Sexuelle Belästigung
Anzeige wegen sexueller Belästigung bekommen

Anzeige wegen sexueller Belästigung bekommen: Wie sollten Sie reagieren?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung sollten Sie unmittelbar einen Rechtsanwalt kontaktieren.
  • Mit einer guten Verteidigung kann eine Verurteilung häufig verhindert werden.
  • Sie sollten auf keinen Fall eine Aussage abgeben. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich zusätzlich belasten.

Was tun nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?

Wenn Sie wegen sexueller Belästigung angezeigt wurden, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren. Fehler am Anfang der Ermittlungen können im späteren Verlauf nicht mehr korrigiert werden. Je früher Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, desto höher sind die Chancen, dass die Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem sollten Sie auch die folgenden Tipps beachten:

  • Keine Aussage: Sie sollten bei der Polizei keine Aussage abgeben. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten. Eine Aussage kann später ohne Probleme nachgeholt werden. Deshalb ist es sehr zu empfehlen, dass Sie eine Aussage erst nach Rücksprache mit einem Verteidiger tätigen.
  • Beweis sichern: Sofern es Sachen gibt, die Ihnen dabei helfen, Ihre Unschuld zu beweisen, sollten Sie diese Beweismittel unbedingt aufbewahren und speichern. In manchen Situationen helfen beispielsweise WhatsApp-Nachrichten, in denen das vermeintliche Opfer beschreibt, wie schön der letzte Abend war. Sollten Sie oder Freunde von Ihnen Videoaufnahmen von dem Vorfall haben, sind diese ebenfalls sehr hilfreich.
  • Ruhe bewahren: Es ist sehr wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren. So sollten Sie beispielsweise unbedingt davon absehen, das vermeintliche Opfer zu kontaktieren. Die Polizei kann Verhalten als den Versuch ansehen, das Opfer zu beeinflussen. Ein solches Verhalten kann einerseits als „Schuldeingeständnis“ angesehen werden. Schlimmstenfalls kann ein solches Verhalten auch dazu führen, dass Sie in Untersuchungshaft genommen werden.

Droht bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung eine Verurteilung?

Eine Verurteilung nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung droht nur in Ausnahmefällen. In den meisten Fällen werden die Ermittlungen eingestellt, weil es der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, die Tat nachzuweisen, oder weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit einstellt. Insgesamt müssen die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen, damit es zu einer Verurteilung kommt:

  • Tatbestand erfüllt: Es müssen die Tatbestandsvoraussetzungen der sexuellen Belästigung vorliegen.
  • Beweis: Dazu muss die Staatsanwaltschaft auch beweisen können, dass die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt wurden. Voraussetzung ist dafür, dass das Gericht keine Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hat.
  • Keine Einstellung: Außerdem muss sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung des Verfahrens entscheiden. Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung bestehen gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt, selbst wenn eine sexuelle Belästigung begangen wurde.

Die sexuelle Belästigung hat die folgenden Voraussetzungen, welche die Staatsanwaltschaft beweisen muss, damit es zu einer Verurteilung kommt:

  • Berührung: Die sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Berührung voraus. 
  • Sexuell bestimmte Weise: Die Berührung muss in sexuell bestimmter Weise erfolgen. Beispiele sind etwa das Berühren des Intimbereichs oder der weiblichen Brust.
  • Belästigung: Die Berührung muss dazu führen, dass sich das Opfer unwohl, also belästigt, fühlt. Hierbei handelt es sich allein um die Einschätzung des Opfers.
  • Wissen & Wollen: Dazu muss der Täter bewusst vorgehen. Entsprechend scheiden etwa plötzliche oder unkontrollierte Bewegungen aus (z.B. bei einem Konzert wird die Hand gestoßen und berührt den Intimbereich einer Frau).

Wann werden die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung eingestellt?

