Missbrauch
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Alles, was Sie wissen müssen

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen liegt bei sexuellen Handlungen vor, wenn eine der vier Tatvarianten vorliegt (Zwangslage, Bezahlung, fehlende Reife oder Verantwortung).
  • Sexuelle Handlungen liegen nicht nur bei Geschlechtsverkehr vor, sondern beispielsweise auch bei intensiven Küssen oder dem Berühren der Geschlechtsteile.
  • Durch eine zielgerichtete Verteidigung kann eine Verurteilung häufig verhindert werden.

Was ist der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen?

Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen liegt vor, wenn sexuelle Handlungen an oder mit einer Person, die unter 18 Jahre alt ist, vorgenommen werden. Der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen stellt eine Straftat dar (§ 182 StGB). Während bei Kindern (unter 14 Jahren) jede sexuelle Handlung einen Missbrauch darstellt, liegt bei Jugendlichen ein sexueller Missbrauch nur vor, wenn eine Situation ausgenutzt wird, in der der Jugendliche noch nicht vollständig in der Lage sind, über ihre Sexualität zu bestimmen. Ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen setzt voraus, dass eine der vier folgenden Varianten vorliegt:

  • Ausnutzen einer Zwangslage: Eine Zwangslage liegt vor, wenn der sich die Jugendliche in einer schwierigen Situation befindet, sodass die Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Eine Zwangslage liegt beispielsweise bei Jugendlichen vor, die von zu Hause fortgelaufen sind, drogenabhängig sind oder seit langer Zeit erfolglos nach einem Job suchen. Die Zwangslage muss ausgenutzt werden, das ist der Fall, wenn die Zwangslage es jedenfalls erleichtert, dass es zu den sexuellen Handlungen kommt.  
  • Entgelt: Es ist strafbar, Jugendliche für sexuelle Handlungen zu bezahlen. Voraussetzung ist dafür, dass die sexuelle Handlung „im Austausch“ für die Vergütung erfolgt. Es ist keine Bezahlung in Geld notwendig, die Bezahlung kann auch durch andere Vermögensvorteile (z.B. Handtaschen, Konzerttickets, eine Urlaubsreise, ein Essen usw.) erfolgen. Es liegt keine Prostitution vor, wenn es zu den sexuellen Handlungen kommt, ohne dass der Vermögensvorteil eine Rolle spielt (es wird z.B. ein Geburtstagsgeschenk gemacht und später kommt es zu sexuellen Handlungen).
  • Fehlende sexuelle Selbstbestimmung: Geschlechtsverkehr mit einer 16-Jährigen ist strafbar, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung liegt vor, wenn der Jugendliche die Bedeutung und die Tragweite der sexuellen Handlung (noch) nicht erkennen kann. Erfasst werden dabei auch Situationen, in denen Erwachsene Jugendliche manipulieren, sodass diese nicht in der Lage sind, die Bedeutung der Handlungen zu erkennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Altersunterschied ein erstes Indiz dafür ist, dass eine fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung vorliegen könnte.
  • Aufsicht: Dazu sind sexuelle Handlungen mit Jugendlichen strafbar, wenn der Erwachsene für die Aufsicht oder den Schutz des Jugendlichen verantwortlich ist. Erfasst werden dabei etwa Ausbildungsverhältnisse (z.B. Lehrer, Ausbilder usw.), Stiefeltern, Vorgesetzte bei der Arbeit, Ärzte und Pfleger im Krankenhaus usw.

Neben einer der drei Tatalternativen müssen auch die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen, damit ein Missbrauch vorliegt:

  • Sexuelle Handlungen: Es müssen sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Zu den sexuellen Handlungen gehört beispielsweise Geschlechtsverkehr, aber auch das sexuell motivierte Anfassen der Geschlechtsteile oder intensive Küsse. Bei einseitigen sexuellen Handlungen (z.B. Masturbation) liegt ein sexueller Missbrauch sowohl vor, wenn die sexuellen Handlungen an dem Jugendlichen oder von dem Jugendlichen vorgenommen werden.
  • Jugendlicher: Ein Jugendlicher muss in die sexuellen Handlungen eingebunden sein. Als Jugendliche gelten alle Personen unter 18 Jahren. Es ist also ohne Bedeutung, wenn das Kind älter aussieht oder sich reifer verhält.
  • Wissen & Wollen: Die Strafbarkeit setzt ein vorsätzliches Handeln voraus. Dies betrifft sowohl die sexuellen Handlungen als auch das Alter. Wenn also eine 17-Jährige sehr alt aussieht und sich reif verhält, fehlt unter Umständen der Vorsatz, dass es sich um sexuelle Handlungen mit einer Jugendlichen handelt. 

Wann liegt eine sexuelle Handlung vor?

Eine sexuelle Handlung liegt bei einer Handlung vor, die aus Sicht eines neutralen Beobachters der sexuellen Befriedigung dient. Die Frage, ob eine sexuelle Handlung vorliegt, ist in vielen Fällen entscheidend dafür, ob ein Missbrauch vorliegt oder nicht. Es ist dabei irrelevant, ob der Täter denkt, dass eine sexuelle Handlung vorliegt oder nicht. Entscheidend ist die Einschätzung eines objektiven Beobachters. In folgenden Fällen liegt eine sexuelle Handlung vor:

  • Sex: Bei Geschlechtsverkehr, wobei auch Oralsex erfasst wird, liegt unstrittig eine sexuelle Handlung vor. 
  • Ausziehen: Wenn eine Jugendliche mit sexueller Motivation ausgezogen wird, liegt eine sexuelle Handlung vor.
  • Kuss: Wenn eine Person für eine längere Zeit auf den Mund geküsst wird, liegt eine sexuelle Handlung vor. Ein leichter Kuss auf die Wange stellt hingegen keine sexuelle Handlung dar.
  • Streicheln: Wenn der Intimbereich eines Jugendlichen gestreichelt wird, liegt eine sexuelle Handlung vor.

