Glaubwürdigkeit: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Die Glaubwürdigkeit bezeichnet, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Aussage von einer fremden Person wahr ist.
- Ein glaubwürdiger Zeuge hat einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts.
- Die Glaubwürdigkeit beurteilt sich anhand der Details der Aussage, ob eine Motivation zu lügen besteht, und vielen weiteren Kriterien.
Was ist die Glaubwürdigkeit?
Die Glaubwürdigkeit bezeichnet, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Aussage von einer fremden Person zutrifft. Das Kriterium der Glaubwürdigkeit ist insbesondere bei Gerichtsprozessen relevant. Wenn das Gericht bzw. die Polizei herausfinden möchte, was passiert ist, sind Zeugen in vielen Fällen ein relevantes Beweismittel. Allerdings sind Menschen auch fehleranfällig. Menschen können etwas vergessen oder auch bewusst lügen. Die Glaubwürdigkeit bringt zum Ausdruck, ob der Aussage geglaubt werden kann oder nicht.
Wie unterscheiden sich die Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit?
Der Unterschied zwischen der Glaubwürdigkeit und der Glaubhaftigkeit besteht darin, dass sich die Glaubhaftigkeit auf die konkrete Aussage und die Glaubwürdigkeit allgemein auf eine Person bezieht. Für die Beurteilung, ob einer Aussage geglaubt werden kann oder nicht, wurden früher sowohl die Glaubhaftigkeit als auch die Glaubwürdigkeit in die Beurteilung einbezogen. Hintergrund war damals, dass davon ausgegangen wurde, dass bestimmte Personen allgemein eher die Wahrheit sagen als andere Personen (Beispiel: Die Zeugenaussage von einem Kaufmann wurde pauschal als wertvoller angesehen als die Zeugenaussage von einer Aushilfe). In neuerer Zeit wird diese Differenzierung nicht mehr vorgenommen. Es werden stattdessen „nur noch“ die einzelne Aussage sowie die dazugehörigen Umstände betrachtet, um zu beurteilen, ob der Aussage vertraut werden kann oder nicht. Deshalb hat die Glaubwürdigkeit keine hohe Bedeutung mehr für die Entscheidungsfindung von Gerichten.
Wie wird die Glaubwürdigkeit beurteilt?
Die Glaubwürdigkeit wird anhand von allen Umständen in der konkreten Situation bestimmt. Die Kriterien, anhand derer die Glaubwürdigkeit beurteilt wird, sind dementsprechend auch unterschiedlich. Es gibt allerdings einen Katalog an Kriterien, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit in Betracht kommen:
- Details: Je höher der Detailgrad einer Aussage, desto höher ist grundsätzlich die Glaubwürdigkeit. Wenn sich eine Person an viele Details erinnern kann, ist dies ein Zeichen dafür, dass sie das Erlebte vollständig erfasst hat und zuverlässig wiedergeben kann. Dazu gehört es auch, dass sich Menschen nicht nur an relevante Aspekte erinnern, sondern auch an andere scheinbar irrelevante Aspekte. Beispielsweise erinnern sich Personen an die Automarke, obwohl die Automarke für die Tat völlig irrelevant ist.
- Ergänzbar: Für die Glaubwürdigkeit einer Person spricht, wenn sich die Aussage in andere feststehende Tatsachen einfügt. Wenn beispielsweise Teile der Aussage mit Aufnahmen einer Überwachungskamera übereinstimmen, spricht dies für die Glaubwürdigkeit der Person insgesamt.
- Konstant: Die Aussagekonstanz ist ein wesentlicher Faktor dafür, ob eine Person glaubwürdig ist. Wenn ein Zeuge bei jeder Vernehmung eine andere Aussage tätigt, spricht dies nicht für die Glaubwürdigkeit des Zeugen. Wenn der Zeuge hingegen in mehreren Vernehmungen konstant die gleiche Aussage tätigt, wobei nicht der Eindruck entstehen darf, dass die Aussage auswendig gelernt wurde, spricht dies für eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeugen. Entsprechend darf die Aussage auch nicht bei jeder Vernehmung identisch sein. In einem solchen Fall würde der Eindruck entstehen, dass die Aussage auswendig gelernt wurde.
- Motivation: Dazu wird bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit auch berücksichtigt, wie die Motivationslage der Person ist. Wenn eine Person beispielsweise ein Motiv dafür hat, eine andere Person zu belasten oder zu entlasten, dann ist die Motivationslage bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit zu berücksichtigen. Wenn der Zeuge beispielsweise selbst Beschuldigter ist, kann eine belastende Aussage auch eine Schutzbehauptung darstellen, um den Verdacht auf eine andere Person zu lenken. In einem solchen Fall ist die Glaubwürdigkeit des Zeugen reduziert.
- Person: Wenn eine Person einschlägig vorbestraft ist, beispielsweise wegen Prozessbetrugs oder einer Falschaussage, wird dies im Rahmen der Beurteilung der Glaubwürdigkeit berücksichtigt. Entsprechende Vorstrafen werden im Rahmen der Glaubwürdigkeit ebenfalls berücksichtigt.
Basierend auf diesen Kriterien ist die Glaubwürdigkeit des Zeugens zu beurteilen. Deshalb ist beispielsweise die Glaubwürdigkeit von Zeugen in den folgenden Fällen als gering anzusehen:
- Widersprüchlich: Wenn die Aussage einer Person in sich widersprüchlich ist, ist dies ein starkes Zeichen für eine geringe Glaubwürdigkeit. Wer zwei verschiedene Geschichten erzählt, dem kann nicht geglaubt werden, dass eine der Aussagen zutrifft.
- Oberflächlich: Wenn die Aussage einer Person keine Details enthält, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Aussage zutrifft, gering. Bei einer solchen Aussage fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die Person das Berichtete tatsächlich erlebt hat.
- Selbstbegünstigung: Wenn der Zeuge sich durch die Aussage selbst begünstigt, etwa um den Verdacht von sich auf eine andere Person zu lenken, spricht dies für eine geringe Glaubwürdigkeit. In einer solchen Situation besteht das hohe Risiko, dass der Zeuge nicht die Wahrheit sagt.
Welchen Einfluss hat eine glaubwürdige Aussage vor Gericht und Polizei?
Eine glaubwürdige Aussage hat einen besonders starken Einfluss auf die Entscheidung der Polizei bzw. des Gerichts. In den meisten Fällen stehen nur sehr wenig Beweismittel zur Verfügung. Deshalb haben einzelne glaubwürdige Aussagen einen sehr großen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts:
- Freispruch: Wenn ein glaubwürdiger Zeuge eine für den Beschuldigten entlastende Aussage tätigt, ist eine Verurteilung unwahrscheinlich. Das Gericht darf Beschuldigte nur verurteilen, wenn keine ernsthaften Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestehen. Liegt allerdings eine entlastende Aussage von einem glaubwürdigen Zeugen vor, bestehen grundsätzlich ernsthafte Zweifel an der Schuld des Beschuldigten.
- Verurteilung: Im Gegenzug dazu kann ein glaubwürdiger Zeuge auch zu einer Verurteilung führen, wenn er den Beschuldigten belastet. Wenn beispielsweise sowohl die Aussage des vermeintlichen Opfers als auch ein neutraler Zeuge den Beschuldigten belasten, ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu einer Verurteilung kommt, solange keine entlastenden Beweismittel vorliegen.

