Ermittlungsverfahren ohne Anzeige: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Ein Ermittlungsverfahren ist auch ohne Anzeige möglich.
- Ein Ermittlungsverfahren kommt etwa in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft von anderen Behörden informiert wird oder Staatsanwälte privat von einer Straftat Kenntnis erlangen.
- Wenn Staatsanwälte im Privaten von einer schwerwiegenden Straftat Kenntnis erlangen, sind sie dazu verpflichtet, die Straftat anzuzeigen.
Ist ein Ermittlungsverfahren ohne eine Anzeige möglich?
Ein Ermittlungsverfahren kann auch ohne Anzeige aufgenommen werden. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind dazu verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, wenn Sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 152 StPO. Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangen, hat keine Bedeutung. Entsprechend kommen die folgenden Wege für die Aufnahme von Ermittlungen neben der Anzeige in Betracht:
- Private Kenntniserlangung: Wenn Staatsanwälte im privaten Umfeld Kenntnis von Straftaten erlangen, sind sie dazu verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Diese Pflicht besteht allerdings nur bei schwerwiegenden Straftaten. Entsprechend besteht die Pflicht beispielsweise nicht bei geringfügigen Straftaten (z.B. Fahren ohne Führerschein). Zu den schwerwiegenden Straftaten gehören etwa Mord, Drogenhandel, räuberische Erpressung usw.
- Dienstweg: Zudem werden die Polizei und die Staatsanwaltschaft häufig von anderen Behörden über mögliche Straftaten informiert. Beispielsweise Finanzämter, Betreuer oder Zivilgerichte melden häufig mögliche Straftaten an die Staatsanwaltschaft.
- Zufall: Eine große Bedeutung bei der Arbeit der Staatsanwaltschaft und Polizei spielen Zufallsfunde. Zu Zufallsfunden kommt es insbesondere, wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungen von anderen Straftaten Kenntnis erlangt. So kann es beispielsweise bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung dazu kommen, dass entdeckt wird, dass der Beschuldigte mit Drogen handelt.
Welche Besonderheiten bestehen bei Ermittlungsverfahren ohne Anzeige?
Die Besonderheiten bei einem Ermittlungsverfahren ohne Anzeige sind gering. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass es keinen Anzeigenerstatter gibt. Wer eine Anzeige erstattet, wird grundsätzlich über den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert. Außerdem stellt die Vernehmung des Anzeigenerstatters häufig den Start der Ermittlungen dar. Diese Schritte fallen bei dem Ermittlungsverfahren ohne Anzeige weg.
Was tun, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen einen läuft?
Wenn gegen Sie ermittelt wird, ist es ausgesprochen wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und unmittelbar einen Anwalt kontaktieren. Auf diesem Weg verhindern Sie, dass Sie Fehler machen, die im Rahmen des weiteren Verfahrens sehr negative Auswirkungen haben können. Dazu sollten Sie auch die folgenden Tipps berücksichtigen:
- Keine Aussage: Ohne Rücksprache mit einem Anwalt sollten Sie keine Aussage tätigen. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich durch eine Aussage selbst belasten. Eine solche Aussage können Sie später nicht mehr zurücknehmen. Dazu kommt, dass Vernommene häufig gar nicht merken, wie sie sich selbst belasten.
- Keine Herausgabe: Gleiches gilt für die Herausgabe von Gegenständen. Auch insoweit sollte eine Herausgabe nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt erfolgen, um eine Selbstbelastung zu verhindern.

