Wie ist die Definition von sexueller Übergriff?
Das wichtigste in Kürze
- Die Definition von einem sexuellen Übergriff ist, dass eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers vorgenommen wird.
- Der ausdrückliche Wille kann auch durch Handlungen oder Gesten (z.B. Wegdrücken) zum Ausdruck gebracht werden.
- Ein sexueller Übergriff liegt auch vor, wenn das Opfer überrascht wird oder nicht in der Lage ist, eine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen.
Wie ist die Definition von sexuellem Übergriff?
Der sexuelle Übergriff wird so definiert, dass eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers vorgenommen wird. Insgesamt müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sexuelle Handlung: Es muss eine sexuelle Handlung vorliegen. Eine sexuelle Handlung liegt etwa bei einer sexuellen Berührung (z.B. die weibliche Brust anfassen) oder auch beim sexuell motivierten Küssen vor.
- Entgegenstehender Wille: Dazu muss ein entgegenstehender Wille zum Ausdruck gebracht worden sein. Es ist nicht erforderlich, dass der entgegenstehende Wille gesagt wird, allerdings muss sich aus dem Verhalten des Opfers ergeben, dass der entgegenstehende Wille vorliegt. Ein sexueller Übergriff liegt auch vor, wenn der Täter das Opfer mit einer Drohung dazu nötigt, dass die sexuelle Handlung geduldet wird.
- Vorsatz: Dazu muss der Täter mit Wissen und Wollen, also vorsätzlich handeln.
Welche Arten des sexuellen Übergriffs gibt es?
Es gibt unterschiedliche Arten des sexuellen Missbrauchs. Neben dem Fall, dass das Opfer die sexuelle Handlung ausdrücklich ablehnt, liegt ein sexueller Übergriff auch in den folgenden Fällen vor:
- Willensunfähig: Ist das Opfer nicht in der Lage, einen entgegenstehenden Willen zu entwickeln, liegt ebenfalls ein sexueller Übergriff vor, wenn es zu einer sexuellen Handlung kommt. Eine Person ist beispielsweise willensunfähig, wenn sie erheblich unter Drogen steht und deshalb keine Entscheidungen treffen kann.
- Überraschung: Eine weitere Tatvariante besteht darin, dass ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer Person plötzlich in den Intimbereich gefasst wird. Ein Ausnutzen des Überraschungsmoments liegt vor, wenn der Täter für seine Tat bewusst einen Zeitpunkt wählt, in dem das Opfer nicht mit einer sexuellen Handlung rechnet.
- Erhebliches Übel: Wenn der Täter für die sexuelle Handlung eine Situation ausnutzt, bei der dem Opfer ein empfindliches Übel droht, wenn es Widerstand leistet, liegt ebenfalls ein sexueller Übergriff vor. Das gilt auch, wenn der Täter dem Opfer mit schweren Konsequenzen (z.B. einer Verletzung) droht.
Damit besteht das zentrale Element des sexuellen Übergriffs darin, dass der Wille des Opfers missachtet wird oder sich das Opfer in einer Situation befindet, dass es gar nicht in der Lage ist, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen.
Abgrenzung vom sexuellen Übergriff
Bei dem sexuellen Übergriff handelt es sich um eine Straftat aus dem Sexualstrafrecht. Der sexuelle Übergriff muss deshalb von den folgenden Straftaten abgegrenzt werden:
- Sexueller Belästigung: Bei einer sexuellen Belästigung liegt nur eine kurze Berührung vor. Bei einem sexuellen Übergriff liegt demgegenüber eine schwere sexuelle Handlung vor. Die sexuelle Belästigung stellt ein Auffangdelikt dar. Das bedeutet, dass es auf die sexuelle Belästigung nur ankommt, wenn die Voraussetzungen einer schwereren Straftat (z.B. der sexuelle Übergriff) nicht vorliegen.
- Sexueller Missbrauch: Der sexuelle Missbrauch ist ein breiter Begriff, der für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verwendet wird. Zum sexuellen Missbrauch gehört beispielsweise die Vergewaltigung, der sexuelle Übergriff oder sexuelle Handlungen mit Kindern.
- Vergewaltigung: Die Vergewaltigung ist eine Unterart des sexuellen Übergriffs. Für eine Vergewaltigung ist es erforderlich, dass es zum Geschlechtsverkehr kommt. Konkret ist es erforderlich, dass ein „Eindringen“ in den Körper vorliegt.
Anzeige wegen eines sexuellen Übergriffs, was tun?
Wenn Sie eine Anzeige wegen eines sexuellen Übergriffs erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Je früher Sie einen Anwalt kontaktieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Hintergrund ist, dass selbst harmlos wirkende Handlungen später zu einer Verurteilung führen können. Wenn Sie sich beispielsweise bei Ihrem Opfer entschuldigen, besteht das hohe Risiko, dass eine solche Entschuldigung von Gerichten als Schuldeingeständnis angesehen wird.
- Keine Aussage: Sie sollten nur nach Rücksprache mit einem Anwalt eine Aussage abgeben. Es besteht das sehr hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten. Entsprechend sollte eine Aussage nur nach Rücksprache mit einem Anwalt abgegeben werden. Außerdem stellt es kein Problem dar, eine Aussage später nachzuholen.
- Beweismittel: Sofern möglich, ist es für die Verteidigung sehr hilfreich, wenn Beweismittel zu Ihrer Entlastung vorgelegt werden können. Wenn Sie beispielsweise Chatnachrichten vorlegen können, in denen die Person davon spricht, wie schön der Abend mit Ihnen war, spricht dies dafür, dass es zu keinem sexuellen Übergriff gekommen ist.