Im Gegensatz dazu, liegt in den folgenden Fällen keine sexuelle Handlung vor:

  • Untersuchung: Eine Untersuchung durch einen Arzt stellt jedenfalls so lange keine sexuelle Handlung dar, wie die Untersuchung ordnungsgemäß abläuft.
  • Drängeln: Wenn der Intimbereich oder das Gesäß eines Jugendlichen in einem Gedränge berührt wird, liegt keine sexuelle Handlung vor.

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung?

Bei einer Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. Die Strafe bewegt sich dabei in der Regel am unteren Ende des Strafrahmens. Das bedeutet grundsätzlich, dass es in den meisten Fällen zu einer Gefängnisstrafe von weniger als 12 Monaten oder einer Geldstrafe kommt.

  • Bewährungsstrafe: Gefängnisstrafen unter 2 Jahren werden grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet konkret, dass Sie nicht in das Gefängnis gehen müssen. Zu einem Aufenthalt im Gefängnis kommt es nur, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).
  • Geldstrafe: Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden, liegt die Geldstrafe in den meisten Fällen im oberen vierstelligen Bereich (also mehrere tausend Euro). Die Höhe der Geldstrafe wird durch die Schwere der Schuld und das Einkommen des Täters bestimmt.
  • Beruf: Neben der unmittelbaren Strafe durch das Gericht hat eine Verurteilung auch weitere Konsequenzen. Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft verlieren Beamte ihren Beamtenstatus. Bei zulassungsbedürftigen Berufen (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern usw.) besteht die Möglichkeit, dass die Berufszulassung widerrufen wird. Dazu wird die Verurteilung auch im Führungszeugnis eingetragen, sodass zukünftige Arbeitgeber von der Verurteilung erfahren werden.

Wie verteidigt man sich gegen Vorwürfe wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen?

Wenn gegen Sie wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ermittelt wird, ist es sehr wichtig, Sie sofort einen Anwalt kontaktieren. Für die bestmögliche Verteidigung ist es wichtig, dass Sie im Rahmen der Ermittlungen keinen Fehler machen. Deshalb sollte schnellstmöglich eine Verteidigungsstrategie entworfen und umgesetzt werden. In Betracht kommen dabei unterschiedliche Verteidigungsstrategien. Eine Verteidigungsstrategie besteht darin, dass die Tat nicht nachgewiesen werden kann. In vielen Fällen besteht das einzige Beweismittel in der Aussage des vermeintlichen Opfers. In solchen Fällen bestehen sehr gute Chancen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Dazu ist es teilweise auch zweifelhaft, ob überhaupt sexuelle Handlungen vorliegen.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nicht nur sofort einen Anwalt kontaktieren, sondern auch die folgenden Tipps beachten:

  • Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Ohne Rücksprache mit einem Anwalt besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Aussage sie später erheblich belastet. Es ist ohne Probleme möglich, eine Aussage später nachzuholen, weshalb Sie erst einmal auf eine Aussage verzichten sollten. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Unterlagen. Auch insoweit sollten Sie Unterlagen erst nach Rücksprache mit einem Anwalt herausgeben.
  • Kein Kontakt: Sie sollten das vermeintliche Opfer nicht kontaktieren. Eine solche Kontaktaufnahme kann die Staatsanwaltschaft zum einen als Schuldeingeständnis betrachten. Dazu kann eine solche Kontaktaufnahme als Opferbeeinflussung angesehen werden. Konkret kann das bedeuten, dass Sie in Untersuchungshaft genommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist man Jugendlicher im Sinne des Sexualstrafrechts?
Als Jugendlicher im Sexualstrafrecht gelten Personen zwischen 14 und 18 Jahren.
Wann verjährt sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch verjährt innerhalb von 20 Jahren. Das bedeutet, dass die Tat nach Ablauf von 20 Jahren nicht mehr verfolgt werden kann. Wenn sich der sexuelle Missbrauch gegen Kinder richtet, beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn das Opfer 30 Jahre alt ist.
Wann werden bei sexuellem Missbrauch die Ermittlungen eingestellt?
Bei sexuellem Missbrauch werden die Ermittlungen eingestellt, wenn es der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Die Einstellung wegen Geringfügigkeit ist bei sexuellem Missbrauch nicht möglich.
Kann sexueller Missbrauch auch durch Jugendliche begangen werden?
Sexueller Missbrauch kann auch durch Jugendliche begangen werden. Erforderlich ist dafür, dass eine der relevanten Voraussetzungen einschlägig ist (z.B. Aufsichtspflicht, Geld für sexuelle Handlungen usw.).
Welche Strafen sind bei einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch möglich?
Bei einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch kommen insbesondere Bewährungsstrafen und Gefängnisstrafen in Betracht. In Ausnahmefällen ist auch eine Geldstrafe möglich. Zu welcher Strafe es genau kommt, hängt vom Einzelfall ab.