Ist eine Vorladung eine Anzeige?
Das wichtigste in Kürze
- Eine Vorladung ist keine Anzeige.
- Eine Vorladung setzt allerdings ein Ermittlungsverfahren voraus, welches häufig durch eine Anzeige ausgelöst wird.
- Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Ist eine Vorladung eine Anzeige?
Bei einer Vorladung handelt es sich nicht um eine Anzeige. Wer eine Vorladung erhält, ist entweder Zeuge oder Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Polizei. Eine Vorladung ist eine Aufforderung der Polizei, zu einem Gespräch bei der Polizei zu kommen. Eine Anzeige ist demgegenüber eine Mitteilung einer Person an die Polizei, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde. Damit unterscheiden sich eine Vorladung und eine Anzeige in wesentlichen Punkten:
- Anzeige: Eine Anzeige wird durch ein Opfer oder eine andere Person bei der Polizei abgegeben, um auf ein strafbares Verhalten hinzuweisen. Eine Anzeige löst somit Ermittlungen der Polizei aus.
- Vorladung: Eine Vorladung erhalten Zeugen oder Beschuldigte, wenn die Polizei der Meinung ist, dass diese Personen wertvolle Angaben machen können. Eine Vorladung ist also eine Ermittlungsmaßnahme, um weitere Beweismittel zu sammeln.
Hinweis: Die Vorladung ist eine Ermittlungsmaßnahme und setzt voraus, dass eine Anzeige abgegeben wurde.
Was ist eine Vorladung?
Eine Vorladung ist eine Bitte der Polizei, zu einem Gespräch zu kommen, um Angaben zu einem laufenden Ermittlungsverfahren zu machen. Eine Vorladung können sowohl Zeugen als auch Beschuldigte erhalten. Ob sie eine Vorladung als Zeuge oder als Beschuldigter erhalten, können Sie an der Vorladung erkennen. Wenn dort steht, dass gegen Sie ermittelt wird, dann sind Sie Beschuldigter.
- Pflicht: Bei einer Vorladung von der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, zu kommen. Sowohl Zeugen als auch Beschuldigte müssen nur zum Termin erscheinen, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zum Gespräch auffordert.
- Aussage: Nur Zeugen sind dazu verpflichtet, bei dem Termin auszusagen. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Ausnahmsweise haben Zeugen ebenfalls das Recht zu schweigen, wenn die Aussage sie selbst oder ein Familienmitglied belasten würde.
Vorladung erhalten, was tun?
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Es besteht das hohe Risiko, dass gegen Sie ermittelt wird – selbst wenn Sie nur als Zeuge geladen werden. Mit einem Rechtsanwalt haben Sie die besten Chancen, sich zu verteidigen. Es passiert häufig, dass ein schwerwiegender Fehler am Anfang der Ermittlungen später zu einer Verurteilung führt.
- Termin absagen: Deshalb sollten Sie den Termin – sofern möglich – absagen. Sollte eine Aussage sinnvoll sein, kann diese unproblematisch nachgeholt werden.
- Akteneinsicht: Erst nach einer Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt wissen Sie, was die Polizei und die Staatsanwaltschaft wissen und auf welchem Stand sich die Ermittlungen befinden. Ohne dieses Wissen besteht das hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten.
- Keine Aussage: Insgesamt ist es nur sehr selten sinnvoll, eine Aussage zu tätigen. Eine Aussage hat das hohe Risiko, dass die Aussage in dem konkreten Moment sinnvoll erscheint, sich später allerdings als Nachteil erweist. Es ist nicht möglich, eine Aussage zu einem späteren Zeitpunkt zu korrigieren. Deshalb sollte eine Aussage nur getätigt werden, wenn es ausgeschlossen werden kann, dass diese Aussage im Laufe der weiteren Ermittlungen einen Nachteil darstellen wird.

