Falsche Verdächtigung
Strafe für Falschaussage

Wie hoch ist die Strafe für eine Falschaussage?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Die Falschaussage wird meistens mit einer Bewährungsstrafe bestraft.
  • Bei einer Bewährungsstrafe werden Beschuldigte zu einer kurzen Gefängnisstrafe (z.B. ein Jahr) verurteilt. Sie müssen allerdings nur ins Gefängnis, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).
  • Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie schnell einen Anwalt anrufen, damit Sie die bestmöglichen Verteidigungschancen haben.

Welche Strafe droht bei einer Falschaussage?

Bei einer Falschaussage erfolgt in den meisten Fällen eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Bei einer Bewährungsstrafe werden Sie zu einer kurzen Gefängnisstrafe (z.B. ein Jahr) verurteilt. Sie müssen allerdings nur ins Gefängnis, wenn sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut einer Straftat begehen). Wenn Sie sich an die Bewährungsauflagen halten, müssen Sie nicht in das Gefängnis. Bei einer Falschaussage reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Das stellt allerdings die Obergrenze dar, die nur in seltenen Ausnahmefällen erreicht wird. Die genaue Höhe der Strafe hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:

  • Straftat: Zentral für die Höhe der Strafe ist die konkrete Straftat, die begangen wurde. Eine Falschaussage von einem vereidigten Zeugen vor Gericht (sog. Meineid) wird deutlich höher bestraft als eine Falschaussage ohne Eid gegenüber einem Gericht. Wenn die Falschaussage dazu genutzt wird, in einem Prozess eine Geldzahlung zu erhalten (sog. Prozessbetrug), erfolgt ebenfalls eine Verurteilung zu einer sehr hohen Strafe. Welche Strafen in Betracht kommen, erfahren Sie weiter unten.
  • Folgen: Im Rahmen der Strafzumessung werden auch die Folgen einer Tat berücksichtigt. Wenn die Falschaussage sofort entdeckt wird und keine schweren Folgen hat, ist die Strafe geringer, als wenn die Falschaussage beispielsweise dazu führt, dass eine Person monatelang unschuldig in Untersuchungshaft sitzt.
  • Vorstrafen: Je mehr einschlägige Vorstrafen bestehen, desto höher ist die Strafe.
  • Motivation: Eine nachvollziehbare Motivation führt ebenfalls zu einer geringeren Strafe. Wer sich oder einen Angehörigen schützen möchte, erhält deshalb ebenfalls eine eher geringe Strafe.

Welche Straftaten kommen bei einer Falschaussage in Betracht?

Bei einer Falschaussage kommen neben der klassischen Falschaussage auch eine Vielzahl an weiteren Delikten in Betracht. Insgesamt kommen bei einer Falschaussage die folgenden Delikte in Betracht:

  • § 153 StGB: Wer vor Gericht als Zeuge bewusst eine falsche Aussage tätigt, erfüllt den Tatbestand des § 153 StGB. Wenn Sie von dem Gericht als Beschuldigter vernommen werden, können Sie sich also nicht nach § 153 StGB strafbar machen. Wenn Sie sogar vereidigt wurden, liegt bei der Falschaussage sogar § 154 StGB (sog. Meineid) vor, sodass die Strafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren Gefängnis liegt. Insbesondere beim Meineid droht eine sehr hohe Strafe.
    Strafrahmen: Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und 5 Jahren
  • § 164 StGB: Wer eine andere Person bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft falsch verdächtigt und weiß, dass der Verdacht falsch ist, macht sich wegen falscher Verdächtigung, § 164 StGB, strafbar. Wer im Rahmen einer Vernehmung durch die Polizei den Verdacht bewusst auf eine unschuldige Person lenkt, begeht eine falsche Verdächtigung.
    Strafrahmen: Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis
  • § 258 StGB: Wer durch eine Falschaussage verhindert, dass eine Person verurteilt wird, begeht eine Strafvereitelung, § 258 StGB. Keine Bestrafung erfolgt allerdings, wenn die Tat begangen wird, um zu verhindern, dass man selbst oder ein Angehöriger bestraft wird.
    Strafrahmen: Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis
  • § 145d StGB: Wer gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft behauptet, dass eine Straftat begangen wurde, obwohl gar keine Straftat begangen wurde, erfüllt § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat). Erforderlich ist insbesondere die sichere Kenntnis, dass die behauptete Straftat in Wirklichkeit nicht begangen wurde.
    Strafrahmen: Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis
  • § 263 StGB: Wenn Sie die Falschaussage tätigen, um einen Vermögensvorteil zu erlangen, z.B. damit das Gericht Ihnen Schadensersatz zuspricht, liegt ein Betrug (sog. Prozessbetrug) vor.
    Strafrahmen: Geldstrafe oder bis zu zehn Jahre Gefängnis

Kommt bei einer Falschaussage eine Einstellung der Ermittlungen in Betracht?

