Vergewaltigung
Vergewaltigung Strafe Ersttäter

Vergewaltigung: Welche Strafe droht Ersttätern?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
7.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Ersttäter erhalten bei einer Vergewaltigung eine Gefängnisstrafe zwischen 2 und 15 Jahren.
  • Bei Ersttätern liegt die Strafe in den meisten Fällen am unteren Ende des Strafrahmens.
  • Bei einer Verurteilung wegen einer Vergewaltigung ist keine Geld- oder Bewährungsstrafe möglich.

Welche Strafe droht Ersttätern bei einer Vergewaltigung?

Die Strafe für eine Vergewaltigung liegt bei einer Gefängnisstrafe zwischen 2 und 15 Jahren. Die Strafe für Ersttäter liegt grundsätzlich am unteren Ende des Strafrahmens. Bei einer Verurteilung wegen einer Vergewaltigung besteht allerdings auch für Ersttäter keine Möglichkeit, eine Bewährungs- oder Geldstrafe zu erhalten. Neben der Eigenschaft als Ersttäter sind auch alle weiteren Umstände des Einzelfalls im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen:

  • Handlung: Je schwerwiegender eine Handlung ist, desto höher ist die Strafe. Eine Vergewaltigung, die mehrere Stunden dauert, führt zu einer höheren Strafe als ein Übergriff, der nur wenige Minuten dauert. 
  • Verletzungen: Sofern das Opfer durch die Vergewaltigung Verletzungen erleidet, wird dies strafschärfend berücksichtigt. Je schwerwiegender die Verletzungen sind, desto höher ist die Strafe.
  • Vorstrafen: Wiederholungstäter erhalten eine deutlich höhere Strafe als Ersttäter. Wenn also einschlägige Vorstrafen bestehen, müssen Täter mit einer deutlich höheren Strafe rechnen.
  • Reue: Wenn Täter ernsthaft Reue zeigen, ist die Schuld geringer als wenn Täter keine Reue zum Ausdruck bringen. Die Reue kann beispielsweise durch ein glaubhaftes Geständnis oder ernsthafte Bemühungen der Wiedergutmachung zum Ausdruck gebracht werden.

In besonderen Fällen der Vergewaltigung steigt der Strafrahmen weiter an:

  • Waffe & Werkzeug: Wenn der Täter bei der Vergewaltigung eine Waffe oder ein Werkzeug bei sich führt, liegt der Strafrahmen bei 3 bis 15 Jahren. Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Täter die Waffe oder das Werkzeug verwendet. Wird die Waffe oder das Werkzeug bei der Tat eingesetzt, beträgt die Strafe mindestens 5 Jahre Gefängnis.
  • Schwere Gesundheitsschädigung: Wenn für das Opfer die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung besteht, steigt der Strafrahmen auf 3 bis 15 Jahre. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die schwere Gesundheitsschädigung tatsächlich eintritt. Eine schwere Gesundheitsschädigung kann sich etwa aus einer Krankheit ergeben, mit der sich das Opfer anstecken kann.
  • Todesgefahr: Wenn das Opfer durch die Vergewaltigung in Todesgefahr gebracht wird, liegt der Strafrahmen bei 5 bis 15 Jahren.

Ist bei der Vergewaltigung eine Verfahrenseinstellung bei Ersttätern möglich?

Bei Ersttätern ist bei der Vergewaltigung in Ausnahmefällen eine Verfahrenseinstellung möglich. Allerdings handelt es sich bei der Vergewaltigung um eine sehr schwerwiegende Straftat, sodass eine Einstellung des Verfahrens nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Eine Verfahrenseinstellung kommt also nur in Betracht, wenn es entweder höchst unwahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte die Tat überhaupt begangen hat, oder wenn die Schuld als ausgesprochen gering anzusehen ist. Die geringe Schuld kann sich etwa daraus ergeben, dass der Beschuldigte selbst maßgeblich zur Aufklärung beigetragen hat, es auszuschließen ist, dass eine entsprechende Tat in der Zukunft erneut begangen wird und durch die Tat keine schlimmen Folgen eingetreten sind.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Vergewaltigung?

Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn an dem Opfer sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Insgesamt müssen für eine Vergewaltigung die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Geschlechtsverkehr: Es muss entweder zum Geschlechtsverkehr (in § 177 StGB als Beischlaf bezeichnet) oder zu „beischlafähnlichen Handlungen“ kommen. Als beischlafähnliche Handlungen gelten insbesondere Oral- und Analverkehr. 
  • Eindringen in den Körper: Zentrale Voraussetzung der Vergewaltigung ist, dass es zu einem Eindringen in den Körper kommen muss. Das Eindringen kann sowohl in den Körper des Opfers als auch in den Körper des Täters erfolgen. 
  • Widerspruch: Das Opfer muss dem Geschlechtsverkehr bzw. der vergleichbaren Handlung widersprochen haben (sog. „Nein-heißt-Nein“). Entscheidend ist dabei der erkennbare Wille des Opfers. Der Widerspruch kann sich auch aus den Umständen ergeben (z. B. weil das Opfer weint). Ebenso ist es strafbar, wenn der Täter ausnutzt, dass das Opfer nicht in der Lage ist, den Widerstand zum Ausdruck zu bringen oder das Opfer bedroht.
  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln. Das bedeutet konkret mit Wissen und Wollen. 

Anzeige wegen einer Vergewaltigung, was tun?

Wenn gegen Sie wegen einer vermeintlichen Vergewaltigung ermittelt wird, ist es sehr wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Sie sollten insbesondere nicht das vermeintliche Opfer bzw. die Person, die Sie angezeigt hat, kontaktieren. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kontaktaufnahme als Beeinflussung von Zeugen bewertet wird, sodass Sie in Untersuchungshaft kommen. Außerdem sollten Sie die folgenden Tipps beachten: 

  • Nichts herausgeben: Sie sollten keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Sollte die Herausgabe sinnvoll sein, kann sie später noch nachgeholt werden. Ist die Herausgabe hingegen nicht sinnvoll, kann sie nicht mehr zurückgenommen werden. Entsprechend sollte die Herausgabe immer zuvor mit einem Anwalt besprochen werden.
  • Kein Geständnis: Gleiches gilt für ein Geständnis. Auch ein Geständnis kann problemlos nachgeholt, allerdings nicht zurückgenommen werden. Entsprechend sollte das Geständnis nur nach Rücksprache mit einem Verteidiger abgegeben werden.
  • Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren, damit eine individuelle Verteidigungsstrategie entworfen werden kann. Ein schnelles Vorgehen ist wichtig, um keine Fehler zu machen.

Welche weiteren Folgen hat eine Verurteilung wegen einer Vergewaltigung?

Eine Verurteilung wegen einer Vergewaltigung wirkt sich nicht nur aufgrund der Gefängnisstrafe negativ für den Beschuldigten aus. Neben der Gefängnisstrafe drohen auch die folgenden Nachteile:

  • Verbeamtung & Zulassung: Bei einer Verurteilung wegen einer Vergewaltigung erfolgt der Verlust des Beamtenstatus. Bei zulassungsbedürftigen Berufen, z.B. bei Ärzten oder Anwälten, besteht das Risiko, dass die Berufszulassung entzogen wird.
  • Kosten: Wer verurteilt wird, muss die Verfahrenskosten tragen. Bei einer Verurteilung wegen einer Vergewaltigung beinhalten die Verfahrenskosten häufig hohe Kosten für Sachverständige, etwa für die Würdigung von Zeugenaussagen. Entsprechend fallen Verfahrenskosten von mehreren tausend Euro an.
  • Führungszeugnis: Eine Verurteilung wird in das Führungszeugnis aufgenommen, sodass zukünftige Tätigkeiten mit Kindern (z.B. als Sporttrainer oder Betreuer) nicht mehr möglich sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Strafe für eine Vergewaltigung?
Die Strafe für eine Vergewaltigung beträgt zwischen 2 und 15 Jahren Gefängnis. Außerdem erfolgt eine Eintragung im Führungszeugnis, der Entzug der Berufszulassung (z.B. als Rechtsanwalt oder Arzt) sowie der Verlust des Beamtenstatus.
Ist die Strafe für eine Vergewaltigung bei Ersttätern geringer?
Ersttäter erhalten bei einer Verurteilung wegen einer Vergewaltigung eine geringere Strafe. Die Mindeststrafe bei einer Vergewaltigung liegt bei 2 Jahren Gefängnis. Entsprechend erhalten auch Ersttäter eine Gefängnisstrafe von mindestens 2 Jahren.
Erhalten Opfer von einer Vergewaltigung Schmerzensgeld?
Vergewaltigungsopfer haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes beträgt in den meisten Fällen um die 10.000 €. Die genaue Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den individuellen Umständen ab.
Wie kann man die Unschuld bei einer Vergewaltigung beweisen?
Für den Beweis der Unschuld hilft es, entlastende Beweismittel vorlegen zu können (z.B. Videoaufnahmen, Zeugenaussagen usw.).
Besteht die Möglichkeit einer Einstellung bei Ermittlungen wegen einer Vergewaltigung?
Bei einer Vergewaltigung kann das Ermittlungsverfahren sowohl wegen Geringfügigkeit als auch aufgrund fehlenden Tatverdachts eingestellt werden.