Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten?
Das wichtigste in Kürze
- Bei Aussage-gegen-Aussage wird im Zweifel für den Angeklagten entschieden.
- Wenn das Gericht keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, kommt es zu einer Verurteilung.
- Im Rahmen der Verteidigung kommt es darauf an, Zweifel an der Schuld des Angeklagten hervorzurufen.
Wird bei Aussage gegen Aussage im Zweifel für den Angeklagten entschieden?
Wenn Zweifel an der Schuld eines Angeklagten bestehen, wird der Angeklagte freigesprochen. Für den Entscheidungssatz, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird, muss berücksichtigt werden, dass überhaupt Zweifel bestehen müssen, damit es zu einem Freispruch kommt. Deshalb sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
- Zweifel: Die Regelung enthält keine Aussage dazu, wann das Gericht Zweifel haben muss. Die Regelung enthält nur die Pflicht, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss, wenn Zweifel bestehen.
- Nach der Beweiswürdigung: Entsprechend ist die Regelung „Im Zweifel für den Angeklagten“ erst auf „zweiter“ Stufe anwendbar. Das Gericht muss zuerst die Beweiswürdigung vornehmen (sog. erste Stufe). Wenn das Gericht nach Abschluss der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis kommt, dass noch Zweifel vorliegen, muss es im Sinne des Angeklagten entscheiden und den Angeklagten freisprechen.
Wann bestehen Zweifel bei Aussage gegen Aussage?
In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation bestehen Zweifel an der Schuld des Angeklagten, wenn das Gericht nach der Beweisaufnahme nicht sicher ist, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Es gibt viele Gründe, aus denen sich die Zweifel an der Schuld des Beschuldigten ergeben können:
- Widerspruch: Besonders erhebliche Zweifel bestehen an der Aussage des vermeintlichen Opfers, wenn die Aussage des Opfers in sich widersprüchlich ist. Wenn also die Aussage des Opfers keinen Sinn ergibt, ist eine solche Aussage nicht in der Lage, das Gericht zu überzeugen.
- Oberflächliche Aussagen: Wenn die Aussage des vermeintlichen Opfers oberflächlich ist, genügt eine solche Aussage in der Regel nicht, um das Gericht zu überzeugen. In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ist es für eine Verurteilung erforderlich, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers das Gericht vollständig überzeugt. Dafür ist ein hoher Detailgrad erforderlich.
- Keine Aussagenkonstanz: Im Rahmen der Ermittlungen kommt es in der Regel zu mehreren Befragungen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten. Wenn sich dabei Widersprüche in den Aussagen des vermeintlichen Opfers zeigen, ist dies ein Aspekt, der erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers begründet. Das bedeutet nicht, dass jede Aussage identisch sein muss. Allerdings dürfen sich im Rahmen der Aussage keine wesentlichen Widersprüche zeigen.
- Überzeugende Aussage des Beschuldigten: Ein weiterer sehr wichtiger Hebel, um Zweifel hervorzurufen, besteht darin, dass die Aussage des Beschuldigten besonders überzeugend ist. Wenn der Beschuldigte mit einer detaillierten und überzeugenden Aussage seine Wahrnehmung darstellen kann, gelingt es häufig, dass das Gericht erhebliche Zweifel an der Darstellung des Opfers hat.
Wie erfolgt die Verteidigung bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation besteht die Aufgabe für die Verteidigung darin, erhebliche Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hervorzurufen. Es geht also darum, das Gericht davon zu überzeugen, dass die realistische Option besteht, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat. Dafür kommen mehrere Handlungsoptionen in Betracht:
- Weitere Beweismittel: Der beste Weg, um Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hervorzurufen, besteht darin, weitere Beweismittel vorzulegen. Weitere Beweismittel sind besonders hilfreich, wenn die Beweismittel nicht manipulierbar sind. Wenn beispielsweise bei einem Vergewaltigungsvorwurf Chats nach der vermeintlichen Tatnacht vorgelegt werden können, in denen beschrieben wird, wie schön der Abend war, dann ist ein Screenshot dieser Chats besonders hilfreich, um den Vergewaltigungsvorwurf zu entkräften.
- Eigene Aussage bekräftigen: In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation stehen sich die Aussage des Beschuldigten sowie des vermeintlichen Opfers gegenüber. Wenn die Aussage des Beschuldigten besonders überzeugend ist, gelingt es in der Regel nicht, Zweifel an der Schuld des Beschuldigten vollständig auszuräumen. Entsprechend kann es sehr hilfreich sein, eine gut vorbereitete Aussage vor Gericht zu machen.
- Zweifel an Aussage des Opfers: Dazu sollte im Rahmen der Verteidigung darauf geachtet werden, die Aussage des Opfers überzeugend anzuzweifeln. Es sollte dabei aufgezeigt werden, dass die realistische Option besteht, dass die Aussage falsch ist. Dies gelingt etwa, indem aufgezeigt wird, dass die Aussage nicht kohärent ist, indem etwa Widersprüche zwischen den unterschiedlichen Vernehmungen des vermeintlichen Opfers vorliegen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers nicht mit anderen nachweisbaren Tatsachen in Einklang steht.
Wie wird bei Aussage gegen Aussage im Zivilrecht entschieden?
Im Zivilrecht besteht bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen die Besonderheit, dass die Parteien die Tatsachen beweisen müssen. Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ist es in der Regel nicht möglich, die Tatsache zu beweisen. Die Pflicht, die Tatsache zu beweisen, trägt in der Regel der Kläger, sofern es sich um Tatsachen handelt, die den Anspruch begründen. Tatsachen, welche den Anspruch zum Erlöschen bringen, muss der Beklagte beweisen.
Beispiele: Ein Kläger fordert aufgrund eines Verkehrsunfalls Schadensersatz. Der Kläger hat die Pflicht nachzuweisen, dass ein Verkehrsunfall erfolgt ist und der Beklagte eine Pflicht verletzt hat. Behauptet der Beklagte hingegen, dass er den Schadensersatzanspruch bereits erfüllt hat, muss er die Zahlung beweisen. Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ist das Gericht in der Regel nicht überzeugt, sodass der Beklagte nicht zu einer Zahlung verurteilt wird.
Was passiert, wenn es doch zu einer Verurteilung kommt?
Wenn es bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu einer Verurteilung kommt, besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. Mit einer Revision besteht die Möglichkeit, Urteile durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen. Wenn Ausgangsgerichte Fehler machen, etwa im Rahmen der Beweiswürdigung zu einem unvertretbaren Ergebnis kommen oder methodische Fehler vorliegen, besteht die Möglichkeit, dass die Revision dazu führt, dass das Urteil aufgehoben wird.

