Sexueller Übergriff: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn sexuelle Handlungen ohne oder gegen den geäußerten Willen der Person vorgenommen werden.
- Die Handlung muss der Befriedigung sexueller Bedürfnisse dienen.
- Beispiele für den sexuellen Übergriff sind intensive Küsse (z.B. Zungenkuss) oder Berührungen des Intimbereichs.
Was ist ein sexueller Übergriff?
Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn sexuelle Handlungen ohne oder gegen den geäußerten Willen der Person vorgenommen werden. Dies erfasst beispielsweise das sexuell motivierte Berühren des Intimbereichs oder auch das intensive Küssen. Insgesamt müssen drei Voraussetzungen vorliegen, damit ein sexueller Übergriff vorliegt:
- Geschlechtsbezogene Handlung: Es muss zum einen eine Handlung zur Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse vorliegen. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise das sexuell motivierte Berühren der weiblichen Brust oder des Intimbereichs eine geschlechtsbezogene Handlung darstellt. Wenn beispielsweise ein Gynäkologe den Intimbereich einer Frau berührt, liegt keine geschlechtsbezogene Handlung vor, da die Behandlung nicht darauf abzielt, sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen.
- Erheblichkeit: Dazu muss die geschlechtsbezogene Handlung von einiger Erheblichkeit sein. Das bedeutet konkret, dass die Handlung nach Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens signifikant ist.
- Tatvariante: Die Handlung muss ohne oder gegen den Willen des Opfers erfolgen. Der § 177 StGB, welcher den sexuellen Übergriff regelt, sieht eine Vielzahl an Möglichkeiten vor, die alle Fälle regeln, in denen ein entgegenstehender Wille vorliegt oder es ausgenutzt wird, dass kein entgegenstehender Wille gebildet werden kann.
- Vorsatz: Dazu muss der Beschuldigte mit Wissen und Wollen handeln.
Folgende Beispiele helfen dabei, zu verstehen, wann ein entgegenstehender Wille vorliegt und wann nicht:
- Zungenkuss: Wenn eine Frau intensiv geküsst wird, obwohl sie zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den Zungenkuss ablehnt, liegt beispielsweise ein sexueller Übergriff vor.
- Berührung: Demgegenüber stellt das leichte Berühren des Oberschenkels keinen sexuellen Übergriff dar, weil es jedenfalls an der Erheblichkeit der Berührung mangelt.
- Äußerung: Eine sexuell motivierte Äußerung stellt ebenfalls keinen sexuellen Übergriff dar, weil der sexuelle Übergriff eine Handlung voraussetzt, wofür eine Äußerung gerade nicht ausreicht.
Welche Formen des sexuellen Übergriffs gibt es?
Der sexuelle Übergriff setzt voraus, dass das Opfer zum Ausdruck gebracht hat, dass es die sexuelle Handlung ablehnt. Der sexuelle Übergriff liegt außerdem vor, wenn sich das Opfer in einer Situation befunden hat, in der es nicht in der Lage war, einen entgegenstehenden Willen zu äußern. Insgesamt muss eine der folgenden Tatvarianten für den sexuellen Übergriff vorliegen:
- Erkennbar entgegenstehender Wille: Es muss ein erkennbar entgegenstehender Wille vorliegen. Dabei ist es ohne Bedeutung, wie der entgegenstehende Wille zum Ausdruck gebracht wird. Wenn das Opfer beispielsweise weint oder sich gegen die Handlungen verteidigt, wurde ein entgegenstehender Wille ebenfalls zum Ausdruck gebracht.
- Willensunfähig: Ist das Opfer nicht in der Lage, einen entgegenstehenden Willen zu entwickeln, liegt ebenfalls ein sexueller Übergriff vor, wenn es zu einer sexuellen Handlung kommt. Beispiele dafür sind, dass das Opfer schläft oder auch dass dem Opfer KO-Tropfen zugefügt wurden.
- Überraschung: Eine weitere Tatvariante besteht darin, dass ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer Person plötzlich in den Intimbereich gefasst wird. Ein Ausnutzen des Überraschungsmoments liegt vor, wenn der Täter für seine Tat bewusst einen Zeitpunkt wählt, in dem das Opfer nicht mit einer sexuellen Handlung rechnet.
- Erhebliches Übel: Wenn der Täter für die sexuelle Handlung eine Situation ausnutzt, bei der dem Opfer ein empfindliches Übel droht, wenn es Widerstand leistet, liegt ebenfalls ein sexueller Übergriff vor. Das gilt auch, wenn der Täter dem Opfer mit schweren Konsequenzen (z.B. einer Verletzung) droht.
