Strafrecht
Polizei Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchung durch die Polizei: Alles, was Sie wissen müssen

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Wenn die Polizei Ihr Haus durchsuchen möchte, besteht fast keine Möglichkeit, die Hausdurchsuchung zu verhindern.
  • Die Hausdurchsuchung darf grundsätzlich nur bei Menschen stattfinden, bei denen der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde.
  • Wenn es bei Ihnen zu einer Hausdurchsuchung kommt, sollten Sie unmittelbar einen Anwalt kontaktieren.

Wie sollten Betroffene bei einer Hausdurchsuchung reagieren?

Wenn es zu einer Hausdurchsuchung bei Ihnen kommt, ist es sehr wichtig, dass Sie nicht versuchen, die Hausdurchsuchung mit Gewalt zu verhindern. Widerstandshandlungen gegen die Hausdurchsuchung sind strafbar, sodass die Situation nur noch schlimmer wird. Wenn Sie beispielsweise die Haustür nicht öffnen, ist die Polizei berechtigt, die Tür öffnen zu lassen. Die Öffnung erfolgt dabei in der Regel mit Gewalt, die Kosten der Reparatur müssen Sie tragen. 

Dazu sollten Sie unbedingt die folgenden Tipps beachten:

  • Anwalt: Die Polizei hält sich bei Hausdurchsuchungen häufig nicht an die rechtlichen Vorgaben, dazu versucht die Polizei häufig, Beschuldigte mit Tricks dazu zu bekommen, dass sie sich mit einer Aussage selbst belasten. Für die bestmögliche Verteidigung ist es sehr wichtig, sofort einen Verteidiger zu kontaktieren. Auf diesem Weg verhindern Sie, dass Ihnen ein Fehler unterläuft.
  • Keine Herausgabe: Beschuldigte müssen die Hausdurchsuchung nur dulden. Es besteht keine Pflicht, über Gegenstände zu informieren oder Passwörter herauszugeben. Die Polizei behauptet häufig, dass die Herausgabe der Passwörter dazu führt, dass Beschuldigte das Gerät schnell zurückerhalten. Solche Aussagen stimmen nie. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Polizei die Geräte ohne die Passwörter gar nicht richtig auslesen kann. Sie sollten deshalb die Polizei auf keinen Fall freiwillig unterstützen. Dies hat für Sie ausschließlich Nachteile. Sollte es ausnahmsweise doch vorteilhaft sein, kann die Herausgabe später nachgeholt werden.
  • Nichts unterschreiben: Sie sollten nichts unterschreiben. Im Rahmen von Durchsuchungen versucht die Polizei teilweise, dass Beschuldigte Dokumente unterschreiben, die für die Beschuldigten nachteilig sind. Unterschreiben Sie nichts, sondern warten Sie auf einen Rechtsanwalt, mit dem Sie alles besprechen können.
  • Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft tätigen. Ohne Rücksprache mit einem Anwalt besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Aussage Sie später erheblich belastet. Es ist ohne Probleme möglich, eine Aussage später nachzuholen, wenn eine Aussage doch ausnahmsweise sinnvoll sein sollte.

Was ist die Hausdurchsuchung?

Bei der Hausdurchsuchung handelt es sich um eine Ermittlungsmaßnahme der Polizei. Im Rahmen der Ermittlungen versucht die Polizei zu ermitteln, ob eine Straftat begangen wurde und was genau passiert ist. Hierfür benötigt die Polizei Unterlagen und weitere Informationen. Das Ziel der Hausdurchsuchung besteht in den meisten Fällen darin, Beweismittel zu finden, die sich in den Händen des Beschuldigten befinden. Im Rahmen der Hausdurchsuchung ist die Polizei berechtigt, Gegenstände und Dokumente zu beschlagnahmen, wenn diese für die Ermittlungen relevant sein können. Eine Hausdurchsuchung ist sowohl in der privaten Wohnung als auch in geschäftlichen Räumen (z.B. am Arbeitsplatz) möglich. Bei nahezu allen Ermittlungen kommt es zu einer Hausdurchsuchung, wenn sich der Verdacht gegen einen Beschuldigten konkretisiert. Für Beschuldigte ist die Hausdurchsuchung besonders nervig, zum einen bekommen die Nachbarn von den Ermittlungen mit. Zum anderen führt die Beschlagnahme dazu, dass sich eine Vielzahl von Unterlagen und Gegenständen bei der Polizei befinden. Es dauert teilweise mehrere Jahre, bis die Polizei die Unterlagen und Gegenstände wieder herausgibt.

Wann ist die Hausdurchsuchung durch die Polizei zulässig?

Auch wenn die Hausdurchsuchung einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Beschuldigten darstellt, sind die Voraussetzungen, die für eine Hausdurchsuchung vorliegen müssen, relativ gering. Wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen, ist die Hausdurchsuchung beim Verdächtigen zulässig:

