Vergewaltigung
Vergewaltigungsvorwürfe

Vergewaltigungsvorwürfe: Alles, was Sie wissen müssen

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Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
7.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Vergewaltigungsvorwürfe führen zu umfangreichen Ermittlungen durch die Polizei.
  • Allein der Vorwurf einer Vergewaltigung kann eine Kündigung des Arbeitsvertrages rechtfertigen.
  • Beschuldigte sollten sehr schnell einen Anwalt kontaktieren, um sich bestmöglich verteidigen zu können.

Wann wird von Vergewaltigungsvorwürfen gesprochen?

Vergewaltigungsvorwürfe liegen vor, wenn einer Person vorgeworfen wird, eine andere Person vergewaltigt zu haben, allerdings der Beschuldigte noch nicht verurteilt wurde. Eine Vergewaltigung wird mit einer Gefängnisstrafe zwischen 2 und 15 Jahren bestraft. Entsprechend handelt es sich bei Vergewaltigungsvorwürfen um schwerwiegende Vorwürfe, die von der Polizei und auch dem Arbeitgeber sehr ernst genommen werden.

Alleine der Vergewaltigungsvorwurf kann dazu führen, dass sich der öffentliche Ruf einer Person dramatisch verschlechtert. Entsprechend sollte einer Person nicht leichtfertig eine Vergewaltigung vorgeworfen werden. Denn es ist im Gegenzug auch strafbar, einer Person eine Vergewaltigung vorzuwerfen, obwohl man weiß, dass die Vorwürfe nicht zutreffen.

Was passiert bei Vergewaltigungsvorwürfen?

Vergewaltigungsvorwürfe führen zu umfangreichen Untersuchungen durch die Polizei. Sobald bei der Polizei eine Anzeige wegen einer Vergewaltigung eingeht, beginnt die Polizei mit den Ermittlungen. Das bedeutet konkret, dass zuerst das vermeintliche Opfer als Zeuge vernommen wird. Abhängig davon, wie lange die Tat her ist, kann es auch zu einer Untersuchung des Körpers des Opfers kommen, beispielsweise um DNA am Körper des vermeintlichen Opfers zu finden. Wie genau die Ermittlungen ablaufen, hängt von dem konkreten Einzelfall ab. So können beispielsweise Handys ausgewertet werden, Zeugen vernommen werden usw. Dazu muss die Polizei auch dem Beschuldigten die Chance geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Entsprechend erhalten Beschuldigte im Laufe der Ermittlungen eine Vorladung von der Polizei. Ob es sinnvoll ist, diese wahrzunehmen, muss im Einzelfall entschieden werden.

Nach dem Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie es weitergeht. Dafür kommen zwei Handlungsmöglichkeiten in Betracht:

  • Einstellung: Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen einstellen. Hierzu entscheidet sich die Staatsanwaltschaft insbesondere, wenn es nicht gelingt, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Für den Beschuldigten ist die Einstellung sehr gut. Durch die Einstellung wird ein öffentlichkeitswirksamer, anstrengender und teurer Gerichtsprozess vermieden, dazu werden Sie sicher nicht verurteilt.
  • Anklage: Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass sie dem Beschuldigten die Tat nachweisen kann, wird der Beschuldigte angeklagt und es kommt zu einem Gerichtsprozess. Im Gerichtsprozess werden alle Beweise aufgenommen und das Gericht entscheidet am Ende darüber, ob der Beschuldigte verurteilt oder freigesprochen wird. Für den Beschuldigten hat die Anklage den Nachteil, dass ein Gerichtsprozess anstrengend ist, die Kosten für die Verteidigung selbst bei einem Freispruch nur teilweise erstattet werden und der Prozess öffentlich ist, sodass andere Menschen von den Vorwürfen Kenntnis erlangen werden.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Vergewaltigung?

Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn an dem Opfer sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Insgesamt müssen für eine Vergewaltigung die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Geschlechtsverkehr: Es muss entweder zum Geschlechtsverkehr (in § 177 StGB als Beischlaf bezeichnet) oder zu „beischlafähnlichen Handlungen“ kommen. Als beischlafähnliche Handlungen gelten insbesondere Oral- und Analverkehr. 
  • Eindringen in den Körper: Zentrale Voraussetzung der Vergewaltigung ist, dass es zu einem Eindringen in den Körper kommen muss. Das Eindringen kann sowohl in den Körper des Opfers als auch in den Körper des Täters erfolgen. 
  • Widerspruch: Das Opfer muss dem Geschlechtsverkehr bzw. der vergleichbaren Handlung widersprochen haben (sog. „Nein-heißt-Nein“). Entscheidend ist dabei der erkennbare Wille des Opfers. Der Widerspruch kann sich auch aus den Umständen ergeben (z. B. weil das Opfer weint). Ebenso ist es strafbar, wenn der Täter ausnutzt, dass das Opfer nicht in der Lage ist, den Widerstand zum Ausdruck zu bringen oder das Opfer bedroht.
  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln. Das bedeutet konkret mit Wissen und Wollen. 

Wie sollten Beschuldigte auf Vergewaltigungsvorwürfe reagieren?