Wenn eine der Tatvarianten vorliegt, liegt ein sexueller Übergriff vor. Wenn besondere Umstände vorliegen, steigt die Strafe bei einem sexuellen Übergriff:
- Sexuelle Nötigung: Wenn der Täter vor oder während des sexuellen Übergriffs Gewalt anwendet, damit droht, das Opfer zu verletzen oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt (z.B. ist der Täter stärker als das Opfer und der sexuelle Übergriff erfolgt im dunklen Wald), beträgt die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
- Vergewaltigung: Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn es bei dem sexuellen Übergriff zum Geschlechtsverkehr kommt. Bei einer Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe 2 Jahre. Das bedeutet konkret, dass eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist, sondern es bei einer Verurteilung zwingend zu einer Gefängnisstrafe kommt.
- Gruppen: Wenn mindestens zwei Personen den sexuellen Übergriff gemeinsam begehen, liegt eine gemeinschaftliche Begehung vor. Auch in einem solchen Fall liegt die Mindeststrafe bei 2 Jahren, sodass eine Bewährungsstrafe nicht möglich ist.
- Waffen: Wenn bei der Tat Waffen oder gefährliche Werkzeuge (z.B. Messer usw.) mitgeführt oder sogar eingesetzt werden, liegt die Mindeststrafe bei 3 bzw. 5 Jahren Gefängnis.
- Schwere Misshandlung, Todesgefahr & Todesfolge: Sollte es bei dem sexuellen Übergriff zu schweren Misshandlungen (z.B. starke Schläge, gebrochene Knochen usw.) kommen oder das Leben des Opfers gefährdet werden, beträgt die Mindeststrafe 5 Jahre. Sollte das Opfer sogar sterben, droht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Wie wird der sexuelle Übergriff bestraft?
Die Strafe für einen sexuellen Übergriff liegt grundsätzlich zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahren. In den meisten Fällen erfolgt eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Das bedeutet, dass Beschuldigte nach der Verurteilung erst einmal nicht ins Gefängnis müssen. Zu einem Gefängnisaufenthalt kommt es nur, wenn gegen die Bewährungsauflagen verstoßen wird (z.B. eine weitere Straftat begangen wird). Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe ist, dass Beschuldigte zu einer Gefängnisstrafe von weniger als 2 Jahren verurteilt werden.
Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht alle Umstände des Einzelfalls. So wird beispielsweise berücksichtigt, aus welchem Grund der Täter gehandelt hat (frauenfeindliche Motive erhöhen beispielsweise die Strafe), ob einschlägige Vorstrafen bestehen und welche Folgen die Tat verursacht hat (eine schwere Traumatisierung erhöht z.B. die Strafe).
Neben der Gefängnis- bzw. Bewährungsstrafe sollten Sie auch die folgenden Konsequenzen der Tat im Blick haben:
- Schmerzensgeld: Dazu haben Opfer einer sexuellen Nötigung einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes beträgt in den meisten Fällen mehrere tausend Euro.
- Gerichtskosten: Wenn Sie verurteilt werden, müssen Sie außerdem im Blick haben, dass Sie die Gerichtskosten tragen müssen. Die Kosten betragen in den meisten Fällen mehrere tausend Euro.
- Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Entsprechend werden in der Zukunft alle Personen, die das Führungszeugnis sehen, von der Verurteilung Kenntnis erlangen.
- Beruf: Eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung kann Auswirkungen auf Ihren Beruf haben. Bei Personen, die einen zulassungsbedürftigen Beruf ausüben (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte usw.), besteht das Risiko, dass die Berufszulassung entzogen wird. Beamte verlieren bei einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung ihren Beamtenstatus.
Wie erfolgt die Verteidigung beim sexuellen Übergriff?
Wenn Ihnen ein sexueller Übergriff vorgeworfen wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Je früher Sie einen Anwalt kontaktieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verurteilung abgewendet werden kann. Das Ziel der Verteidigung besteht darin, schon im Ermittlungsverfahren so erhebliche Zweifel an Ihrer Schuld aufzuzeigen, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
- Zweifel: Im Fokus steht dabei häufig, aufzuzeigen, dass die Aussage des Opfers unglaubwürdig ist. Dafür ist es beispielsweise hilfreich, Widersprüche in der Aussage des Opfers herauszuarbeiten.
- Beweismittel vorlegen: Die beste Verteidigungsstrategie besteht darin, Beweismittel vorzulegen, welche erhebliche Zweifel an der Schuld des Beschuldigten aufkommen lassen. Wenn beispielsweise Chatnachrichten vorliegen, in denen das vermeintliche Opfer etwa selbst schreibt, dass es Geschlechtsverkehr ohne Kondom bevorzugt oder nach der angeblichen Tat schreibt, wie schön das Treffen war, dann spricht es dafür, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass Sex mit Kondom vereinbart wurde.