Zu einer Verfahrenseinstellung kommt bei der sexuellen Belästigung einerseits, wenn es der Polizei nicht gelingt, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Andererseits kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen, wenn die Schuld des Beschuldigten gering ist. Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um eine Straftat mit einer geringen Strafe. Wenn Sie nicht vorbestraft sind oder das Opfer keine schwerwiegende Schäden durch die Tat erlitten hat, bestehen sehr gute Chancen für eine Verfahrenseinstellung. Insgesamt sieht das Gesetz drei Fälle vor, in denen eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommt:

  • Kein Verdacht: Zu einer Verfahrenseinstellung kommt es einerseits, wenn sich der Verdacht gegen den Beschuldigten im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt. Wenn also die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Beweise finden, die für die Schuld des Beschuldigten sprechen, wird das Verfahren eingestellt.
  • Geringfügigkeit: Selbst, wenn sich der Verdacht gegen den Beschuldigten erhärtet, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Voraussetzung ist dafür, dass die Schuld des Beschuldigten gering ist. Eine Einstellung ist deshalb schwierig, wenn Beschuldigte einschlägig vorbestraft sind oder das Opfer erhebliche Folgen durch die Tat erlitten hat.
  • Gegen Auflage: Anstatt die Ermittlungen ohne weitere Konsequenzen einzustellen, kann die Einstellung des Ermittlungsverfahrens davon abhängig gemacht werden, dass der Beschuldigte eine Auflage erfüllt. Die Auflage besteht in den meisten Fällen darin, dass eine Geldzahlung geleistet werden muss. Die Einstellung gegen Auflage erfolgt in den meisten Fällen, wenn die Schuld eher gering ist, die Staatsanwaltschaft allerdings die Einstellung ohne Auflage für unangemessen hält. Für Beschuldigte besteht der Vorteil, dass die Auflage in der Regel deutlich geringer ist als eine Geldstrafe im Fall einer Verurteilung.

Die Verfahrenseinstellung ist für Sie aus einer ganzen Reihe an Gründen vorteilhaft:

  • Kein Gerichtsverfahren: Es kommt zu keinem öffentlichen Gerichtsverfahren. Entsprechend wird niemand davon erfahren, dass gegen Sie ermittelt wurde.
  • Kosten: Wenn Sie verurteilt werden, müssen Sie hohe Kosten tragen. Die Kosten für das Gericht sowie die Zeugen betragen in der Regel mehrere tausend Euro. Dazu kommt eine mögliche Geldstrafe, welche in der Regel ebenfalls mehrere tausend Euro beträgt.
  • Führungszeugnis: Bei einer Verfahrenseinstellung gelten Sie weiterhin als nicht vorbestraft. Entsprechend bleibt auch Ihr Führungszeugnis „leer“.
Hinweis: Für eine Einstellung der Ermittlungen ist es besonders hilfreich, wenn Sie Beweismittel haben, welche Zweifel an Ihrer Schuld hervorrufen. Wenn Sie bereit sind, eine Geldauflage zu erfüllen, stehen die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sehr gut.

Häufig gestellte Fragen

Wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?
Die meisten Ermittlungen wegen sexueller Belästigung werden eingestellt. Sie haben also gute Chancen, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Was sollte man nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung machen?
Wenn Sie wegen sexueller Belästigung angezeigt werden, sollten Sie sich bei einem Anwalt melden und keine Aussage tätigen. Wenn Sie eine Aussage tätigen, besteht das hohe Risiko, dass sich diese Aussage nachteilig auswirkt.
Droht bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung eine Haftstrafe?
Bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung droht keine Haftstrafe. Eine Haftstrafe wegen sexueller Belästigung droht nur in seltenen Ausnahmefällen (z.B. bei Wiederholungstätern).
Welche Strafe erfolgt bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung?
Bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung droht eine Geldstrafe. In schwerwiegenden Fällen kommt auch eine Bewährungsstrafe in Betracht.
Wann erfährt man als Beschuldigter von einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?
Als Beschuldigter erfahren Sie von einer Anzeige wegen sexueller Belästigung durch eine Vorladung von der Polizei oder im Ausnahmefall durch eine Hausdurchsuchung.