Bei welchem Alter sind Beziehungen legal?
Das wichtigste in Kürze
- Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, ab welchem Alter eine Beziehung erlaubt ist.
- Strafbar sind alleine sexuelle Handlungen.
- Sexuelle Handlungen mit Kindern (unter 14 Jahren) sind immer strafbar, sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14-18 Jahre) nur ausnahmsweise (z.B. Ausnutzung einer Zwangslage oder sexuelle Handlungen gegen Entgelt).
Tabelle: Ab welchem Alter sind Beziehungen legal?
Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen für Beziehungen in Deutschland. Einschränkungen bestehen in Deutschland alleine für sexuelle Handlungen. Das bedeutet, dass einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren strafbar sein können. Bei solchen sexuellen Handlungen macht sich jeweils nur der Sexualpartner strafbar
Beispiel: Wenn ein 13-Jähriger und eine 15-Jährige miteinander Sex haben, macht sich die 15-Jährige strafbar, weil sie Sex mit einer Person unter 14 Jahren hat. Der 13-Jährige macht sich für die sexuellen Handlungen mit der 15-Jährigen nicht strafbar, weil er noch nicht strafmündig ist, sich also gar nicht strafbar machen kann.
In der folgenden Tabelle wird dargestellt, wann eine sexuelle Handlung mit einer Person unter 18 Jahren strafbar ist. Dabei kommt es zum einen auf das eigene Alter und zum anderen auf das Alter des Sexualpartners an.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Altersgrenzen?
Bei einer Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen oder Kindern droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Bei sexuellen Handlungen unter Jugendlichen haben Gerichte allerdings die Möglichkeit, von einer Strafe abzusehen. Wenn es also zu sexuellen Handlungen zwischen einem 13-Jährigen und einer 15-Jährigen kommt, dann liegt zwar eine Straftat vor, es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass eine Verurteilung verhindert werden kann.
Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise werden sexuelle Handlungen mit Kindern (unter 14 Jahren) deutlich härter bestraft als sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (zw. 14 und 18 Jahren). Im Rahmen der Strafzumessung wird auch berücksichtigt, wie schwer die Folgen der Tat sind, ob einschlägige Vorstrafen bestehen usw.
- Gefängnisstrafen: Zu einer Gefängnisstrafe kommt es vorrangig in sehr schwerwiegenden Fällen. Wenn beispielsweise ein Lehrer sexuelle Handlungen an mehrere Schülerinnen unter 14 Jahren vornimmt, kommt es höchstwahrscheinlich zu einer Gefängnisstrafe.
- Geldstrafe: Wenn Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt werden, liegt die Geldstrafe in den meisten Fällen im oberen vierstelligen Bereich (also mehrere tausend Euro). Die Höhe der Geldstrafe wird durch die Schwere der Schuld und das Einkommen des Täters bestimmt.
- Beruf: Neben der unmittelbaren Strafe durch das Gericht hat eine Verurteilung auch weitere Konsequenzen. Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft verlieren Beamte ihren Beamtenstatus. Bei zulassungsbedürftigen Berufen (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern usw.) besteht die Möglichkeit, dass die Berufszulassung entzogen wird. Dazu wird die Verurteilung auch im Führungszeugnis eingetragen, sodass zukünftige Arbeitgeber von der Verurteilung erfahren werden.
- Jugendstrafe: Wenn Jugendliche verurteilt werden, sind deutlich mildere Strafen vorgesehen. Im Jugendstrafrecht sind beispielsweise als Strafen auch die Sozialarbeit oder die Ermahnung vorgesehen, die deutlich milder sind als die Strafen im Erwachsenenstrafrecht.
Welche Handlungen werden von dem Schutz erfasst?
Als sexuelle Handlung werden nicht nur „klassische“ sexuelle Handlungen wie Geschlechtsverkehr angesehen, sondern auch alle anderen Handlungen, die unmittelbar der sexuellen Befriedigung von Menschen dienen. Als Maßstab für die Beurteilung, ob eine sexuelle Handlung vorliegt, gilt die Sicht eines objektive Beobachters. Es kommt also darauf an, ob die Handlung von außen den Eindruck erweckt, dass sie unmittelbar der Befriedigung von sexuellen Bedürfnissen dient. Deshalb wird zwischen neutralen Handlungen (nicht strafbar) und sexuellen Handlungen (strafbar) unterschieden:
- Sexuelle Handlungen: Zu den sexuellen Handlungen gehören beispielsweise der Kuss auf den Mund, nicht fachgerechte Untersuchungshandlungen eines Gynäkologen, das Streicheln des Intimbereichs einer 13-Jährigen.
- Neutrale Handlungen: Eine neutrale Handlung liegt beispielsweise vor, wenn ein Frauenarzt eine fachgerechte Untersuchung durchführt oder ein Kleinkind ausgezogen und gewaschen wird.
Für die Abgrenzung zwischen einer strafbaren und einer nicht strafbaren Handlung ist das Kriterium der Erheblichkeit relevant. Eine strafbare Handlung liegt nur vor, wenn nach Art, Intensität und Dauer der Handlung die Erheblichkeit vorliegt. Wenn beispielsweise ein Kind geküsst wird, stellt dies grundsätzlich eine sexuelle Handlung dar. Wenn allerdings nur ein kurzer Kuss auf die Wange erfolgt, fehlt die Erheblichkeit, sodass es sich um eine neutrale Handlung handelt.

