Vorladung
Vorladung von der Polizei als Beschuldigter

Vorladung von der Polizei als Beschuldigter

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
7.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
  • Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, liegen fortgeschrittene Ermittlungen gegen Sie vor.
  • Beschuldigte müssen zu einer Vorladung der Polizei nicht erscheinen.

Was ist eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei?

Eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei ist eine Bitte, zu einem Gespräch bei der Polizei zu kommen. Die Polizei versucht Beschuldigte in entsprechenden Vernehmungen zu einem Geständnis zu bewegen. Auch wenn die Polizei grundsätzlich dazu verpflichtet ist, in alle Richtungen zu ermitteln, konzentrieren sich die Ermittlungen in der Regel nach einiger Zeit auf einen Beschuldigten. In der Vorladung versucht die Polizei häufig, Beschuldigte davon zu überzeugen, dass sie überführt wurden und zu einem Geständnis zu bewegen. 

Entsprechend handelt es sich bei der Vorladung um eine Ermittlungsmaßnahme der Polizei. Es müssen keine besonderen Voraussetzungen vorliegen, damit die Polizei einen Beschuldigten vorladen darf. 

Müssen Beschuldigte zu der Vorladung durch die Polizei erscheinen?

Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, zu einer Vorladung der Polizei zu erscheinen. Es hat keine Vorteile, den Termin wahrzunehmen. Ohne Akteneinsicht würde bei einer Aussage das hohe Risiko bestehen, dass Sie sich selbst belasten. Entsprechend sollten Sie keine Aussage tätigen, sodass es keinen Grund gibt, den Termin wahrzunehmen. Es ist nicht einmal erforderlich, den Termin abzusagen. Es ist allerdings empfehlenswert, den Termin über den Rechtsanwalt abzusagen. Ohne eine Absage wird die Beziehung zu der Polizei in den meisten Fällen noch schlechter.

Im Gegensatz dazu besteht bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft die Pflicht, als Beschuldigter zu dem Termin zu erscheinen. Es besteht allerdings keine Pflicht, etwas auszusagen. Sofern die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist, den Termin abzusagen, kann es also passieren, dass Sie zum Termin kommen müssen, nur um diesen direkt abzusagen. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft häufig bereit, den Termin abzusagen, wenn man ausdrücklich erklärt, dass man keine Aussage tätigen wird.

Ist es sinnvoll, als Beschuldigter eine Aussage zu machen?

Es ist als Beschuldigter nicht sinnvoll, eine Aussage abzugeben. Selbst für Beschuldigte, die unschuldig sind, ist es nur in seltenen Ausnahmefällen sinnvoll, eine Aussage abzugeben. Hintergrund ist, dass bei einer Aussage das hohe Risiko besteht, dass sich Beschuldigte selbst belasten. 

  • Akteneinsicht: Erst nach einer Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt wissen Sie, was die Polizei und die Staatsanwaltschaft wissen. Ohne dieses Wissen besteht das hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten.
  • Keine Rücknahme: Eine einmal getätigte Aussage kann später nicht mehr zurückgenommen werden. Bei einer frühzeitig getätigten Aussage besteht also stets das Risiko, dass Ihnen diese Aussage später Probleme bereitet.
  • Keine Entlastung: Beschuldigte haben nicht die Pflicht, sich von einem Vorwurf zu entlasten, sondern die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, einem die Tat nachzuweisen. Solange eine Aussage sie nicht zweifelsfrei entlastet (z.B. weil Sie ein Alibi haben), ist es in den meisten Fällen sinnvoller, keine Aussage zu tätigen.

Neben dem Recht zu schweigen, haben Sie auch das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Der Kontakt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft sollte grundsätzlich stets über den Anwalt laufen. So stellen Sie sicher, dass keine Fehler passieren, die sich später noch zu ihrem Nachteil auswirken. Dazu sollten Sie auch nicht gegenüber der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft lügen. Zum einen kann die Lüge strafbar sein und zum anderen entsteht bei einer Lüge schnell der Eindruck, dass Sie etwas verbergen möchten. Bevor Sie lügen, sollten Sie also lieber die Aussage verweigern.

Wie läuft die Vernehmung durch die Polizei ab?

Zentraler Aspekt der Vernehmung durch die Polizei ist die Befragung durch die Polizei zu der etwaigen Tat. Nach der Begrüßung durch die Polizei hat eine Vernehmung den folgenden Ablauf:

  • Aufklärung: Zu Beginn muss die Polizei Sie über Ihre Rechte aufklären. Zu Ihren Rechten gehört es insbesondere, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen und es Ihnen frei steht, die Unterstützung von einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
  • Befragung: Anschließend beginnt die Befragung durch die Polizei. Im Rahmen der Befragung sind viele verschiedene Stile möglich und zulässig. Solange die Polizei sie nicht bewusst täuscht oder unter Druck setzt, hat die Polizei einen erheblichen Spielraum.
  • Protokoll: Die meisten Vernehmungen enden damit, dass ein Protokoll angefertigt wird. Dabei sollten Sie aufpassen, dass Sie das Protokoll lesen, bevor Sie es unterschreiben. Eine Korrektur eines einmal unterschriebenen Protokolls ist sehr schwierig.

Benötigt man einen Anwalt, bei einer Vorladung durch die Polizei?

Bei einer Vorladung durch die Polizei ist die anwaltliche Unterstützung nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist allerdings sehr empfehlenswert unmittelbar nachdem sie eine Vorladung erhalten, einen Anwalt zu kontaktieren. Auch bei dem Termin bei der Polizei sollten Sie nicht auf die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt verzichten: 

  • Selbstbelastung: Durch die Anwesenheit des Anwalts wird sichergestellt, dass Sie sich nicht selbst belasten.
  • Kontrolle: Dazu stellt der Anwalt sicher, dass die Polizisten im Rahmen der Vernehmung keine unzulässigen Fragen stellen. Alleine die Anwesenheit des Anwalts hilft in der Regel, um zu verhindern, dass Polizisten unzulässig vorgehen.
  • Weitere Strafen: Außerdem können durch Falschaussagen im Rahmen von Vernehmungen ebenfalls Strafen drohen. Auch insoweit helfen Anwälte, um sicherzustellen, dass Sie im Rahmen der Aussagen keine weiteren Straftaten begehen.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Vorladung eine Anzeige?
Bei einer Vorladung handelt es sich nicht um eine Anzeige. Eine Vorladung ist eine Ermittlungsmaßnahme der Polizei. Als Beschuldigte sind Sie nicht dazu verpflichtet, zu der Vorladung zu erscheinen.
Sollte man eine Vorladung wahrnehmen, wenn man unschuldig ist?
Auch wenn Sie unschuldig sind, ist es nicht sinnvoll, zu einer Vorladung zu erscheinen. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich noch verdächtiger machen.
Was bedeutet es, wenn ich als Beschuldigter zur Polizei vorgeladen werde?
Wenn Sie als Beschuldigter zur Polizei vorgeladen werden, bedeutet das, dass die Polizei davon ausgeht, dass Sie eine Straftat begangen haben.
Wann erfahren Beschuldigte von einer Anzeige?
Beschuldigte erfahren von einer Anzeige in der Regel dadurch, dass Sie vorgeladen werden oder es zu einer Hausdurchsuchung kommt.
Was passiert, wenn man zu einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht erscheint?
Wenn man zu einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht erscheint, hat dies keine Konsequenzen. Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, zu einer Vorladung zu erscheinen.