Was tun bei Anzeige wegen § 184b StGB?
Das wichtigste in Kürze
- Bei einer Anzeige wegen § 184b StGB sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
- Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
- Eine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gemacht werden.
Was sollten Sie bei einer Anzeige wegen § 184b StGB unmittelbar machen?
Wenn Sie wegen § 184b StGB angezeigt wurden, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Bei § 184b StGB handelt es sich um eine sehr ernstzunehmende Straftat, wobei eine Strafe zwischen 3 Monaten und 15 Jahren Gefängnis droht. Für eine erfolgreiche Verteidigung ist es wichtig, dass Sie unmittelbar einen Anwalt kontaktieren. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass keine Fehler unterlaufen, die später zu einer Verurteilung führen. Außerdem sollten Sie die beiden folgenden Tipps berücksichtigen:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Solche Aussagen führen häufig dazu, dass die spätere Verteidigung erheblich erschwert wird. Die Polizei versucht Beschuldigte häufig davon zu überzeugen, dass Sie sich durch eine Aussage entlasten können. Allerdings ist das Gegenteil der Fall, häufig führen entsprechende Aussagen dazu, dass sich Beschuldigte selbst belasten. Außerdem können entlastende Aussagen später ohne Nachteile nachgeholt werden. Es ist allerdings nicht möglich, eine getätigte Aussage später zurückzunehmen.
- Nicht herausgeben: Sie sollten der Polizei keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Nur wenn Sie dazu verpflichtet sind, der Polizei etwas herauszugeben, sollten Sie dies tun. Auch insoweit gilt, dass eine Herausgabe später ohne Nachteile nachgeholt werden kann. Es ist allerdings im Gegenzug nicht möglich, eine getätigte Herausgabe später zu revidieren.
Hinweis: Sollten Sie die Tat tatsächlich begangen haben, kann es sinnvoll sein, eine Therapie zu beginnen. Wenn sich Beschuldigte freiwillig in Therapie begeben, wird dies erheblich strafmindernd berücksichtigt. Ob es also sinnvoll ist, in Therapie zu gehen, sollte mit dem Rechtsanwalt besprochen werden.
Welche Folgen hat eine Anzeige wegen § 184b StGB?
Die Anzeige wegen § 184b StGB selbst hat keine erheblichen Auswirkungen. Die Anzeige hat zur Konsequenz, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen. Im Rahmen der Ermittlungen kommt es häufig dazu, dass die Polizei das Haus durchsucht und die elektronischen Geräte sicherstellt. Außerdem werden Beschuldigte häufig vorgeladen. Im Rahmen der Vorladung besteht die Möglichkeit, sich zu entlasten, sofern es dafür Anhaltspunkte gibt.
Hinweis: Wenn Sie wegen § 184b StGB angezeigt werden, sollten Sie die Ruhe bewahren. Eine Anzeige bedeutet noch lange keine Verurteilung. Es ist häufig möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Was passiert nach einer Anzeige wegen § 184b StGB?
Nach einer Anzeige wegen § 184b StGB nehmen die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Dabei wird – wie dargestellt – häufig der Beschuldigte vorgeladen und es kommt zu einer Hausdurchsuchung. Das Ermittlungsverfahren dauert häufig mehrere Monate, teilweise sogar länger als ein Jahr. Der Grund für die lange Verfahrensdauer ist unter anderem, dass die Auswertung der elektronischen Geräte aufwendig ist. Folgende Ergebnisse sind nach dem Ende der Ermittlungen möglich:
- Verfahrenseinstellung: Gute Verteidiger können sehr häufig eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Zu einer Verfahrenseinstellung kommt es, wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellt, dass keine Strafbarkeit vorliegt. Dazu kann das Verfahren auch eingestellt werden, wenn der § 184b StGB zwar erfüllt wurde, allerdings die Schuld des Täters als gering anzusehen ist.
- Gerichtsprozess: Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, kommt es zu einem Gerichtsprozess. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, erfolgt in den meisten Fällen „nur“ eine Verurteilung zu einer Geld- oder Bewährungsstrafe. Gefängnisstrafen sind bei Ersttätern ausgesprochen selten.
Welche Verteidigungsstrategien bestehen bei § 184b StGB?
Bei Ermittlungen wegen § 184b StGB kommen zwei Verteidigungsstrategien in Betracht. Die erste Verteidigungsstrategie zielt darauf ab, zu bestreiten, dass § 184b StGB überhaupt erfüllt wurde. Die zweite Verteidigungsstrategie verfolgt das Ziel, eine möglichst geringe Strafe zu erzielen:
- Bestreiten: Wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte den § 184b StGB erfüllt hat, ist es sinnvoll, anzuzweifeln, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt wurde. Wenn mehrere Personen Zugriff auf einen Computer haben, ist es etwa zweifelhaft, ob der Beschuldigte überhaupt davon wusste, dass sich entsprechende Dateien auf dem Computer befinden. Außerdem ist es häufig zweifelhaft, ob die Dateien wirklich Kinder enthalten oder ob es sich nicht um Bilder von Jugendlichen handelt.
- Geringe Strafe: Wenn ohne Zweifel feststeht, dass der Beschuldigte den Tatbestand erfüllt hat, ist es nicht sinnvoll, den Tatbestand zu bestreiten. Stattdessen ist es sinnvoll, sich vollständig auf eine milde Strafe oder eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage zu fokussieren. Dafür kann es sinnvoll sein, ein Geständnis abzugeben, sich in Therapie zu begeben usw.
Wann wird der § 184b StGB erfüllt?
Der § 184b StGB wird erfüllt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Kinderpornografie: Es muss kinderpornografisches Material vorliegen, neben Bildern und Filmen können auch Texte Kinderpornografie darstellen. Als Kind gelten Personen bis 14 Jahren. Es kommt dabei nicht auf das tatsächliche Alter an, sondern auf die Einschätzung eines objektiven Beobachters. Als Kinderpornografie gelten Materialien, in denen sexuelle Handlungen an bzw. mit Kindern vorgenommen werden. Kinderpornografie liegt auch vor, wenn Kinder in sexualisierter Weise dargestellt werden.
- Handlung: § 184b StGB bestraft nahezu jeden Umgang mit Kinderpornografie. Neben dem Besitz sind auch der Vertrieb, das Verbreiten und das Herstellen strafbar.
- Vorsatz: Außerdem setzt § 184b StGB voraus, dass der Täter vorsätzlich handelt. Das bedeutet konkret, dass der Täter mit Wissen und Wollen handelt.
Liegen die Voraussetzungen vor, droht eine Strafe zwischen 3 Monaten und 15 Jahren Gefängnis. Die genaue Höhe der Strafe hängt davon ab, welche Handlung vorliegt, welchen Inhalt die Bilder haben usw.

