Sexuelle Belästigung: Was passiert bei Aussage gegen Aussage
Das wichtigste in Kürze
- Bei Aussage gegen Aussage wegen sexueller Belästigung wird das Ermittlungsverfahren sehr häufig eingestellt.
- Zu einer Verurteilung kommt es nur ausnahmsweise, wenn die Staatsanwaltschaft die Aussage des vermeintlichen Opfers für uneingeschränkt glaubhaft hält.
- Mit einer guten Verteidigung kann in vielen Fällen eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht werden.
Was passiert bei Aussage gegen Aussage wegen sexueller Belästigung?
Bei dem Vorwurf der sexuellen Belästigung nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Das bedeutet konkret, dass das vermeintliche Opfer und der Beschuldigte vorgeladen werden, damit diese eine Aussage abgeben. Dazu versucht die Polizei weitere Beweismittel zu finden. In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ist es meistens nicht möglich, weitere Beweismittel zu finden. Anschließend hat die Staatsanwaltschaft die folgenden Möglichkeiten:
- Anklage: Sofern die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat, und die Staatsanwaltschaft das Delikt verfolgen möchte, klagt sie die Straftat an.
- Einstellung: Wenn die sexuelle Belästigung nicht nachgewiesen werden kann oder wenn die Staatsanwaltschaft kein Interesse daran hat, das Delikt weiter zu verfolgen, beispielsweise aufgrund einer sehr überzeugenden Verteidigung des Beschuldigten, stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung ein.
Aussage gegen Aussage bei sexueller Belästigung: Wie entscheidet das Gericht?
Bei Aussage gegen Aussage wegen des Vorwurfes der sexuellen Belästigung verurteilt das Gericht den Beschuldigten, wenn es die Aussage des vermeintlichen Opfers für glaubwürdig und zutreffend hält. Gerichte dürfen Beschuldigte nur verurteilen, wenn sie keine ernsthaften Zweifel an der Schuld des Beschuldigten haben. Grundlage der Entscheidung des Gerichts ist dabei die Beweiswürdigung. Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation besteht die Beweiswürdigung daraus, dass das Gericht sowohl die Aussage des vermeintlichen Opfers als auch die Aussage des Beschuldigten prüft und schaut, wie glaubhaft die Aussagen jeweils sind.
Im Rahmen der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten werden die folgenden Aspekte berücksichtigt:
- Motive: Ein wesentlicher Faktor besteht darin, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Person nicht die Wahrheit sagt. Wenn beispielsweise das vermeintliche Opfer bereits mehrfach wegen nachweislicher Falschbeschuldigungen verurteilt wurde, ist dies ein Grund dafür, dass Zweifel an der Richtigkeit der Aussage bestehen. Gleiches gilt, wenn das Opfer bereits gegenüber Freunden gesagt hat, dass es den Beschuldigten fertig machen möchte. Dies kann ein Zeichen für falsche Vorwürfe sein.
- Details: Eine überzeugende Aussage ist dadurch gekennzeichnet, dass die Person viele Details erinnert. Dazu gehören insbesondere auch solche Details, die grundsätzlich keine direkte Relevanz für die Vorfälle haben. Beispielsweise erinnert sich eine Person an den Straßennamen, die Farbe des parkenden Autos usw.
- Überzeugung: Auch die Art und Weise, wie die Aussage abgelegt wird, kann dazu führen, dass das Gericht keine Zweifel oder sogar mehr Zweifel an der Richtigkeit der Aussage hat. Wenn eine Person sich beispielsweise mehrfach widerspricht oder extrem unsicher wirkt, beeinflussen auch solche Faktoren die Entscheidung.
Ist bei Ermittlungen wegen sexueller Belästigung eine Verfahrenseinstellung möglich?
Bei Ermittlungen wegen sexueller Belästigung bestehen sehr gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um eine Strafe mit einem eher geringen Strafrahmen. Entsprechend handelt es sich um eine Straftat, bei der die Staatsanwaltschaft häufig daran interessiert ist, das Verfahren möglichst schnell zu beenden. Dazu ist in Aussage-gegen-Aussage-Situationen der Nachweis einer Tat sehr schwierig. Aufgrund der geringen Strafe stellen viele Staatsanwaltschaften das Verfahren schnell ein.
