Klaps auf den Po: Wann ist es strafbar
Das wichtigste in Kürze
- Ein Klaps auf den Po ist strafbar, wenn er sexuell motiviert ist oder zu starken Schmerzen führt.
- Ein leichter Klaps ist in den meisten Fällen nicht strafbar.
- Die meisten Staatsanwaltschaften sind stark überlastet, sodass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es zu Ermittlungen wegen eines Schlags kommt.
Ist ein Klaps auf den Po strafbar?
Abhängig von der Intensität des Schlages kann ein „Klaps“ auf den Po strafbar sein. Als Straftaten kommen dabei insbesondere die Körperverletzung und die sexuelle Belästigung in Betracht.
- Körperverletzung: Voraussetzung für die Körperverletzung ist, dass ein erheblicher Schlag vorliegt. Das bedeutet konkret, dass ein leichter „Klaps“ keine Körperverletzung darstellt, ein schwerwiegender Schlag hingegen schon. Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Entsprechend kann ein Schlag nicht mit dem Erziehungsrecht von Erwachsenen gerechtfertigt werden. Entscheidend für die Strafbarkeit ist, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens vorliegt.
- Sexueller Missbrauch: Sofern der Schlag zur sexuellen Befriedigung erfolgt, kommt der sexuelle Missbrauch, § 176 StGB, in Betracht, wenn sich die Tat gegen ein Kind richtet. Wenn sich die Tat gegen Erwachsene richtet, kommt in den meisten Fällen eher die sexuelle Belästigung in Betracht.
Drohen Ermittlungen wegen eines Klapes auf den Po?
Sofern die Person (insb. das Kind) keine erheblichen Verletzungen durch den Klaps erhält, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es zu Ermittlungen kommt. Auch wenn theoretisch eine Straftat vorliegt, ist es also praktisch sehr unwahrscheinlich, dass es zu Ermittlungen kommt:
- Strafantrag: Zum einen wird die Körperverletzung grundsätzlich nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wurde. Das bedeutet vereinfacht gesprochen, dass die Staatsanwaltschaft aufgefordert werden muss, zu ermitteln. Entsprechend müssten in den meisten Fällen die Eltern für das Kind einen Strafantrag stellen, was sehr unwahrscheinlich ist.
- Überlastung: Dazu sind die meisten Staatsanwaltschaften stark überlastet. Entsprechend konzentrieren sich die meisten Staatsanwälte darauf, schwerwiegende Straftaten zu verfolgen. Dazu gehört ein Schlag auf den Po grundsätzlich nicht.
Selbst wenn es zu Ermittlungen kommen sollte, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt. Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren auch gegen Auflage einstellen. Diesen Weg geht die Staatsanwaltschaft gerne, wenn eine Straftat begangen wurde, allerdings keine schwerwiegende Form der Begehung vorliegt, sodass das Strafbedürfnis gering ist. Die Auflage besteht in den meisten Fällen in einer Geldzahlung (z.B. einer Zahlung an ein Tierheim).
Welche weiteren Folgen drohen bei einem Klaps auf den Po?
Wenn Eltern ihr Kind schlagen, drohen die wirklichen Konsequenzen durch das Jugendamt. Wenn Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, ist das Jugendamt dazu verpflichtet, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Entsprechend hat das Jugendamt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, um gegen Eltern vorzugehen, die ihre Kinder schlagen.
Wenn das Jugendamt darüber informiert wird, dass Kinder von ihren Eltern mit Gewalt erzogen werden, kann es zu Untersuchungen durch das Jugendamt kommen. Wenn das Jugendamt der Meinung ist, dass die Eltern Unterstützung benötigen, kann es beispielsweise dazu kommen, dass Sie eine Familienhilfe bekommen o.ä.

