Vorladung
Vorladung als Beschuldigter, obwohl unschuldig

Vorladung als Beschuldigter, obwohl unschuldig: Wie sollte man reagieren?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
7.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Auch unschuldige Personen können eine Vorladung als Beschuldigter erhalten.
  • Es besteht keine Pflicht, als Beschuldigter zu der Vorladung zu erscheinen.
  • Es ist nicht sinnvoll, zu der Vorladung zu erscheinen. Wenn Sie zu der Vorladung erscheinen, besteht das hohe Risiko, dass sich der Verdacht erhärtet.

Kann man eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, wenn man unschuldig ist?

Auch unschuldige Personen können eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Im Rahmen Ihrer Ermittlungen lädt die Polizei die Personen vor, von denen die Polizei aktuell denkt, dass sie die Straftaten begangen haben. Es handelt sich also lediglich um eine aktuelle Einschätzung, die Vorladung bedeutet also insbesondere nicht, dass Sie später tatsächlich verurteilt werden. Allerdings zeigt die Vorladung, dass die Polizei aktuell davon ausgeht, dass Sie die Straftat begangen haben. Entsprechend sollten Sie ihre Verteidigung vorbereiten, um eine spätere Verurteilung zu verhindern.

Ist es sinnvoll, als Beschuldigter zu einer Vorladung zu gehen, wenn man unschuldig ist?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, ist es nicht sinnvoll, zu dem Termin zu erscheinen. Auch wenn es überraschend erscheint, ist es in vielen Fällen sinnvoller, den Termin abzusagen und keine Aussage zu tätigen. Personen, die zu Unrecht beschuldigt werden, haben häufig das Ziel, mit einer Aussage für Klarheit zu sorgen und die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen. Es gelingt allerdings fast nie, die Vorwürfe tatsächlich aus dem Weg zu räumen. Im Gegenteil passiert es häufig, dass sich der Verdacht durch die Aussage noch erhärtet. Hintergrund ist, dass die Polizei die Aussage anders einschätzt. Dazu haben Beschuldigte ohne Rechtsanwalt keinen Einblick in die Akten, sodass es nicht möglich ist, den Wissensstand der Polizei bei der Aussage zu berücksichtigen. Entsprechend kann es passieren, dass man gutgläubig Aussagen tätigt, die aus der Sicht der Polizei den Verdacht erhärten. 

Anstatt den Termin wahrzunehmen, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Dann kann der Termin abgesagt werden und es kann eine passende Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Muss man zu einer Vorladung als Beschuldigter erscheinen?

Bei einer Vorladung durch die Polizei müssen Beschuldigte nicht erscheinen, bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft besteht allerdings die Pflicht, zu der Vernehmung zu erscheinen:

  • Polizei: Beschuldigte sind nicht dazu verpflichtet, zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen. Es besteht nicht einmal die Pflicht, den Termin abzusagen. Es ist allerdings sinnvoll, den Termin wenigstens abzusagen, um die Stimmung nicht noch schlechter zu machen, als sie bereits ist. Es ist sinnvoll, dass die Absage durch einen Rechtsanwalt erfolgt, um weitere Nachfragen zu vermeiden.
  • Staatsanwaltschaft: Wenn die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, müssen Beschuldigte zu der Vernehmung erscheinen. Es besteht allerdings keine Pflicht, eine Aussage zu tätigen. In den meisten Fällen besteht die Staatsanwaltschaft allerdings darauf, dass Sie zu der Vernehmung erscheinen.

Wie erfolgt die Verteidigung von Beschuldigten, die unschuldig sind?

Beschuldigte, die eine Vorladung erhalten, sollten unmittelbar einen Verteidiger kontaktieren. Auch wenn Sie unschuldig sind, benötigen sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Ohne Rechtsanwalt besteht auch für unschuldige Beschuldigte das hohe Risiko, später verurteilt zu werden. 

  • Akteneinsicht: Der erste Schritt im Rahmen der Verteidigung besteht darin, Akteneinsicht zu nehmen. Rechtsanwälte haben einen Anspruch darauf, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Auf diesem Weg besteht die Möglichkeit, die Verteidigungsstrategie an die genauen Kenntnisse der Polizei anzupassen.
  • Schutzschrift: Nach der Akteneinsicht wird in der Regel eine Schutzschrift verfasst. Mit der Schutzschrift wird die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht, dass sich aus den vorliegenden Beweisen nicht die Schuld des Beschuldigten ergibt. Dazu wird die Staatsanwaltschaft dazu angehalten, weitere Beweise zu erheben, welche für die Unschuld des Beschuldigten sprechen.
  • Keine Aussage: Es ist fast nie sinnvoll, eine Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft oder Polizei zu machen. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich selbst durch die Aussage belasten. Gleichzeitig ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie durch eine Aussage einen Verdacht entkräften können. Wenn Sie doch eine Aussage abgeben möchten, sollten Sie unbedingt die Aussage vorher mit Ihrem Rechtsanwalt absprechen

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Vorladung als Beschuldigter schlimm?
Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass die Polizei gegen Sie ermittelt und davon ausgeht, dass Sie eine Straftat begangen haben.
Wann bekommt man eine Vorladung als Beschuldigter?
Sie bekommen eine Vorladung als Beschuldigter, wenn die Polizei gegen Sie ermittelt. Wenn es zu einer Anklage kommen soll, ist die Polizei verpflichtet, Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Müssen Beschuldigte zur Vorladung erscheinen?
Beschuldigte müssen grundsätzlich nicht zu der Vorladung nicht erscheinen. Nur Zeugen haben möglicherweise die Pflicht, zu einer Vorladung zu erscheinen.
Was passiert, wenn Beschuldigte zur Vorladung nicht erscheinen?
Es hat keine Konsequenzen, wenn Beschuldigte zu einer Vorladung nicht erscheinen.
Kann es ohne Grund zu einer Vorladung als Beschuldigter kommen?
Es kommt nie ohne Grund zu einer Vorladung als Beschuldigter. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, liegen weit fortgeschrittene Ermittlungen gegen Sie vor.