Die Verfahrenseinstellung kann aus zwei Gründen erfolgen:
- Kein Verdacht: Wenn sich der Verdacht gegen Sie nicht bestätigen lässt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Es dauert allerdings häufig recht lange, bis die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einstellt.
- Geringfügigkeit: Alternativ kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch wegen Geringfügigkeit einstellen. In den meisten Fällen macht die Staatsanwaltschaft die Einstellung von einer Auflage abhängig. Die Auflage besteht in den meisten Fällen in einer Geldzahlung. Es ist trotzdem sinnvoll, diese Auflage zu erfüllen. Auf diesem Weg verhindern Sie ein aufwendiges Gerichtsverfahren. Außerdem wird eine Einstellung auch nicht im Führungszeugnis eingetragen, sodass sie auch weiterhin als nicht vorbestraft gelten.
Wie erfolgt die Verteidigung bei Aussage gegen Aussage?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation vor Gericht ist das Ziel der Verteidigung, die Aussage des Beschuldigten als besonders glaubwürdig und die Aussage des vermeintlichen Opfers als wenig glaubwürdig darzustellen. Der beste Weg, um eine Verurteilung zu verhindern, besteht darin, weitere Beweismittel vorzulegen. Wenn beispielsweise weitere Zeugen gefunden werden, die Ihre Unschuld bestätigen, oder Videos zu sehen sind, die Ihre Unschuld bestätigen, handelt es sich um einen sehr effektiven Weg, eine Verurteilung zu verhindern.
Folgende weitere Handlungsmöglichkeiten kommen in Betracht, um die Glaubhaftigkeit Ihrer Aussage zu steigern und die der Aussage der anderen Seite zu reduzieren:
- Eigene Aussage bekräftigen: Es ist für eine erfolgreiche Verteidigung wichtig, herauszuarbeiten, dass die eigene Aussage glaubwürdig ist. Dafür ist es etwa hilfreich, besonders überzeugend aufzutreten, viele Details zu erinnern sowie die belegbaren Teile der Aussage zu beweisen. Entsprechend sollte die Aussage sorgfältig vorbereitet werden, um Widersprüche zu vermeiden und zu verhindern, dass man sich selbst belastet.
- Zweifel an Aussage des Opfers: Dazu sollte im Rahmen der Verteidigung darauf geachtet werden, die Aussage des Opfers überzeugend anzuzweifeln. Es ist nicht erforderlich, die Aussage als Lüge darzustellen. Allerdings sollte aufgezeigt werden, dass die realistische Option besteht, dass die Aussage falsch ist. Dies gelingt etwa, indem aufgezeigt wird, dass die Aussage nicht stimmig ist, indem etwa Widersprüche zwischen den unterschiedlichen Vernehmungen des vermeintlichen Opfers vorliegen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers nicht mit anderen nachweisbaren Tatsachen in Einklang steht.
Welche Voraussetzungen hat die sexuelle Belästigung?
Die sexuelle Belästigung hat insgesamt die folgenden vier Voraussetzungen:
- Berührung: Die sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Berührung voraus. Deshalb wird beispielsweise das Hinterherrufen nicht von der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erfasst.
- Sexuell bestimmte Weise: Die Berührung muss in sexuell bestimmter Weise erfolgen. Das bedeutet konkret, dass das äußere Erscheinungsbild nach den konkreten Umständen einen sexuellen Bezug hat.
- Belästigung: Die Berührung muss dazu führen, dass sich das Opfer unwohl, also belästigt, fühlt.
- Wissen & Wollen: Dazu muss der Täter bewusst vorgehen. Entsprechend scheiden etwa plötzliche oder unkontrollierte Bewegungen aus (z.B. bei einem Konzert wird die Hand gestoßen und berührt den Intimbereich einer Frau).

