Strafrecht
Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt: Alles, was Sie wissen müssen

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
7.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Als sexualisierte Gewalt werden alle Handlungen gesehen, welche die sexuelle Selbstbestimmung einer Person missachten.
  • Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um einen Oberbegriff für viele verschiedene Straftaten.
  • Zur sexualisierten Gewalt gehört beispielsweise die sexuelle Belästigung, die Vergewaltigung oder der sexuelle Missbrauch.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Als sexuelle Gewalt werden alle Handlungen gesehen, welche die sexuelle Selbstbestimmung einer Person missachten. Entsprechend handelt es sich um einen Oberbegriff für eine Vielzahl von Straftaten im Sexualstrafrecht. Neben der klassischen Anwendung von Kraft, beispielsweise im Rahmen einer Vergewaltigung, gehören auch ungewollte Berührungen oder herablassende Äußerungen mit einem sexuellen Einschlag zur sexuellen Gewalt. Sexuelle Gewalt kann bei Opfern neben einem kurzfristigen Schamgefühl zu schwerwiegenden langfristigen Konsequenzen führen. Sexuelle Gewalt ist ein wesentlicher Risikofaktor für spätere psychische Erkrankungen.

Beispiele für sexuelle Gewalt:

  • Vergewaltigung: Wenn es zu Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers kommt, liegt eine Vergewaltigung vor. Dafür ist erforderlich, dass das Opfer zum Ausdruck gebracht hat, dass es den Geschlechtsverkehr ablehnt. Die Ablehnung kann sich auch aus den Umständen ergeben (z.B. Weinen, Wegdrücken usw.). 
  • Beleidigung: Wenn eine Frau durch eine Aussage auf ihren Körper reduziert oder sexuell abgewertet wird, liegt sexuelle Gewalt durch eine Beleidigung vor. 
  • Belästigung: Auch die sexuelle Belästigung stellt eine Form der sexuellen Gewalt dar. Wenn beispielsweise einer Frau hinterhergepfiffen wird oder die Frau ungefragt fotografiert wird, liegt eine sexuelle Belästigung vor.

Welche Straftaten liegen bei sexualisierter Gewalt vor?

Sehr viele Formen der sexualisierten Gewalt sind strafbar. Allerdings gibt es nicht einen zentralen Straftatbestand der sexuellen Gewalt. Stattdessen gibt es viele einzelne Straftaten, welche alle zur sexualisierten Gewalt gehören:

  • Sexuelle Belästigung: Die sexuelle Belästigung, § 184i StGB, liegt vor, wenn eine Person in sexuell bestimmter Weise berührt wird und sich dadurch sexuell belästigt fühlt. Eine sexuelle Belästigung liegt beispielsweise vor, wenn eine fremde Person einer Frau an den Po fasst oder im Club einer Frau an die Brüste gefasst wird.
  • Sexueller Missbrauch: Ein sexueller Missbrauch liegt vor, wenn es zu sexuellen Handlungen mit einer schutzbedürftigen Person kommt. Ein sexueller Missbrauch setzt nicht voraus, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers erfolgen. Für den sexuellen Missbrauch reicht es aus, dass die Schutz- bzw. Hilfsbedürftigkeit einer Person für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird. Beispiele für den sexuellen Missbrauch sind sexuelle Handlungen eines Lehrers mit einem Schüler, Arzt mit einem Patienten usw.
  • Sexueller Übergriff: Ein sexueller Übergriff liegt bei sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers vor. Voraussetzung für den sexuellen Übergriff ist, dass der entgegenstehende Wille erkennbar war. 
  • Vergewaltigung: Wenn es beim sexuellen Übergriff zum Geschlechtsverkehr kommt, liegt sogar eine Vergewaltigung vor. Damit handelt es sich bei der Vergewaltigung um eine Unterart des sexuellen Übergriffs. „Nur“ ein sexueller Übergriff liegt beispielsweise bei ungefragten Küssen oder einem Griff in den Intimbereich vor.
  • Cybergrooming: Wenn Erwachsene Kinder über das Internet oder per Telefon kontaktieren, um mit diesen sexuelle Handlungen vorzunehmen, liegt Cybergrooming vor.
  • Digitale sexuelle Belästigung: Sexuelle Gewalt kann auch über das Internet erfolgen. Wenn beispielsweise Männer ungefragt Dickpics verschicken, ist dies nach § 184 StGB wegen der Verbreitung von Pornografie strafbar. Dazu stellen viele sexualisierte Kommentare eine Beleidigung, § 185 StGB, dar.

Welche Strafe droht bei sexualisierter Gewalt?

