Vorladung
Vorladung zur Vernehmung

Vorladung zur Vernehmung: Alles, was Sie wissen müssen

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
7.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, sollten Sie keine Aussage tätigen. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich weiter belasten.
  • Sie sollten unmittelbar einen Anwalt kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Bei einer Vorladung der Polizei müssen weder Zeugen noch Beschuldigte erscheinen. Sie sollten den Termin also absagen.

Was ist eine Vorladung zur Vernehmung?

Eine Vorladung zur Vernehmung ist eine Aufforderung durch die Polizei, für ein Gespräch zur Polizei zu kommen. Das Ziel der Vernehmung besteht darin, Angaben zu einem laufenden Ermittlungsverfahren zu machen. Eine Vorladung können sowohl Zeugen als auch Beschuldigte erhalten. Ob sie eine Vorladung als Zeuge oder als Beschuldigter erhalten, können Sie an der Vorladung erkennen. Wenn dort steht, dass gegen Sie ermittelt wird, dann sind sie Beschuldigter. Andernfalls sind Sie Zeuge. Allerdings sollten Sie bedenken, dass sich die Einordnung ändern kann. Es ist also möglich, anfangs als Zeuge befragt zu werden und dann später im Verfahren Beschuldigter zu werden.

Besteht eine Pflicht, zur Vernehmung zu erscheinen?

Die Pflicht zur Vernehmung zu erscheinen, besteht nur bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Entsprechend besteht sowohl für Zeugen als auch für Beschuldigte keine Pflicht, einer Vorladung durch die Polizei nachzukommen. Eine Ausnahme gilt allerdings für Zeugen, wenn die Vorladung durch die Polizei erfolgt und der Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. In einem solchen Fall besteht auch bei einer Vorladung von der Polizei die Pflicht, zu erscheinen. 

Auch wenn keine Pflicht besteht, zu einer Vorladung durch die Polizei zu erscheinen, ist es sinnvoll, den Termin abzusagen. Ohne Absage nicht zu erscheinen, verschlechtert die Stimmung, ohne dass Sie einen Vorteil davon haben.

Wie läuft eine Vernehmung ab?

Der Ablauf einer Vernehmung ist recht einheitlich. Eine Vernehmung fängt in der Regel mit einem kurzen Smalltalk an. Nicht nur während des Smalltalks, sondern während der gesamten Vernehmung sollten Sie extrem vorsichtig sein. Polizisten sind darin geschult, Sie zu befragen. Auch während des Smalltalks versuchen Polizisten häufig, hilfreiche Informationen von Ihnen zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie entweder auf den Smalltalk nicht eingehen oder darauf achten, nichts Falsches zu sagen. Im Anschluss hat die Vernehmung den folgenden Ablauf:

  • Belehrung: Zu Beginn werden Sie über Ihre Rechte aufgeklärt. Zu Ihren Rechten gehört es insbesondere, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen und es Ihnen freisteht, die Unterstützung von einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
  • Befragung: Anschließend beginnt die Befragung durch die Polizei. Im Rahmen der Befragung sind viele verschiedene Stile möglich und zulässig. Solange die Polizei sie nicht bewusst täuscht oder unter Druck setzt, hat die Polizei einen erheblichen Spielraum, wie sie das Gespräch gestaltet.
  • Protokoll: Die meisten Verhandlungen enden damit, dass ein Protokoll angefertigt wird. Dabei sollten Sie aufpassen, dass Sie das Protokoll lesen, bevor Sie es unterschreiben. Eine Korrektur eines einmal unterschriebenen Protokolls ist sehr herausfordernd.

Besteht eine Pflicht, auszusagen?

Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, eine Aussage zu tätigen. Selbst bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht müssen Beschuldigte nicht aussagen. Es reicht also aus, dass Beschuldigte zu der Vernehmung kommen. Eine weitere Pflicht besteht für Beschuldigte nicht.

Im Gegensatz dazu sind Zeugen in vielen Fällen dazu verpflichtet, auszusagen. Nur in den folgenden Fällen besteht für Zeugen das Recht, die Aussage zu verweigern:

  • Beruf: Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. So müssen etwa Berufsgeheimnisträger, dies erfasst beispielsweise Ärzte, Pastoren und Rechtsanwälte, keine Aussage zu Informationen machen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. 
  • Selbstbelastung: Zeugen müssen sich außerdem nicht selbst belasten. Entsprechend können Zeugen die Aussage verweigern, wenn die Aussage zu einer Selbstbelastung führen würde.
  • Familie & Angehörige: Gleiches gilt auch für Aussagen, mit denen Zeugen ihre Familie und ihre Angehörigen belasten würden. Auch insoweit besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht.

