Arten von sexueller Belästigung: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Es gibt die digitale und verbale sexuelle Belästigung sowie die sexuelle Belästigung durch Körperkontakt.
- Nur die sexuelle Belästigung durch Berührung wird von der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erfasst.
- Die digitale Belästigung kann als Beleidigung strafbar sein, stellt allerdings keine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB dar.
Welche Arten von sexueller Belästigung gibt es?
Es wird grundsätzlich zwischen der digitalen, verbalen sexuellen Belästigung sowie der sexuellen Belästigung durch Berührung unterschieden.
- Digital: Zu der digitalen sexuellen Belästigung gehören unter anderem sexuell herabwürdigende Nachrichten oder E-Mails, aber auch Kommentare unter Beiträgen in sozialen Netzwerken.
- Verbal / non-verbal: Die sexuelle Belästigung ist auch im „echten“ Leben möglich. Dabei kann die sexuelle Belästigung einerseits durch Aussagen (z.B. sexuell anzügliche Kommentare) und andererseits durch Handlungen ohne Berührung erfolgen (z.B. wenn ein Mann einer Frau auf die Brüste starrt oder durch Pfeifgeräusche, wenn eine Frau vorbeigeht).
- Berührung: Außerdem kann die sexuelle Belästigung auch durch Berührungen erfolgen. Wer beispielsweise den Intimbereich einer anderen Person anfasst, begeht eine sexuelle Belästigung.
Der Unterschied zwischen der sexuellen Belästigung und dem sexuellen Missbrauch besteht darin, dass der sexuelle Missbrauch eine sexuelle Handlung (z.B. Geschlechtsverkehr, intensives Küssen, usw.) voraussetzt, während bei der sexuellen Belästigung in der Regel nur leichte Berührungen vorliegen.
Wann ist die sexuelle Belästigung strafbar?
Die sexuelle Belästigung ist nach § 184i StGB strafbar. § 184i StGB bestraft allerdings nur die sexuelle Belästigung durch eine Berührung. Die digitale, verbale und non-verbale sexuelle Belästigung werden von § 184i StGB nicht erfasst. Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB ist strafbar, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Berührung: Die sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Berührung voraus. Deshalb wird beispielsweise das Hinterherrufen nicht von der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erfasst.
- Sexuell bestimmte Weise: Die Berührung muss in sexuell bestimmter Weise erfolgen. Das bedeutet konkret, dass das äußere Erscheinungsbild nach den konkreten Umständen einen sexuellen Bezug hat.
- Belästigung: Die Berührung muss dazu führen, dass sich das Opfer unwohl, also belästigt, fühlt.
- Wissen & Wollen: Dazu muss der Täter bewusst vorgehen. Entsprechend scheiden etwa plötzliche oder unkontrollierte Bewegungen aus (z.B. bei einem Konzert wird die Hand gestoßen und berührt den Intimbereich einer Frau).
Die sexuelle Belästigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Sofern keine besonders schlimme Form der Begehung vorliegt, kommt es grundsätzlich zu einer Geldstrafe. In den meisten Fällen beträgt die Geldstrafe mehrere tausend Euro.
Bei der digitalen, verbalen und non-verbalen sexuellen Belästigung kommt eine Strafbarkeit in den folgenden Fällen in Betracht:
- Beleidigend: Eine sexuelle Belästigung stellt eine Beleidigung, § 185 StGB, dar, wenn es dabei zu beleidigenden Aussagen kommt (z.B. wird eine Frau als „Hure“ oder „Prostituierte“ bezeichnet). Die Beleidigung setzt voraus, dass eine herabwürdigende Aussage vorliegt. Eine Frau wird auch beleidigt, wenn ihr Geld für Geschlechtsverkehr angeboten wird. Durch ein solches Angebot wird die Frau als Prostituierte dargestellt. Die Beleidigung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.
- Hohe Frequenz: Wenn eine Frau nachhaltig von einem Mann verfolgt wird, indem der Mann beispielsweise jeden Tag auf dem Arbeitsweg auf die Frau wartet und ihr hinterherruft, ist der Tatbestand der Nachstellung, § 238 StGB, erfüllt. Voraussetzung für die Nachstellung ist, dass die Lebensgestaltung der Frau durch die Verfolgung erheblich beeinträchtigt wird. § 238 StGB, also die Nachstellung, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
- Exhibitionismus: Dazu ist es auch strafbar, wenn ein Mann eine andere Person durch exhibitionistische Handlungen belästigt (z.B. in der Öffentlichkeit masturbiert usw.).
- Verbreitung von Pornografie: Wer sexuelle Inhalte verbreitet, beispielsweise durch das Versenden von Dickpics, macht sich wegen der Verbreitung von Pornografie, § 184 StGB, strafbar. Die Strafe darauf beträgt Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.
Wie sollte man auf eine sexuelle Belästigung reagieren?
Wie Opfer auf eine sexuelle Belästigung reagieren sollten, lässt sich nicht pauschal bewerten. Es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände an und darauf, ob die Handlung überhaupt strafbar ist.
- Anzeige: Wenn es sich um eine strafbare sexuelle Belästigung handelt, können Sie eine Anzeige in Betracht ziehen. Dabei sollten Sie allerdings wissen, dass die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung häufig eingestellt werden, weil sich die Tat nicht beweisen lässt.
- Mitteilung: Wenn die sexuelle Belästigung einen Bezug zu Ihrer Arbeit hat, beispielsweise weil Sie am Arbeitsplatz stattgefunden hat, sollten Sie Ihren Vorgesetzten bzw. Chef informieren. In solchen Fällen kommt es sehr häufig zur Kündigung des beschuldigten Mitarbeiters.
- Beweise sichern: Sofern es Beweise von der Tat gibt, sollten Sie diese sichern, damit die Tat später nachgewiesen werden kann. In den meisten Fällen scheitert die Verfolgung von Tätern daran, dass sich die Tat nicht nachweisen lässt.
Wie verteidigt man sich gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung?
Wenn Ihnen sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt kontaktieren. Insbesondere im Rahmen von Arbeitsverhältnissen geht es sowohl darum, Sie vor einer Kündigung zu bewahren, als auch darum, eine strafrechtliche Verurteilung zu verhindern. Mit einer rechtzeitigen, zielgerichteten Verteidigung bestehen sehr gute Chancen, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Voraussetzung ist dafür allerdings, dass Sie die folgenden Tipps beachten:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei abgeben. Entsprechende Aussagen führen sehr oft im Laufe des Verfahrens zu Problemen. Sollte eine Aussage ausnahmsweise sinnvoll sein, kann die Aussage auch noch später ohne Nachteile abgegeben werden. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Unterlagen.
- Ruhe bewahren: Es ist sehr wichtig, dass Sie ruhig bleiben. Wenn Sie beispielsweise anfangen, das vermeintliche Opfer zu kontaktieren und ihr Vorwürfe zu machen, besteht das Risiko, dass dies als Zeugenbeeinflussung gesehen wird, was erhebliche Nachteile für Sie haben kann.