Bei sexualisierter Gewalt droht eine mehrjährige Haftstrafe. Die genaue Höhe der Strafe ist davon abhängig, welche Straftat konkret begangen wird. Das wichtigste Kriterium für eine Strafe ist die Frage, welche Straftat begangen wurde. Bei einer Vergewaltigung kommt es zwingend zu einer Gefängnisstrafe zwischen 2 und 15 Jahren. Bei einer sexuellen Belästigung kommt es dagegen in den meisten Fällen „nur“ zu einer Geldstrafe. Die Vergewaltigung, der sexuelle Missbrauch und der sexuelle Übergriff führen häufig zu Gefängnisstrafen. Bei der sexuellen Belästigung, der digitalen sexuellen Belästigung und dem Cybergrooming kommt es dagegen häufig zu Geldstrafen oder sogar einer Verfahrenseinstellung.

Dazu werden auch die folgenden Aspekte im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt:

  • Folgen: Im Rahmen der Strafzumessung wird etwa berücksichtigt, ob durch die Tat schwere Folgen auftreten. Wenn das Kind durch den Missbrauch beispielsweise schwere psychische Schäden erleidet, wird dies straferhöhend berücksichtigt.
  • Schwere der Tat: Es wird im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt, wie schwer die Begehung ist. Wenn beispielsweise besonders erniedrigende Sexualpraktiken vorgenommen werden oder die sexuellen Handlungen für das Opfer besonders schmerzhaft waren, wird dies straferhöhend berücksichtigt.
  • Geständnis: Wenn der Beschuldigte ein Geständnis abgibt, wird dies strafmildernd berücksichtigt. Dazu wird berücksichtigt, ob der Täter Reue zeigt, wenn der Täter das Unrecht seiner Tat einsieht, reduziert dies die Strafe. 
  • Vorstrafen: Es wird außerdem berücksichtigt, ob beim Täter einschlägige Vorstrafen bestehen. Wenn Vorstrafen vorliegen, erhöht dies die Strafe. Hintergrund ist, dass dann die erste Strafe nicht hoch genug war, um weitere Straftaten zu verhindern.

Neben der Strafe drohen auch weitere schwerwiegende Konsequenzen. Das Opfer kann insbesondere Schadensersatz verlangen. Bei schwerwiegender sexueller Gewalt liegen die Schadensersatzansprüche teilweise bei über 25.000 €. Wer verbeamtet ist oder einem zulassungsbedürftigen Beruf nachgeht (z.B. Notar, Arzt, Anwalt usw.) muss damit rechnen, dass die Verbeamtung widerrufen bzw. die Berufszulassung entzogen wird.

Wie verteidigt man sich gegen Vorwürfe der sexuellen Gewalt?

Es ist wichtig, die Verteidigung auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Es gibt nicht eine pauschale Verteidigungsstrategie, die in jedem Fall zielführend ist. Teilweise kann die Tat beispielsweise schlicht nicht nachgewiesen werden. In anderen Fällen ist es demgegenüber so, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist. Beispielsweise reicht nicht jede Berührung dafür aus, dass eine sexuelle Belästigung vorliegt.

Für die bestmögliche Verteidigung ist es darüber hinaus wichtig, dass Sie die folgenden Aspekte beachten:

  • Nichts herausgeben: Sie sollten keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Sollte die Herausgabe von Unterlagen ausnahmsweise sinnvoll sein, kann sie später ohne Probleme nachgeholt werden. Ist die Herausgabe hingegen nicht sinnvoll, kann sie nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Kein Geständnis: Gleiches gilt für ein Geständnis. Auch ein Geständnis kann problemlos nachgeholt, allerdings nicht zurückgenommen werden. 
  • Kein Kontakt: Sie sollten das vermeintliche Opfer nicht kontaktieren. Eine solche Kontaktaufnahme kann die Staatsanwaltschaft zum einen als Schuldeingeständnis betrachten. Dazu kann eine solche Kontaktaufnahme als Opferbeeinflussung angesehen werden. Eine Opferbeeinflussung kann zur Konsequenz haben, dass Beschuldigte in Untersuchungshaft müssen.

Häufig gestellte Fragen

Ist sexualisierte Gewalt strafbar?
Sexualisierte Gewalt ist strafbar. Welche Straftat genau vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. In Betracht kommen etwa die sexuelle Belästigung, der sexuelle Missbrauch oder auch die Vergewaltigung.
Was sind Beispiele für sexualisierte Gewalt?
Beispiele für sexualisierte Gewalt sind etwa die Vergewaltigung oder die sexuelle Belästigung, wenn beispielsweise eine Frau ohne Einverständnis in sexueller Weise berührt wird.
Wie sollte man auf sexualisierte Gewalt reagieren?
Als Opfer von sexualisierter Gewalt sollten Sie den Vorfall dokumentieren und notfalls die Polizei rufen, um den Vorfall anzuzeigen.
Droht bei sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz die Kündigung?
Wenn die sexualisierte Gewalt einen Bezug zur Arbeit hat, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Schon der Verdacht der sexualisierten Gewalt kann in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen.
Ist es strafbar, wenn ein Mann eine Frau schlägt?
In Deutschland ist Gewalt insgesamt strafbar. Entsprechend ist es auch strafbar, wenn ein Mann eine Frau schlägt.