Aussage gegen Aussage
Aussage gegen Aussage Verfahren eingestellt

Aussage gegen Aussage: Wann wird das Verfahren eingestellt?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation kommt es nicht automatisch zu einer Verfahrenseinstellung.
  • Eine Verfahrenseinstellung kann erreicht werden, indem erhebliche Zweifel an der Täterschaft bestehen.
  • Das Ermittlungsverfahren kann auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, sofern nur eine geringfügige Straftat vorliegt (z.B. eine Beleidigung oder eine Körperverletzung).

Wann wird bei Aussage-gegen-Aussage das Verfahren eingestellt?

In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wird das Verfahren eingestellt, wenn die vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden kann. Dazu kommt eine Einstellung wegen Geringfügigkeit in Betracht. Zu einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit kommt es, wenn die vorgeworfene Tat nicht schwer wiegt. Etwa bei einer Beleidigung oder einer geringfügigen Körperverletzung bestehen gute Chancen, dass das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Teilweise setzt die Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit voraus, dass eine Auflage erfüllt wird (z. B. eine Geldzahlung).

Wenn eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit nicht in Betracht kommt, besteht das Ziel darin, eine Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts zu erreichen. In einem solchen Fall müssen im Rahmen der Verteidigung erhebliche Zweifel daran hervorgerufen werden, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. 

Wann besteht bei Aussage gegen Aussage kein Verdacht?

Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation bestehen gute Chancen dafür, Zweifel daran hervorzurufen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Hintergrund ist, dass nur sehr wenige Beweismittel zur Verfügung stehen. Wenn es gelingt, die Glaubwürdigkeit der Beweismittel zu reduzieren, bestehen gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt.

Gleichzeitig führt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation nicht automatisch dazu, dass so erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten vorliegen, dass es zu einer Einstellung kommt. Entsprechend ist es im Einzelfall erforderlich, im Rahmen der Verteidigung Zweifel an den Beweismitteln hervorzurufen. Folgende Wege kommen in Betracht, um die Beweismittel anzuzweifeln:

  • Überzeugungskraft: Die Überzeugungskraft einer Aussage kann im Rahmen der Verteidigung teilweise damit entkräftet werden, dass die Aussage präzise analysiert wird. Wenn beispielsweise das Opfer aufgrund der eigenen Schilderungen keinen guten Blick auf die Situation hatte, senkt dies die Überzeugungskraft erheblich.
  • Kohärenz: Im Rahmen einer Aussage-gegen-Aussage-Situation können erhebliche Zweifel dadurch hervorgerufen werden, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers nicht kohärent ist. Wenn beispielsweise die Aussage des vermeintlichen Opfers nicht zu den sonstigen Modalitäten der Situation passt, führt dies zu erheblichen Zweifeln daran, dass die Aussage zutrifft.
  • Glaubhaftigkeit: Die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers kann auch auf anderen Wegen erheblich reduziert werden. Wenn das vermeintliche Opfer beispielsweise an einer psychischen Krankheit leidet, mindert dies die Glaubhaftigkeit der Aussage erheblich.
  • Aussagetiefe: Für die Überzeugungskraft einer Aussage ist die Aussagetiefe von erheblicher Bedeutung. Je detaillierter eine Aussage ist, desto höher ist grundsätzlich die Überzeugungskraft. Im Rahmen der Verteidigung kann häufig herausgearbeitet werden, dass eine Aussage entweder widersprüchlich ist oder wesentliche Details fehlen. Auf diesem Weg kann die Überzeugungskraft reduziert werden.

Aus welchen Gründen kann ein Verfahren eingestellt werden?

Welche Voraussetzungen für die Verfahrenseinstellung vorliegen müssen, hängt von dem Grund für die Einstellung ab. 

  • Kein Verdacht, § 170 StPO: Die Einstellung nach § 170 StPO kommt in Betracht, wenn kein Tatverdacht vorliegt. Entsprechend kommt eine Einstellung in Betracht, wenn die für die Strafbarkeit erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem Computer mit kinderpornografischen Dateien nicht nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte überhaupt Zugriff auf den Computer hatte.
  • Geringfügigkeit ohne Auflage, § 153 StPO: Die Einstellung nach § 153 StPO kommt in Betracht, wenn die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Insgesamt müssen alle Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung der Schuld berücksichtigt werden. Das öffentliche Interesse ist gering, wenn kein Wiederholungstäter vorliegt und auch sonst kein Grund besteht, weshalb der Beschuldigte unbedingt verfolgt werden muss. 
  • Geringfügigkeit mit Auflage, § 153a StPO: Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren auch gegen Auflage (idR Geldzahlung oder Besuch einer Therapie) einstellen. Erforderlich ist dafür, dass der hinreichende Tatverdacht vorliegt. Hintergrund ist, dass bei Beschuldigten, bei denen kein Verdacht vorliegt, das Verfahren ohne Auflage eingestellt werden soll. Außerdem setzt die Einstellung voraus, dass die Schuld gering ist und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch das Erfüllen der Auflage ausgeglichen werden kann. Entsprechend kommt die Einstellung auch eher bei geringfügigen Verstößen gegen § 184b StGB in Betracht. Gute Verteidiger können die Staatsanwaltschaft häufig davon überzeugen, Ermittlungen nach § 153a StPO einzustellen.

Welche Folgen hat die Einstellung des Verfahrens?

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens geht mit einer Vielzahl an Vorteilen einher. Der größte Vorteil besteht darin, dass es zu keinem Gerichtsprozess kommt. Gerichtsprozesse sind zum einen sehr nervenaufreibend und zeitaufwendig. Dazu drohen hohe Kosten bei einer Verurteilung, insbesondere die Gutachterkosten für die Aufwertung der Unterlagen liegen häufig bei mehreren tausend Euro. Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten kann es passieren, dass die Kosten bei über 10.000 € liegen. Außerdem droht Beamten bei einer Verurteilung der Entzug des Beamtenstatus und bei Ärzten, Anwälten und anderen zulassungsbedürftigen Berufen droht der Entzug der Zulassung.

All diese Nachteile drohen bei einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht, weshalb die Verfahrenseinstellung das große Ziel der Verteidigung ist. Eine Verfahrenseinstellung ändert auch nichts daran, dass der Beschuldigte weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Häufig gestellte Fragen

Wird bei Aussage gegen Aussage das Verfahren eingestellt?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation wird das Verfahren nicht automatisch eingestellt. Eine Einstellung kommt nur mangels Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit in Betracht.
Erfolgt eine Verurteilung bei Aussage gegen Aussage?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation kann es zu einer Verurteilung kommen, wenn das Gericht keine Zweifel an der Darstellung des vermeintlichen Opfers hat.
Wie kann eine Verurteilung bei Aussage-gegen-Aussage verhindert werden?
Eine Verurteilung kann bei Aussage-gegen-Aussage verhindert werden, indem im Rahmen der Verteidigung erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des Opfers hervorgerufen werden.
Was passiert bei Ermittlungen wegen Aussage gegen Aussage?
Wenn eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vorliegt, versucht die Polizei zu ermitteln, was wirklich vorgefallen ist und weitere Beweismittel zu finden.
Wie kann die Glaubhaftigkeit einer Aussage gesenkt werden?
Die Glaubhaftigkeit einer Aussage kann dadurch reduziert werden, dass aufgezeigt wird, dass die Aussage nicht zutrifft (z. B. weil sie widersprüchlich ist) oder die Person psychisch krank ist, sodass das Risiko besteht, dass die Aussage ausgedacht ist.