Ist es sinnvoll, bei einer Vernehmung auszusagen?

Es ist nicht sinnvoll, bei einer Vernehmung eine Aussage zu tätigen. Sofern Sie also das Recht haben, zu schweigen, sollten Sie keine Aussage tätigen. Auch wenn sie vollständig unschuldig sind, besteht das hohe Risiko, dass eine Aussage zu erheblichen Problemen führt:

  • Selbstbelastung: Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich durch eine Aussage selbst belasten. Sie haben keinen Einblick in die Ermittlungen der Polizei, sodass Sie nicht einschätzen können, ob Sie sich durch eine Aussage tatsächlich entlasten oder nicht sogar belasten. Sie müssen insoweit bedenken, dass die Polizei versucht die Wahrheit zu ermitteln. Durch die bisherigen Erkenntnisse der Polizei kann es passieren, dass Sie sich durch Ihre Aussage verdächtig machen.
  • Nachholen: Wenn eine Aussage sinnvoll sein sollte, können Sie die Aussage ohne Probleme nachholen. Auf diesem Weg können Sie die weiteren Ermittlungen abwarten. Wenn Sie sicher sind, dass Sie sich nicht selbst belasten werden, können sie eine vorbereitete Aussage abgeben.
  • Keine Entlastung: Beschuldigte haben nicht die Pflicht, sich von einem Vorwurf zu entlasten, sondern die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, einem die Tat nachzuweisen. Solange eine Aussage sie nicht zweifelsfrei entlastet (z.B. weil Sie ein Alibi haben), ist es in den meisten Fällen sinnvoller, keine Aussage zu tätigen. 

Vorladung zur Vernehmung erhalten, was tun?

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Es besteht das hohe Risiko, dass gegen Sie ermittelt wird – selbst wenn Sie nur als Zeuge geladen werden. Mit einem Rechtsanwalt haben Sie die besten Chancen, sich zu verteidigen. Wenn Sie am Anfang des Ermittlungsverfahrens Fehler machen, besteht das hohe Risiko, dass diese im Laufe des Verfahrens nicht mehr korrigiert werden können.

  • Termin absagen: Deshalb sollten Sie – oder der Rechtsanwalt – den Termin absagen, sofern Sie nicht dazu verpflichtet sind, zum Termin zu erscheinen. 
  • Keine Falschaussage: Sie sollten keine Falschaussage tätigen, um den Verdacht von Ihnen abzulenken. Zum einen entdeckt die Polizei häufig Falschaussagen, wodurch Sie sich noch verdächtiger machen. Zum anderen sind Falschaussagen teilweise strafbar.

Häufig gestellte Fragen

Wie verhält man sich bei einer polizeilichen Vernehmung?
Bei einer polizeilichen Vernehmung sollten Sie als Beschuldigter die Aussage verweigern. Als Zeuge sollten Sie nur dann eine Aussage tätigen, wenn Ihnen kein Aussageverweigerungsrecht zusteht.
Wann werden Beschuldigte zur Vernehmung vorgeladen?
Beschuldigte werden zur Vernehmung vorgeladen, wenn die Ermittlungen fortgeschritten sind. In den meisten Fällen versucht die Polizei, Beschuldigte von einem Geständnis zu überzeugen.
Sollte man zu einer Vorladung der Polizei gehen?
Sie sollten zu einer Vorladung der Polizei nur gehen, wenn Sie dazu verpflichtet sind, zu erscheinen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Vorladung abzusagen, sollten Sie dies tun.
Was ist eine Vernehmung bei der Polizei?
Eine Vernehmung der Polizei ist eine Ermittlungsmaßnahme, um weitere Informationen zu erhalten.
Was ist eine Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft?
Mit einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft versucht die Staatsanwaltschaft, weitere Ermittlungen über eine Straftat zu erlangen. Eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft ist selten, die meisten Vernehmungen erfolgen durch die Polizei.