Falsche Verdächtigung wegen einer Vergewaltigung: Wie verhalten Sie sich?
Das wichtigste in Kürze
- Wenn Sie wegen einer Vergewaltigung falsch verdächtigt werden, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
- Je früher Sie sich an einen Anwalt wenden, desto höher sind die Chancen, eine Verurteilung zu verhindern.
- Eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung sollte erst gestellt werden, wenn die Ermittlungen gegen Sie eingestellt wurden. Vorher sollte der Fokus auf der Verteidigung liegen.
Wie wehrt man sich gegen eine falsche Verdächtigung wegen einer Vergewaltigung?
Wenn Sie wegen einer Vergewaltigung falsch verdächtigt werden, sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Je früher Sie sich an einen Anwalt wenden, desto höher sind die Chancen, eine Verurteilung zu verhindern. Hintergrund ist insbesondere, dass Fehler am Anfang des Verfahrens später nicht mehr korrigiert werden können. Wenn Sie sich beispielsweise rein aus Höflichkeit per WhatsApp entschuldigen, bewerten Gerichte solche Entschuldigungen teilweise als Schuldeingeständnis. Es gibt viele weitere Wege, wie Sie sich am Anfang der Ermittlungen „verdächtig“ machen können. Entsprechend ist es sehr sinnvoll, möglichst schnell einen Anwalt zu kontaktieren.
Dazu sollten Sie auch die folgenden Tipps beachten:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage tätigen, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist, dass eine einmal getätigte Aussage in der Regel nicht mehr zurückgenommen werden kann. Demgegenüber ist es allerdings problemlos möglich, eine Aussage später zu tätigen. Entsprechend sollte eine Aussage gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft nur nach Rücksprache mit dem Verteidiger gemacht werden.
- Beweise sichern: Wenn Sie Beweise haben, die Ihre Unschuld beweisen, sollten Sie diese Beweismittel unbedingt speichern. Entlastende Beweise sind das zentrale Element beinahe jeder Verteidigungsstrategie. Wenn Sie beispielsweise Chatnachrichten haben, in denen das vermeintliche Opfer Ihnen geschrieben hat, wie schön der gemeinsame Abend war, dann ist es wenig glaubwürdig, wenn das vermeintliche Opfer nun behauptet, dass es zu einer Vergewaltigung gekommen sein soll.
Wann liegt eine Vergewaltigung vor?
Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn es gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers zum Geschlechtsverkehr kommt. Damit müssen insgesamt die folgenden Voraussetzungen für eine Vergewaltigung vorliegen:
- Geschlechtsverkehr: Es muss zum Geschlechtsverkehr kommen. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen wie das reine Berühren des Intimbereichs oder das sexuell motivierte Küssen für eine Vergewaltigung nicht ausreichen.
- Entgegenstehender Wille: Dazu muss ein entgegenstehender Wille zum Ausdruck gebracht worden sein. Es ist nicht erforderlich, dass der entgegenstehende Wille gesagt wird, allerdings muss sich aus dem Verhalten des Opfers ergeben, dass der entgegenstehende Wille vorliegt. Eine Vergewaltigung liegt außerdem auch vor, wenn der Täter das Opfer mit einer Drohung dazu nötigt, dass die sexuelle Handlung geduldet wird, oder das Opfer sich in einer Lage befindet, dass es keinen Willen äußern kann (z.B. schläft oder unter Drogeneinfluss steht).
- Vorsatz: Dazu muss der Täter mit Wissen und Wollen, also vorsätzlich handeln.
Wann werden die Ermittlungen eingestellt?
Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit – und in manchen Fällen auch die Pflicht –, die Ermittlungen einzustellen. Voraussetzung ist dafür, dass ein Einstellungsgrund vorliegt. Im Wesentlichen kommt eine Einstellung der Ermittlungen wegen einer Vergewaltigung in den beiden folgenden Fällen in Betracht:
- Kein Verdacht: Wenn sich der Verdacht gegen Sie nicht bestätigen lässt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Es dauert allerdings häufig recht lange, bis die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einstellt.
- Geringfügigkeit: Alternativ kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch wegen Geringfügigkeit einstellen. In den meisten Fällen macht die Staatsanwaltschaft die Einstellung von einer Auflage abhängig. Die Auflage besteht in den meisten Fällen in einer Geldzahlung. Zu einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit kommt es allerdings bei Vergewaltigungsvorwürfen nur in Ausnahmefällen. Erforderlich ist dafür in den meisten Fällen, dass im Rahmen der Verteidigung aufgezeigt wird, dass erhebliche Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestehen.
Die Einstellung der Ermittlungen hat gegenüber einem Freispruch den großen Vorteil, dass es nicht zu einem nervenaufreibenden Gerichtsprozess kommt. Außerdem sind Gerichtsprozesse sehr zeitaufwendig, teuer und öffentlichkeitswirksam, sodass eine Einstellung der Ermittlungen deutlich attraktiver ist.
Ist es sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen?
Solange gegen Sie ermittelt wird, ist es nicht sinnvoll, eine Gegenanzeige (z.B. wegen falscher Verdächtigung) zu stellen. Zwar stellt die falsche Verdächtigung eine Straftat dar, allerdings sollte mit einer Anzeige gewartet werden, bis das Verfahren gegen Sie eingestellt wurde. Hintergrund ist, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft Anzeigen wegen falscher Verdächtigung häufig eher als Provokation auffassen. Entsprechend führt eine solche Anzeige in den meisten Fällen dazu, dass noch intensiver gegen Sie ermittelt wird.
Dazu kommt, dass für die Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung hohe Voraussetzungen vorliegen müssen. So setzt die Strafbarkeit voraus, dass die Anzeige in dem Wissen erfolgt, dass die Anzeige falsch ist. Es ist sehr schwierig, diese positive Kenntnis nachzuweisen. Entsprechend hat eine Anzeige wegen einer Falschbeschuldigung nur selten Erfolg. Außerdem ist es sinnvoll, sich im ersten Schritt vollständig auf die Verteidigung zu konzentrieren.