  • Anfangsverdacht: Es muss ein Anfangsverdacht gegen die Person vorliegen, deren Haus durchsucht wird. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafürsprechen, dass eine Straftat begangen wurde. Der Anfangsverdacht liegt beispielsweise bereits vor, wenn ein Zeuge den Beschuldigten belastet und die Aussage nicht vollständig unplausibel wirkt.
  • Zweck: Die Hausdurchsuchung ist zulässig, wenn die Hausdurchsuchung das Ziel verfolgt, dass Beweismittel gefunden werden sollen oder der Beschuldigte ergriffen werden soll. In den meisten Fällen erfolgt die Hausdurchsuchung, um Beweismittel zu finden. Da die Polizei dieses Ziel nahezu immer verfolgt, stellt diese Voraussetzung kein wirkliches Problem dar.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Hausdurchsuchung muss verhältnismäßig sein. Die Hausdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Beschuldigten dar. Entsprechend ist die Hausdurchsuchung nur bei Straftaten von einer gewissen Erheblichkeit zulässig (z.B. Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung usw.). Wenn hingegen eine geringfügige Straftat begangen wurde (z.B. Fahren ohne Fahrkarte (sog. Erschleichen von Leistungen)), ist eine Hausdurchsuchung unverhältnismäßig.
  • Anordnung: Eine Hausdurchsuchung muss von einem Richter angeordnet werden. In dringlichen Fällen, in denen nicht abgewartet werden kann, kann ausnahmsweise auch ein Staatsanwalt die Hausdurchsuchung anordnen.
  • Nacht: Dazu ist die Hausdurchsuchung grundsätzlich nur tagsüber zulässig. Nachts ist eine Hausdurchsuchung nur zulässig, wenn nicht bis zum nächsten Tag abgewartet werden kann.  

Wenn Sie nicht der Verdächtige sind, ist die Hausdurchsuchung grundsätzlich unzulässig und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig.

Wie läuft die Hausdurchsuchung ab?

Die Hausdurchsuchung beginnt in den meisten Fällen um 6 Uhr morgens. Hintergrund ist, dass die Nachtruhe nur bis 6 Uhr morgens gilt. Gleichzeitig sind um 6 Uhr morgens die meisten Personen noch zu Hause, sodass die Tür geöffnet werden kann, anstatt sie mit Gewalt zu öffnen. Anschließend läuft die Hausdurchsuchung wie folgt ab:

  • Durchsuchungsbeschluss: Die Hausdurchsuchung muss grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Im Rahmen der Anordnung muss ein Durchsuchungsbeschluss erstellt werden. Diesen Durchsuchungsbeschluss sollten Sie sich aushändigen lassen, damit Ihr Rechtsanwalt im Nachhinein die Zulässigkeit überprüfen kann.
  • Öffnung: Bevor die Polizei die Tür gewaltsam öffnet und das Haus durchsucht, bekommen Sie die Möglichkeit, die Tür zu öffnen und die Sachen freiwillig herauszugeben. In den meisten Fällen ist die freiwillige Herausgabe nicht zielführend, da die Polizei ohnehin der Meinung ist, dass sie nicht alles herausgegeben haben und das Haus bzw. die Wohnung dann anschließend trotzdem durchsuchen. 
  • Durchsuchung: Anschließend kommt es zu der Durchsuchung der Wohnung. Dabei darf die Polizei alle Gegenstände und Unterlagen, die möglicherweise als Beweismittel dienen können, sicherstellen. Darüber hinaus darf die Polizei auch alle weiteren Gegenstände sicherstellen, welche die Polizei im Rahmen der Durchsuchung findet, die auf eine Straftat hindeutet. Deshalb führen Hausdurchsuchungen häufig zu Ermittlungen wegen „neuer“ Straftaten, weil die Polizei Hinweise auf neue Straftaten findet.
  • Vernehmung: Die Polizei versucht in vielen Fällen, Beschuldigte davon zu überzeugen, freiwillig zur Polizeiwache zu kommen, um dort eine Aussage zu tätigen. Dabei behauptet die Polizei häufig, dass etwas noch kurz besprochen werden müsse und die Aussage dabei helfen würde, das Verfahren zeitnah abzuschließen, damit Sie ihre Sachen zurückerhalten. Auf solche Versprechen sollten Sie nicht reinfallen. Solche Aussagen stimmen nahezu nie. Vielmehr möchte die Polizei, dass Sie sich selbst belasten, weil die Polizei Ihnen die Straftat nicht nachweisen kann.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Zufallsfunde bei einer Hausdurchsuchung?
Wenn die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung Gegenstände findet, welche auf eine andere Straftat hinweisen als die Straftat, wegen der die Hausdurchsuchung stattfindet, dann liegt ein Zufallsfund vor.
Wie lange dauert es, bis es nach einer Anzeige zu einer Hausdurchsuchung kommt?
Die Dauer, bis es nach einer Anzeige zu einer Hausdurchsuchung kommt, hängt von der Schwere der Straftat ab. Je schwerer die Straftat war, desto schneller kommt es zur Hausdurchsuchung. Bei sehr schwerwiegenden Straftaten (z.B. Mord) kommt es deshalb sehr schnell zur Hausdurchsuchung.
Welche Räume dürfen bei einer Hausdurchsuchung durchsucht werden?
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung dürfen alle Räume durchsucht werden, die zu dem Haus gehören. Das bedeutet, dass auch private Räume wie das Schlafzimmer, oder auch die angrenzende Garage durchsucht werden dürfen.
Bei welchen Straftaten kommt es zu einer Hausdurchsuchung?
Es kommt bei sehr vielen Straftaten zu einer Hausdurchsuchung. Nur bei sehr geringfügigen Straftaten (z.B. Kinobesuch ohne Ticket, einer geringfügigen Körperverletzung usw.) ist eine Hausdurchsuchung unverhältnismäßig.
Ist eine Hausdurchsuchung erlaubt, wenn der Beschuldigte nicht anwesend ist?
Der Beschuldigte hat ein Recht, bei der Hausdurchsuchung anwesend zu sein. Wenn der Beschuldigte allerdings nicht anwesend ist, kann die Hausdurchsuchung auch ohne den Beschuldigten stattfinden.