Wenn Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Insbesondere Fehler zu Beginn der Ermittlungen führen häufig später zu einer Verurteilung. Um die höchstmöglichen Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung zu haben, ist es wichtig, eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Dazu ist es wichtig, dass Beschuldigte die folgenden Tipps beachten:

  • Keine Aussage: Sie sollten weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Aussage tätigen. Hintergrund ist, dass eine einmal getätigte Aussage in der Regel nicht mehr zurückgenommen werden kann. Demgegenüber ist es allerdings problemlos möglich, eine Aussage später zu tätigen. Sie können erst dann eine Aussage tätigen, die Sie sicher entlastet, wenn Sie Kenntnis von den genauen Vorwürfen haben. Deshalb sollte eine Aussage erst abgegeben werden, wenn der Verteidiger die Möglichkeit hatte, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen.
  • Keine Herausgabe: Gleiches gilt für die Herausgabe von Unterlagen. Es stellt kein Problem dar, die Herausgabe von Unterlagen nachzuholen. Es ist allerdings sehr schwierig, einmal herausgegebene Unterlagen zurückzuerhalten, ohne dass die Unterlagen bei den Ermittlungen berücksichtigt werden dürfen.
  • Chats speichern: Ein besonders wichtiges Beweismittel bei Ermittlungen wegen einer Vergewaltigung sind Chats. Entsprechend sollten Sie unbedingt die geführten Chats speichern. Chats sind ein besonders wichtiges Mittel, um Sie zu entlasten. Wer Ihnen beispielsweise geschrieben hat, dass der Abend sehr schön war, kann Ihnen kaum ein paar Wochen später eine Vergewaltigung vorwerfen. Selbst Nachrichten mit guten Freunden können bei der Entlastung helfen, wenn sich aus diesen etwa ergibt, dass Sie die Nacht gar nicht beim Opfer verbracht haben.

Was müssen Sie bei Vergewaltigungsvorwürfen am Arbeitsplatz bedenken?

Schon der Vergewaltigungsvorwurf kann eine Kündigung des Arbeitsvertrages rechtfertigen (sog. Verdachtskündigung). Erforderlich ist dafür, dass die Vergewaltigung einen Bezug zu der Arbeit aufweist (z.B. in einem Pausenraum erfolgt sein soll). Wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen, kann Ihnen alleine aufgrund des Verdachts der sexuellen Belästigung gekündigt werden:

  • Verdacht: Eine Verdachtskündigung kommt also nur so lange in Betracht, wie der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt wurde.
  • Erwiesene Umstände: Der Verdacht muss sich aus erwiesenen Umständen ergeben.
  • Überwiegende Wahrscheinlichkeit: Es muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafürsprechen, dass der Arbeitnehmer die Tat bzw. die Pflichtverletzung begangen hat.
  • Schwerwiegend: Alleine der Verdacht muss so schwerwiegend sein, dass das Vertrauen, welches erforderlich ist, um das Arbeitsverhältnis fortzuführen, zerstört wird. Der Vertrauensverlust kommt nur in Betracht, wenn eine sehr schwerwiegende Pflichtverletzung oder Straftat vorliegt. Es ist erforderlich, dass die Straftat oder Pflichtverletzung einen engen Bezug zu der Arbeit hat
    (z.B. ein Kassierer, der aus der Kasse Geld geklaut hat).
  • Aufklärung: Der Arbeitgeber muss alles Zumutbare unternommen haben, um den Sachverhalt aufzuklären. Dazu gehört es insbesondere, dass der Arbeitnehmer vor der Kündigung die Möglichkeit hatte, zu dem Verdacht Stellung zu nehmen.

Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit ist es sehr wichtig, sich im Rahmen der Verteidigung nicht nur auf einen Freispruch zu konzentrieren, sondern auch eine Kündigung des Arbeitsvertrages zu verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Welche Folgen haben Vergewaltigungsvorwürfe?
Alleine der Vorwurf einer Vergewaltigung hat für Beschuldigte dramatische Auswirkungen. Neben den erheblichen sozialen Folgen, die ein solcher Vorwurf hat, droht beispielsweise auch die Kündigung des Arbeitsvertrags.
Kommt es bei Vergewaltigungsvorwürfen zu falschen Urteilen?
Auch bei Vergewaltigungsvorwürfen kommt es gelegentlich zu falschen Urteilen. Die Gerichte versuchen zwar, Falschurteile bestmöglich zu verhindern, allerdings kann es trotzdem zu falschen Verurteilungen kommen.
Wie sollte man auf Vergewaltigungsvorwürfe reagieren?
Wenn Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Sie sollten auf keinen Fall das Opfer kontaktieren oder eine Aussage bei der Polizei abgeben.
Wie reagiert die Polizei bei einer Anzeige wegen einer Vergewaltigung?
Wenn eine Anzeige wegen einer Vergewaltigung gestellt wird, nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Das bedeutet konkret, dass Beweise gesichert und ausgewertet sowie Zeugen vernommen werden.
Kann bei Vergewaltigungsvorwürfen der Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Alleine der Verdacht einer Vergewaltigung kann zu einer Kündigung führen. Eine solche Kündigung wird als Verdachtskündigung bezeichnet. Für die Verdachtskündigung ist es nicht erforderlich, dass die Vergewaltigung bewiesen wurde.