sich schicken. Wer Bilder von sich macht, hat es selbst in der Hand, was mit diesen Bildern passiert. Eine Strafbarkeit kommt nur in den folgenden Ausnahmefällen in Betracht:
- Nacktbilder: Wer ungefragt Nacktbilder oder andere Bilder von sich mit pornografischem Inhalt verschickt, macht sich wegen der Verbreitung von Pornografie, § 184 StGB, strafbar. In den meisten Fällen machen sich Männer wegen dieses Straftatbestandes strafbar, insbesondere durch das Verschicken von Dickpics. Allerdings können auch Frauen diesen Straftatbestand erfüllen. Entscheidend für die Strafbarkeit ist, dass die andere Person nicht dazu aufgefordert hat, entsprechende Bilder zu verschicken.
- Andere Personen: Wer Bilder von anderen Personen veröffentlicht, ohne dass ein Einverständnis der anderen Person besteht, macht sich ebenfalls strafbar. Wer allerdings mit einer anderen Person fotografiert wird, stimmt dabei meistens in eine Veröffentlichung der Bilder ein. Wenn allerdings intime Fotos aufgenommen werden – zum Beispiel Nacktfotos – kann aus den Umständen grundsätzlich nicht geschlossen werden, dass die gezeigte Person mit der Veröffentlichung der Bilder einverstanden ist. In solchen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 184k StGB in Betracht, wenn die Aufnahme gegen den Willen der Person entstanden ist, und eine Strafbarkeit nach § 201a StGB, wenn die Aufnahme im Einverständnis der Person entstanden ist, allerdings die abgebildete Person nicht in die Veröffentlichung der Bilder eingewilligt hat.
Es handelt sich allerdings jeweils um geringfügige Straftaten. Bei solchen Straftaten ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es zu einer Verurteilung kommt. Selbst wenn der Straftatbestand unstrittig erfüllt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Unter Umständen macht die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen davon abhängig, dass Geld gezahlt wird. Allerdings ist die Höhe der Zahlung deutlich günstiger, als wenn es zu einer Verurteilung kommt, sodass es sehr sinnvoll ist, die Geldzahlung zu tätigen.
Wie kann sich der Empfänger strafbar machen?
Nicht nur die Frau kann sich durch das Versenden des Bildes strafbar machen, sondern es bestehen auch für den Empfänger Möglichkeiten, sich strafbar zu machen. Abhängig vom Inhalt des Bildes, kann es schon strafbar sein, das Bild anzuschauen:
- Verbreiten: Wenn es sich bei den Bildern um Nackt- bzw. Intimbilder handelt, ist das Weiterleiten strafbar. Die Strafbarkeit kann sich aus zwei Aspekten ergeben. Sowohl nach § 184k StGB als auch nach § 201a StGB ist es strafbar, entsprechende intime Aufnahmen gegen den Willen der dargestellten Person zu verbreiten. Es ist sogar strafbar, die Aufnahme einer anderen Person zu zeigen, wobei die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei solchen Taten sehr gering ist. Doch auch wenn es sich um „normale“ Bilder handelt, ist die Verbreitung strafbar, sofern keine Einwilligung der dargestellten Person vorliegt.
- Kinder: Wenn es sich bei den Bildern um sexualisierte Bildern von Kindern handelt, also die dargestellte Person unter 14 Jahren alt ist, handelt es sich um Kinderpornografie. Jeder Umgang mit Kinderpornografie ist strafbar. Der Empfänger des Bildes macht sich also schon durch das Anschauen der Bilder strafbar.
Insbesondere der Umgang mit Kinderpornografie stellt eine schwerwiegende Straftat dar. In solchen Fällen drohen umfangreiche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Dazu ist es auch sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie bei dem Vorwurf der Kinderpornografie vorgehen sollten.

