Falsche Verdächtigung: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Wer eine Person in dem Wissen anzeigt, dass die Straftat von der Person nicht begangen wurde, macht sich wegen falscher Verdächtigung strafbar.
- Der Täter muss das Ziel verfolgen, dass gegen die Person ermittelt wird.
- Neben einer Strafe durch das Gericht drohen hohe Schadensersatzansprüche durch das Opfer.
Was bedeutet „falsche Verdächtigung“?
Die falsche Verdächtigung stellt die Situation unter Strafe, dass eine Person bewusst den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, auf eine andere Person lenkt. Die Straftat wird in § 164 StGB geregelt. Der Hintergrund der Straftat besteht darin, dass der falsche Verdacht sowohl Arbeit für die Polizei verursacht als auch den Beschuldigten einem Ermittlungsverfahren aussetzt, das viel Energie benötigt.
Beispiel: Eine Frau möchte sich nach einer Beziehung an ihrem Ex-Partner rächen und erstattet deshalb eine Anzeige wegen einer angeblichen Vergewaltigung, die allerdings nie stattgefunden hat. Sie möchte, dass ihr Ex-Partner verurteilt wird. Die Polizei entdeckt, dass es sich um eine bewusst falsche Anzeige handelt. Die Frau hat sich wegen einer falschen Verdächtigung, § 164 StGB, strafbar gemacht.
Bei der falschen Beschuldigung muss zwischen einer falschen Verdächtigung und einer zulässigen Verteidigungshandlung unterschieden werden. Im Rahmen der Verteidigung ist es zulässig, die Begehung der Tat abzustreiten. Es ist allerdings nicht zulässig, einer anderen, unschuldigen Person die Tat anzulasten.
Beispiel: Wenn die Polizei im Rahmen der Vernehmung einem Beschuldigten vorhält, dass nur zwei Personen als Täter in Betracht kommen, ist es zulässig, zu sagen, dass die andere Person dann wohl der Täter sein muss. In einem solchen Fall handelt es sich um eine zulässige Verteidigungshandlung, da der Verdacht auf eine andere, von der Polizei genannte Person gelenkt wird. Es wäre allerdings unzulässig, die Tat einer konkreten, unbeteiligten Person anzulasten.
Wann ist eine falsche Verdächtigung strafbar?
Falsche Anschuldigungen sind strafbar, wenn die Voraussetzungen des § 164 StGB vorliegen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Verdacht einer anderen Person: Die falsche Anschuldigung setzt voraus, dass eine Handlung vorliegt, welche den Verdacht einer Straftat auf eine andere Person lenkt. In den meisten Fällen wird der Verdacht dadurch hervorgerufen, dass eine Anzeige gestellt wird.
- Falscher Verdacht: Die Anzeige muss falsch sein. Das bedeutet beispielsweise, dass das angezeigte Verhalten nicht begangen wurde (z.B. es wird eine sexuelle Berührung angezeigt, obwohl es zu keiner Berührung gekommen ist).
- Kenntnis der Falschheit: Dazu muss der Täter der falschen Verdächtigung wissen, dass der hervorgerufene Verdacht falsch ist. An dieser Voraussetzung scheitert sehr häufig der Nachweis der falschen Verdächtigung. Es handelt sich um eine Tatsache im Kopf des möglichen Täters. Ein entsprechender Nachweis ist ausgesprochen schwierig. Wenn also die Person denkt, dass es zu einer Berührung gekommen ist, dies aber tatsächlich nicht der Fall gewesen ist, liegt keine strafbare falsche Anschuldigung vor.
- Absicht: Der Täter muss das Ziel verfolgen, dass es zu Ermittlungen kommt. Wenn der Beschuldigte beispielsweise den falschen Verdacht nur hervorruft, um sich selbst zu entlasten und es nur für möglich hält, dass es zu Ermittlungen kommt, fehlt es an dieser Voraussetzung.
- Vorsatz: Dazu ist es erforderlich, dass der Täter vorsätzlich handelt.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Bei einer falschen Verdächtigung erfolgt in den meisten Fällen eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Bei einer Bewährungsstrafe werden Sie zu einer kurzen Gefängnisstrafe (z.B. ein Jahr) verurteilt. Sie müssen allerdings nur ins Gefängnis, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut einer Straftat begehen). Wenn Sie sich an die Bewährungsauflagen halten, müssen Sie nicht in das Gefängnis. Im Rahmen der Strafzumessung wird unter anderem berücksichtigt, welche Folgen die falsche Verdächtigung hatte und aus welcher Motivation gehandelt wurde.
Wie sollte man auf eine falsche Verdächtigung reagieren?
Wenn gegen Sie wegen einer Falschaussage ermittelt wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Je früher Sie einen Anwalt kontaktieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Fehler zu Beginn der Ermittlungen können später im Verfahren häufig nicht mehr ausgeglichen werden. Entsprechend ist eine frühzeitige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sehr wichtig.
- Keine Aussage: Sie sollten nur nach Rücksprache mit einem Anwalt eine Aussage abgeben. Es besteht das sehr hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten. Entsprechend sollte eine Aussage nur nach Rücksprache mit einem Anwalt abgegeben werden. Außerdem stellt es kein Problem dar, eine Aussage später nachzuholen.
- Beweismittel: Sofern möglich, ist es für die Verteidigung sehr hilfreich, wenn Beweismittel zu Ihrer Entlastung vorgelegt werden können. Wenn Sie beispielsweise Chatnachrichten vorlegen können, in denen Sie die vermeintliche Tat beschreiben, wodurch zum Ausdruck kommt, dass Sie wirklich davon ausgegangen sind, dass eine Straftat vorlag, helfen solche Nachrichten im Rahmen der Verteidigung.
Welche Folgen drohen bei einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung?
Neben einer Verurteilung drohen auch wirtschaftliche Folgen bei einer Verurteilung wegen einer falschen Verdächtigung. Das vermeintliche Opfer kann von Ihnen wegen erlittener finanzieller Schäden Schadensersatz verlangen. Dies erfasst beispielsweise die Anwaltskosten für die Verteidigung gegen die falschen Vorwürfe oder auch den Verlust des Arbeitsplatzes (z.B. wenn wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs der Arbeitsvertrag gekündigt wird). Dazu kommt auch, dass eine Verurteilung wegen einer falschen Verdächtigung in der Zukunft dazu führt, dass Ihren Aussagen weniger geglaubt wird.