Bei Ermittlungen wegen einer Falschaussage bestehen gute Chancen, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Auch wenn sich im Rahmen der Ermittlungen Ihre Schuld herausstellt, bestehen gute Chancen für eine Einstellung. Die meisten Staatsanwaltschaften sind stark überlastet, sodass sie sich auf die Ermittlungen von schweren Straftaten (z.B. Mord oder Raubüberfälle) konzentrieren. Aussagedelikte sind grundsätzlich keine schweren Delikte (Ausnahme: Meineid, § 154 StGB), sodass im Rahmen der Ermittlungen häufig eine Einstellung erreicht werden kann. In den folgenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen:

  • Kein Verdacht: Erfolgt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts, müssen keine weiteren Voraussetzungen vorliegen. Diese Form der Einstellung ist also bei allen Delikten und zu jeder Zeit möglich.
  • Geringfügigkeit: Die Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt nicht bei schwerwiegenden Straftaten (z.B. dem Meineid, § 154 StGB) in Betracht, bei allen übrigen Delikten wegen einer Falschaussage ist die Einstellung allerdings möglich. Die Einstellung wegen Geringfügigkeit wird sehr häufig davon abhängig gemacht, dass der Beschuldigte eine Auflage erfüllt (i.d.R. eine Geldzahlung). Die Auflage ist allerdings fast immer deutlich günstiger als eine Strafe durch das Gericht. Deshalb ist es sehr sinnvoll, die Auflage „zu erfüllen“.

Was tun, wenn wegen einer Falschaussage gegen einen ermittelt wird?

Wenn gegen Sie wegen einer Falschaussage ermittelt wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Je früher Sie einen Anwalt kontaktieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Fehler zu Beginn der Ermittlungen können später im Verfahren häufig nicht mehr ausgeglichen werden. Entsprechend ist eine frühzeitige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sehr wichtig.

  • Keine Aussage: Sie sollten nur nach Rücksprache mit einem Anwalt eine Aussage abgeben. Es besteht das sehr hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten. Entsprechend sollte eine Aussage nur nach Rücksprache mit einem Anwalt abgegeben werden. Außerdem stellt es kein Problem dar, eine Aussage später nachzuholen. 
  • Beweismittel: Sofern möglich, ist es für die Verteidigung sehr hilfreich, wenn Beweismittel zu Ihrer Entlastung vorgelegt werden können. Wenn Sie beispielsweise Chatnachrichten vorlegen können, in denen Sie die vermeintliche Tat beschreiben, wodurch zum Ausdruck kommt, dass Sie wirklich davon ausgegangen sind, dass eine Straftat vorlag, helfen solche Nachrichten im Rahmen der Verteidigung.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Aussage falsch?
Eine Aussage ist falsch, wenn Sie objektiv nicht mit der Realität übereinstimmt. Es kommt also nicht darauf an, ob die Person weiß, dass die Aussage falsch ist.
Was zählt als Aussage?
Eine Aussage ist eine mündliche Äußerung gegenüber einem Gericht oder der Polizei. Keine Aussage liegt etwa vor, wenn ein Gutachter ein Gutachten verfasst oder geschwiegen wird.
Ist bei einer Falschaussage eine Geldstrafe möglich?
Ob bei einer Falschaussage eine Geldstrafe möglich ist, hängt davon ab, welche Straftat konkret begangen wurde. Eine Geldstrafe ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Ist bei einer Falschaussage eine Einstellung wegen Geringfügigkeit möglich?
Bei einer Falschaussage ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit möglich. Damit die Staatsanwaltschaft bereit ist, das Verfahren einzustellen, ist eine zielführende Verteidigung hilfreich.
Ist eine Falschaussage strafbar?
Eine Falschaussage gegenüber einem Richter ist strafbar. Eine Falschaussage gegenüber der Polizei ist nur in Ausnahmefällen strafbar.