Wie ist das Schutzalter in Deutschland?
Das wichtigste in Kürze
- In Deutschland besteht ein abgestuftes Schutzalter. Die Stufen liegen bei 14, 16 und 18 Jahren.
- Jede sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen Personen ist strafbar.
- Sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 sind strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird, Prostitution vorliegt oder eine überlegene Stellung ausgenutzt wird.
Wie ist das Schutzalter in Deutschland?
Das Schutzalter beträgt in Deutschland 14 Jahre. Als Schutzalter wird das Alter bezeichnet, ab dem Personen in der Lage sind, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Vereinfacht gesprochen bezeichnet das Schutzalter das Alter, ab dem andere Personen sexuelle Handlungen mit Jugendlichen vornehmen dürfen, ohne sich strafbar zu machen.
Das Kind selbst macht sich durch die sexuellen Handlungen nicht strafbar. Strafbar macht sich nur die Person, die sexuelle Handlungen mit dem Kind vornimmt.
Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren strafbar sind. Entsprechend sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren stets strafbar, selbst wenn das Kind einwilligt. Bei Jugendlichen sind sexuelle Handlungen teilweise strafbar. Jugendliche sollen in der Lage sein, selbstbestimmt ihre Sexualität zu entdecken. Gleichzeitig sollen Jugendliche davor geschützt werden, dass es zu sexuellen Handlungen kommt, die zwar nicht gegen den Willen des Jugendlichen erfolgen (sodass keine Vergewaltigung vorliegt), bei denen die Jugendlichen allerdings die Folgen nicht abschätzen können.
Insgesamt bestehen die folgenden Altersgrenzen in Deutschland:
- Unter 18 Jahren: Sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (z. B. wenn ein Jugendlicher seine Eltern verloren hat und dringend eine Unterkunft benötigt). Dazu sind auch sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen strafbar, wenn die sexuellen Handlungen gegen Entgelt erfolgen sowie wenn die sexuellen Handlungen innerhalb eines Vertrauensverhältnisses stattfinden. Wenn der Erwachsene beispielsweise für die Aufsicht oder den Schutz der unter 18-Jährigen verantwortlich ist. Erfasst werden dabei etwa Ausbildungsverhältnisse (z.B. Lehrer, Ausbilder usw.), Stiefeltern, Vorgesetzte bei der Arbeit, Ärzte und Pfleger im Krankenhaus usw.
- Unter 16 Jahren: Für über 21-Jährige ist es zusätzlich strafbar, sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren vorzunehmen, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Das bedeutet konkret, dass bei über 16-Jährigen davon ausgegangen wird, dass diese die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung grundsätzlich aufweisen.
- Unter 14 Jahre: Jede sexuelle Handlung mit einem Kind ist strafbar. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 176 StGB.
Welche Handlungen werden von dem Schutz erfasst?
Als sexuelle Handlung werden nicht nur „klassische“ sexuelle Handlungen wie Geschlechtsverkehr angesehen, sondern auch alle anderen Handlungen, die unmittelbar der sexuellen Befriedigung von Menschen dienen. Als Maßstab für die Beurteilung, ob eine sexuelle Handlung vorliegt, dient der objektive Beobachter. Es kommt also darauf an, ob die Handlung von außen den Eindruck erweckt, dass sie unmittelbar der Befriedigung von sexuellen Bedürfnissen dient. Deshalb wird zwischen neutralen Handlungen (nicht strafbar) und sexuellen Handlungen (strafbar) unterschieden:
- Sexuelle Handlungen: Zu den sexuellen Handlungen gehören beispielsweise der Kuss auf den Mund, nicht fachgerechte Untersuchungshandlungen eines Gynäkologen, das Streicheln des Intimbereichs einer 13-Jährigen.
- Neutrale Handlungen: Eine neutrale Handlung liegt beispielsweise vor, wenn ein Frauenarzt eine fachgerechte Untersuchung durchführt oder ein Kleinkind ausgezogen und gewaschen wird.
Für die Abgrenzung zwischen einer strafbaren und einer nicht strafbaren Handlung ist das Kriterium der Erheblichkeit relevant. Eine strafbare Handlung liegt nur vor, wenn nach Art, Intensität und Dauer der Handlung die Erheblichkeit vorliegt. Wenn beispielsweise ein Kind geküsst wird, stellt dies grundsätzlich eine sexuelle Handlung dar. Wenn allerdings nur ein kurzer Kuss auf die Wange erfolgt, fehlt die Erheblichkeit, sodass es sich um eine neutrale Handlung handelt.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Schutzalter?
Bei einer Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen oder Kindern droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise werden sexuelle Handlungen mit Kindern härter bestraft als sexuelle Handlungen mit Jugendlichen. Im Rahmen der Strafzumessung wird auch berücksichtigt, wie schwer die Folgen der Tat sind, ob einschlägige Vorstrafen bestehen usw.
- Bewährungsstrafe: Gefängnisstrafen unter 2 Jahren werden grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet konkret, dass Sie nicht in das Gefängnis gehen müssen. Zu einem Aufenthalt im Gefängnis kommt es nur, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen). Bei sexuellen Handlungen mit Jugendlichen bestehen gute Chancen, dass es zu einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe kommt.
- Geldstrafe: Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden, liegt die Geldstrafe in den meisten Fällen im oberen vierstelligen Bereich (also mehrere tausend Euro). Die Höhe der Geldstrafe wird durch die Schwere der Schuld und das Einkommen des Täters bestimmt.
- Beruf: Neben der unmittelbaren Strafe durch das Gericht hat eine Verurteilung auch weitere Konsequenzen. Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft verlieren Beamte ihren Beamtenstatus. Bei zulassungsbedürftigen Berufen (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern usw.) besteht die Möglichkeit, dass die Berufszulassung entzogen wird. Dazu wird die Verurteilung auch im Führungszeugnis eingetragen, sodass zukünftige Arbeitgeber von der Verurteilung erfahren werden.

