Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Bei Ermittlungen wegen schwerwiegender Straftaten besteht ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
- Bei einem Pflichtverteidiger haben Sie die Möglichkeit, sich einen Anwalt auszusuchen. Wenn Sie sich keinen Anwalt aussuchen, wählt das Gericht in Ausnahmefällen einen Anwalt für Sie aus.
- Die Kosten für den Pflichtverteidiger trägt vorerst das Gericht. Bei einer Verurteilung müssen Sie die Kosten möglicherweise erstatten.
Ist ein Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren erforderlich?
Ein Pflichtverteidiger ist im Ermittlungsverfahren sowohl sinnvoll als auch in vielen Fällen erforderlich. Das Ermittlungsverfahren betrifft den Zeitraum, in dem die Staatsanwaltschaft ermittelt und schaut, ob dem Beschuldigten eine Straftat nachgewiesen werden kann. Damit Beschuldigte sich angemessen verteidigen können, sieht das Gesetz in vielen Fällen einen Pflichtverteidiger vor. Dabei wird zwischen Fällen differenziert, in denen der Beschuldigte die Möglichkeit hat, einen Pflichtverteidiger zu mandatieren, und Fällen, in denen der Beschuldigte zwingend einen Pflichtverteidiger mandatieren muss.
In den folgenden Fällen hat der Beschuldigte ein Recht, einen Pflichtverteidiger in Anspruch zu nehmen. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten darüber belehren, dass er ein Recht hat, einen Pflichtverteidiger zu mandatieren.
- Schwere Straftaten: Wenn der Verdacht besteht, dass eine schwerwiegende Straftat (z.B. Mord, schwere Brandstiftung, Raub, Autorennen mit Todesfolge) begangen wurde oder eine Gefängnisstrafe zu erwarten ist, hat der Beschuldigte einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
- Berufsverbot: Wenn Straftaten einen Bezug zum Beruf aufweisen, etwa da sie im Rahmen der Arbeit ausgeführt werden (Beispiel: Der Abrechnungsbetrug durch einen Arzt), kann das Gericht ein mehrjähriges Berufsverbot verhängen. Droht ein solches Berufsverbot, hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
- Beeinträchtigung: Wenn der Beschuldigte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, liegt ebenfalls ein Fall der Pflichtverteidigung vor. Die Gründe, weshalb sich der Beschuldigte nicht verteidigen kann, sind unterschiedlich. Die fehlende Fähigkeit, sich verteidigen zu können, liegt etwa vor, wenn der Beschuldigte die deutsche Sprache nicht beherrscht oder behindert ist.
- Weitere Fälle: Dazu gibt es eine Reihe an weiteren Fällen, in denen das Recht besteht, einen Pflichtverteidiger zu mandatieren (z.B. bei einem Sicherungsverfahren, bestimmten richterlichen Vernehmungen usw.).
Dazu gibt es auch Fälle, in denen der Beschuldigte zwingend einen Pflichtverteidiger benötigt:
- Haft / Untersuchungshaft: Wenn dem Beschuldigten die Haft oder Untersuchungshaft droht, benötigt er unmittelbar einen Pflichtverteidiger. Gleiches gilt, wenn sich der Beschuldigte in einer Anstalt befindet.
- Ungeeignet: Wenn erkennbar ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann, benötigt er ebenfalls unmittelbar einen Pflichtverteidiger.
Wer trägt die Kosten für den Pflichtverteidiger?
Die Kosten für den Pflichtverteidiger trägt vorerst der Staat. Der Pflichtverteidiger wird also vom Gericht bezahlt. Allerdings gehören die Kosten für den Pflichtverteidiger zu den Gerichts- und Verfahrenskosten.
- Verurteilung: Diese Kosten muss der Beschuldigte erstatten, wenn er verurteilt wird. Entsprechend muss der Beschuldigte die Kosten bezahlen, wenn er später durch das Gericht verurteilt wird.
- Freispruch: Wird der Beschuldigte hingegen freigesprochen, trägt das Gericht die Kosten für den Pflichtverteidiger.
Ist ein Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren sinnvoll?
Es ist sehr empfehlenswert, einen Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren zu haben. Sehr viele Verurteilungen können verhindert werden, wenn Beschuldigte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens keine Fehler machen. Kompetente Verteidiger helfen dabei, entsprechende Fehler zu vermeiden. Insbesondere die folgenden Fehler drohen ohne einen Pflichtverteidiger:
- Aussage: Wenn Beschuldigte eine Aussage tätigen, ist besondere Vorsicht geboten. Es besteht das hohe Risiko, dass sich Beschuldigte durch die Aussage selbst belasten. Pflichtverteidiger helfen dabei, eine Aussage so zu tätigen, dass dieses Risiko nicht besteht.
- Herausgabe: Gleiches gilt für die Herausgabe von Unterlagen. Selbst die Herausgabe von Unterlagen, die in der konkreten Situation vorteilhaft erscheint, kann sich später als nachteilig herausstellen. Entsprechend ist es wichtig, die genauen Abläufe von Strafverfahren zu kennen sowie einschätzen zu können, welche Unterlagen später ein Risiko darstellen und welche Unterlagen ohne Risiko herausgegeben werden können.
- Beweise: Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu sammeln. Teilweise ist die Staatsanwaltschaft allerdings darauf fokussiert, belastende Beweise zu sammeln. Beschuldigte sowie auch deren Verteidiger haben die Möglichkeit, die Aufnahme von bestimmten Beweisen anzuregen. In den meisten Fällen geht die Staatsanwaltschaft diesen Anregungen nach. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist es also sehr wichtig, die Arbeit der Staatsanwaltschaft und die gerichtliche Beweiswürdigung vollständig zu verstehen.
Wie ist der Ablauf, um einen Pflichtverteidiger zu erhalten?
Wenn Sie einen Pflichtverteidiger erhalten möchten, können Sie selbst einen Strafverteidiger kontaktieren, der Ihnen dann vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Auch wenn die Staatsanwaltschaft Sie darauf hinweist, dass Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, können Sie selbst einen Pflichtverteidiger auswählen. Lediglich in Situationen, in denen Beschuldigte keinen eigenen Vorschlag machen und die Pflicht für einen Pflichtverteidiger besteht, ordnet die Staatsanwaltschaft Beschuldigten einen Pflichtverteidiger zu.
Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger – Was ist besser?
Grundsätzlich ist es deutlich sinnvoller, einen Wahlverteidiger zu mandatieren. Ein Wahlverteidiger ist ein Anwalt, den Sie sich selbst ausgesucht haben und mit dem Sie einen Vertrag über die Verteidigung geschlossen haben. Wahlverteidiger werden in den meisten Fällen pro Stunde bezahlt. Üblich sind Stundensätze zwischen 250 € und 800 € in der Stunde. Die Vergütung von Pflichtverteidigern ist recht gering. Entsprechend können sich Pflichtverteidiger weniger intensiv um das einzelne Mandat kümmern als Wahlverteidiger. Dazu sind Wahlverteidiger in vielen Fällen deutlich spezialisierter und kompetenter als Pflichtverteidiger.
Auf der anderen Seite sind die Kosten für einen Wahlverteidiger deutlich höher als für einen Pflichtverteidiger. Dazu kommt, dass es immer noch deutlich besser ist, einen Pflichtverteidiger zu haben als gar keinen Verteidiger. Entsprechend sollten Sie über einen Wahlverteidiger nachdenken, wenn Sie die finanziellen Mittel dafür haben.

