Heimlich beim Sex gefilmt: Ist es eine Straftat?
Das wichtigste in Kürze
- Es stellt eine Straftat dar, eine andere Person heimlich beim Sex zu filmen.
- Es ist erforderlich, dass die betroffene Person auf den Aufnahmen erkennbar ist. Wenn die Person nicht erkennbar ist, liegt auch keine Straftat vor.
- Wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden, stehen dem Opfer hohe Schadensersatzansprüche zu.
Ist es eine Straftat, eine Person heimlich beim Sex zu filmen?
Es ist strafbar, eine andere Person heimlich beim Sex zu filmen. Die Strafbarkeit ergibt sich dabei insbesondere aus § 201a StGB. Danach wird es bestraft, den höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen zu verletzen. Es ist allerdings erforderlich, dass die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen, damit es strafbar ist, eine andere Person heimlich beim Sex zu filmen:
- Geschützter Ort: Es ist nur strafbar, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem anderen gegen Einblicke besonders geschützten Raum gemacht werden. Auch ein Hotelzimmer oder eine fremde Wohnung werden als „Wohnung“ angesehen. Zu den gegen Einblicke besonders geschützten Räumen gehören etwa Umkleiden, Toiletten oder ärztliche Untersuchungszimmer. Wenn der Geschlechtsverkehr an einem anderen Ort stattfindet, z.B. in der Öffentlichkeit, ist das Filmen nicht nach § 201a StGB strafbar.
- Erkennbar: Erforderlich ist zusätzlich, dass die Person erkennbar ist. Eine Strafbarkeit kommt also nicht in Betracht, wenn es nicht möglich ist, die Person auf den Aufnahmen zu identifizieren.
Neben der Straftat des § 201a StGB kann das heimliche Filmen beim Sex auch weitere Straftatbestände erfüllen:
- § 33 KUG: Es ist nach § 33 KUG strafbar, Aufnahmen von einer Person zu veröffentlichen, sofern kein besonderer Grund für die Veröffentlichung besteht. Der besondere Grund der Veröffentlichung kann sich aus künstlerischen Gründen oder aus journalistischen Zwecken ergeben. Für § 33 KUG ist es also nicht erforderlich, dass der Geschlechtsverkehr an einem besonders geschützten Ort stattfindet. Es ist allerdings ebenfalls erforderlich, dass die gezeigte Person erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich allerdings auch aus weiteren Umständen ergeben, beispielsweise aufgrund von auffälligen Tattoos usw.
- § 238 StGB: Wenn die Aufnahmen später veröffentlicht werden, um das Opfer in der Lebensführung zu beeinträchtigen, wird der Straftatbestand der Nachstellung, § 238 StGB, erfüllt. Voraussetzung ist allerdings, dass es wiederholt zur Veröffentlichung kommt. Entsprechend erfüllt die einmalige Veröffentlichung von heimlichen Sexaufnahmen den Tatbestand des § 238 StGB nicht.
Welche Strafe droht, wenn eine Person heimlich beim Sex gefilmt wird?
Die Strafe für das Veröffentlichen von heimlichen Sexaufnahmen liegt bei einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In den meisten Fällen bewegt sich die Strafe am unteren Ende des Strafrahmens, sodass es in den meisten Fällen zu einer Geldstrafe oder Gefängnisstrafe auf Bewährung kommt. Bei einer Bewährungsstrafe werden Beschuldigte zwar verurteilt, müssen aber (noch) nicht ins Gefängnis gehen. Bei einer Bewährungsstrafe müssen Beschuldigte nur ins Gefängnis, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen). Verglichen zu schwerwiegenden Straftaten, wie Raub oder Mord, handelt es sich bei den Straftaten im Rahmen der Veröffentlichung von heimlichen Sexaufnahmen um eher geringfügige Straftaten.
Es besteht dazu auch die Möglichkeit, dass die Ermittlungen ohne Gerichtsprozess eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen aus zwei Gründen einstellen:
- Kein Verdacht: Wenn sich der Verdacht gegen Beschuldigte nicht bestätigen lässt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Ermittlungsverfahren einzustellen.
- Geringfügigkeit: Alternativ kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch wegen Geringfügigkeit einstellen. Erforderlich ist dafür, dass die Schuld des Beschuldigten gering ist (z. B. kein Wiederholungstäter). In den meisten Fällen macht die Staatsanwaltschaft die Einstellung von einer Auflage abhängig. Die Auflage besteht in den meisten Fällen in einer Geldzahlung.
Die Einstellung der Ermittlungen hat für Beschuldigte eine ganze Reihe an Vorteilen, beispielsweise wird ein aufwendiges Gerichtsverfahren verhindert und es kommt zu keinem Eintrag im Führungszeugnis. Dazu ist die Höhe der Auflage in der Regel deutlich geringer als die Höhe einer Geldstrafe.
Welche weiteren Ansprüche hat das Opfer?
Neben der Strafbarkeit drohen durch die Veröffentlichung der Aufnahmen auch erhebliche Schadensersatzforderungen. In der Vergangenheit wurden erhebliche Schadensersatzansprüche zugesprochen, z.B. hat das Landgericht Kiel einem Opfer 25.000 € Schadensersatz zugesprochen. Die genaue Höhe des Schadensersatzanspruchs hängt von den konkreten Umständen ab (z.B. welchen Inhalt haben die Bilder bzw. Videos, wie viele Menschen haben die Videos gesehen usw.).
Dazu müssen Beschuldigte im Fall einer Verurteilung auch die Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlen. Sofern die Gefahr einer Wiederholung besteht, können Opfer den Beschuldigten auf Unterlassung verklagen.

