Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung Internet

Sexuelle Belästigung Internet: Alles, was Sie wissen müssen

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Unter dem Begriff sexuelle Belästigung im Internet werden unterschiedliche Verhaltensweisen im Internet zusammengefasst.
  • Als sexuelle Belästigung gelten etwa ungefragte sexuelle Anfragen, Dickpics oder auch das Veröffentlichen von fremden Bildern.
  • Die sexuelle Belästigung ist in vielen Fällen strafbar. Eine Verfolgung ist nur möglich, wenn Beweise vorliegen.

Was ist sexuelle Belästigung im Internet?

Sexuelle Belästigung im Internet stellt einen Sammelbegriff, der verschiedene Formen der sexuellen Belästigung im Internet erfasst. Die sexuelle Belästigung kommt sowohl in Betracht, wenn es sich um das ungefragte Versenden von Nacktbildern (z.B. sog. Dickpics) handelt, als auch wenn es sich um das aufdringliche Anfragen mit sexuellem Hintergrund handelt. Zur sexuellen Belästigung im Internet gehören insbesondere die folgenden Formen der Belästigung:

  • Cybergrooming: Cybergrooming bezeichnet die Kontaktaufnahme von Erwachsenen an Kinder über das Telefon bzw. Internet, um mit dem Kind sexuelle Handlungen vorzunehmen. Erforderlich ist für das Cybergrooming, dass der Erwachsene das Kind wiederholt drängt, versucht zu überreden oder einschüchtert. Dazu setzt die Strafbarkeit voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, dass sexuelle Handlungen mit dem Kind vorgenommen werden sollen bzw. pornografische Aufnahmen mit dem Kind gemacht werden sollen. Es ist also nicht erforderlich, dass es tatsächlich später zu sexuellen Handlungen kommt.
  • Dickpics: Im Internet kommt es sehr häufig vor, dass Männer ungefragt Bilder von ihrem Penis verschicken. Solche Bilder werden Dickpics genannt. Zwar können die Bilder von den Empfängerinnen schnell gelöscht werden, allerdings bleibt die Belästigung durch das Anschauen der Bilder.
  • Fremde Bilder veröffentlichen: Insbesondere nach Trennungen kommt es teilweise dazu, dass Nackt- bzw. Intimbilder von einer fremden Person im Internet veröffentlicht werden. Solche Veröffentlichungen sind für Betroffene sehr belastend, da es nahezu unmöglich ist, entsprechende Veröffentlichungen rückgängig zu machen.
  • Sexuelle Beleidigungen: Zur sexuellen Beleidigung gehören unter anderem beleidigende Nachrichten oder Kommentare (z.B. eine Frau als Schlampe oder Hure zu bezeichnen).

Wie wird sexuelle Belästigung im Internet bestraft?

Je nach Art und Weise der Belästigung kommen sehr unterschiedliche Strafen in Betracht. 

  • Cybergrooming: Bei einer Verurteilung wegen Cybergrooming droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. Sofern keine besonders schweren Umstände vorliegen (z.B. bei Wiederholungstätern), liegt die Strafe in der Regel am unteren Ende des Strafrahmens. Das bedeutet grundsätzlich, dass es in den meisten Fällen zu einer Gefängnisstrafe von weniger als 1,5 Jahren oder einer Geldstrafe kommt. Die Strafe für Cybergrooming ergibt sich aus § 176b StGB.
  • Dickpics: Das Versenden von Dickpics wird grundsätzlich mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. In Ausnahmefällen kommt auch eine höhere Strafe in Betracht. Eine höhere Strafe ist möglich, wenn Bilder an Kinder verschickt werden, in diesem Fall handelt es sich um einen sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, es droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren. Wenn Bilder von Kindern verschickt werden, handelt es sich um die Verbreitung von Kinderpornografie, die mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft wird.
  • Fremde Bilder veröffentlichen: Wenn fremde Bilder veröffentlicht werden, droht grundsätzlich nur eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Die Höchststrafe liegt grundsätzlich bei 3 Jahren Gefängnisstrafe. Eine höhere Strafe ist nur möglich, wenn das Opfer erpresst werden soll.

Die genaue Höhe der Strafe hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Beispielsweise wird berücksichtigt, ob bereits einschlägige Vorstrafen bestehen und welche Folgen die Tat hatte. Neben der Strafe durch das Gericht hat das Opfer einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Insbesondere bei der Veröffentlichung von Nacktbildern einer anderen Person, können sehr hohe Schadensersatzansprüche bestehen. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Schadensersatzansprüchen von mehr als 25.000 €.

