Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung: Verjährung

Sexuelle Nötigung: Alles Wissenswerte zur Verjährung

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Die sexuelle Nötigung verjährt nach 20 Jahren.
  • Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Ende der Tat an, zu laufen. Die Verjährung erst zu laufen beginnt, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht.
  • Die Verjährung kann durch Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und Staatsanwaltschaft unterbrochen werden.

Wann verjährt sexuelle Nötigung?

Die sexuelle Nötigung verjährt nach 20 Jahren. Entscheidend für die Verjährungsfrist ist nach § 78 StGB die Höchststrafe des Straftatbestands. Nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB beträgt die Verjährungsfrist bei einer Straftat deren höchste Strafe über 10 Jahre liegt, bei 20 Jahren. Die sexuelle Nötigung, § 177 Abs. 5 StGB, sieht eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Diese ergibt sich nicht direkt aus § 177 Abs. 5 StGB, welcher sagt, dass die Strafe nicht unter einem Jahr liegt. Allerdings ergibt sich aus § 38 Abs. 2 StGB, dass die Höchststrafe bei 15 Jahren liegt.

Zwei Aspekte sind im Rahmen der Verjährung zu berücksichtigen:

  • Verjährungsbeginn: Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Ende der Tat an zu laufen. Bei der sexuellen Nötigung muss berücksichtigt werden, dass die Verjährung erst zu laufen beginnt, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht. Wenn sich die sexuelle Nötigung also gegen junge Personen richtet, sind auch Verjährungsfristen von deutlich über 20 Jahren möglich. 
  • Unterbrechung: Die Verjährung kann durch Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und Staatsanwaltschaft unterbrochen werden. Beispielsweise unterbricht die Vernehmung des Beschuldigten die Verjährung. Wenn also die Vernehmung stattfindet, bevor die Tat verjährt, kann sich der Beschuldigte insgesamt nicht mehr auf die Verjährung berufen.

Was passiert, wenn sich die Verjährungsfrist ändert?

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass sich Verjährungsfristen ändern können. Es ist in der Vergangenheit häufig passiert, dass sich Verjährungsfristen verlängert haben. In einem solchen Fall gelten auch für Taten, die bisher nicht verjährt sind, die neuen Verjährungsfristen. Es gibt keinen Vertrauensschutz auf die bestehenden Verjährungsfristen. Nur wenn eine Tat bereits verjährt war, gelten die neuen Verjährungsfristen nicht.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Verjährung?
Die Verjährung beschreibt, ab wann eine Verurteilung wegen einer Straftat wegen Zeitablauf nicht mehr möglich ist. Sobald die Verjährung eingetreten ist, droht dem Beschuldigten keine Verurteilung mehr.
Wann fängt die Verjährung an, zu laufen?
Die Verjährung fängt mit dem Ende der Tat an, zu laufen. Wenn das Opfer jugendlich ist, beginnt die Verjährung erst, wenn das Opfer 30 Jahre alt wird.
Welche Besonderheiten gelten bei der Verjährung bei der sexuellen Nötigung?
Die Verjährung beginnt erst zu laufen, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht. Wenn sich die sexuelle Nötigung also gegen junge Personen richtet, sind auch Verjährungsfristen von deutlich über 20 Jahren möglich.
Kann die Verjährung unterbrochen werden?
Die Verjährung kann durch Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und Staatsanwaltschaft unterbrochen werden. Beispielsweise unterbricht die Vernehmung des Beschuldigten die Verjährung.
Warum gibt es die Verjährung?
Die Verjährung soll den Rechtsfrieden sichern, indem Straftaten nach einer sehr langen Zeit nicht mehr verfolgt werden.