Wie können sich Betroffene gegen sexuelle Belästigung im Internet verteidigen?

Wer im Internet sexuell belästigt wird, steht nicht ohne Rechte da. Neben den rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten ist es auch sinnvoll zu überlegen, welche Möglichkeiten bestehen, um entsprechende Belästigungen in der Zukunft zu vermeiden. Beispielsweise besteht bei nahezu allen sozialen Netzwerken die Möglichkeit, einzustellen, wer einen kontaktieren darf und wer nicht. Dazu sollte darauf geachtet werden, welche Inhalte im Internet veröffentlicht werden. Es ist beispielsweise nicht ratsam, Nacktbilder an wildfremde Menschen im Internet zu verschicken.

Dazu haben Sie bei einer sexuellen Belästigung im Internet auch die folgenden Handlungsoptionen:

  • Anzeige: Opfer von sexueller Belästigung im Internet können eine Strafanzeige stellen. Damit die Anzeige auch zu zielgerichteten Ermittlungen der Polizei führt, ist es wichtig, dass Sie Beweise vorlegen können, beispielsweise Screenshots von dem Dickpic. Eine Anzeige kann formlos bei der lokalen Polizei gestellt werden. In manchen Bundesländern ist es auch möglich, eine Anzeige online zu stellen.
  • Schadensersatz: Insbesondere, wenn Nackt- oder Intimbilder von Ihnen veröffentlicht wurden, haben Sie sehr gute Chancen für hohe Schadensersatzansprüche. Es ist durchaus möglich, dass Ihnen über 10.000 € zustehen. Auch dafür ist es wichtig, dass Sie Beweise vorlegen können.
  • Melden: Dazu sollten Sie die Person melden, die Ihnen entsprechende Bilder zuschickt bzw. sie belästigt. Dadurch bekommen die Betreiber der Netzwerke die Möglichkeit, die betroffenen Profile zu sperren.

Für Kinder und Jugendliche ist es außerdem wichtig, über entsprechende Vorfälle mit den Eltern oder anderen Erwachsenen (z.B. einem Lehrer, dem man vertraut) zu sprechen. 

Wie sollte man bei Ermittlungen wegen sexueller Belästigung im Internet reagieren?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine andere Person im Internet sexuell belästigt zu haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Mit einer rechtzeitigen, zielgerichteten Verteidigung bestehen sehr gute Chancen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt werden. Neben der schnellen Verteidigung sollten Sie auch die folgenden Tipps beachten:

  • Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei abgeben. Entsprechende Aussagen führen sehr oft im Laufe des Verfahrens zu Problemen. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage auch noch später ohne Nachteile abgegeben werden. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Unterlagen.
  • Ruhe bewahren: Es ist sehr wichtig, dass Sie ruhig bleiben. Wenn Sie beispielsweise anfangen, das vermeintliche Opfer zu kontaktieren und ihr Vorwürfe zu machen, besteht das Risiko, dass dies als Zeugenbeeinflussung gesehen wird, was erhebliche Nachteile für sie haben kann.

Häufig gestellte Fragen

Was zählt zum Sexting?
Das Sexting erfasst alle Wege, auf denen digital sexualisierte Bilder und Nachrichten ausgetauscht werden. Damit gehören beispielsweise auch Nacktbilder auf Snapchat oder Instagram zum Sexting.
Was passiert bei Online-Belästigung?
Als Online-Belästigung werden alle Formen der Belästigung im Internet bezeichnet. Zu den Online-Belästigungen gehören unter anderem Hasskommentare, ungefragte Dickpics oder auch „klassische“ Beleidigungen.
Kann das eigene Profil wegen sexueller Belästigung gesperrt werden?
Sexuelle Belästigung im Internet führt häufig dazu, dass das betroffene Profil gesperrt wird. Sexuelle Belästigung verstößt gegen die Nutzungsrichtlinien der Portale, sodass es zu Sperrungen kommt.
Ist Belästigung im Internet strafbar?
Belästigung ist im Internet strafbar, wenn es zu Beleidigungen kommt, ungefragt Nacktbilder verschickt werden oder Kinder betroffen sind.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Online-Belästigung?
Bei einer Belästigung im Internet beträgt das Schmerzensgeld mehrere hundert bis wenige tausend Euro. Die genaue Höhe des Schmerzensgeld ist einzelfallabhängig.