Aussage gegen Aussage ohne Zeugen: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ohne Zeugen kann eine Verurteilung sehr häufig verhindert werden.
- Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation kann das Gericht den Beschuldigten verurteilen, wenn es keine Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hat.
- Der beste Schutz vor einer Verurteilung besteht bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation darin, entlastende Beweismittel vorzulegen.
Wie entscheidet das Gericht bei Aussage gegen Aussage ohne Zeugen?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ohne Zeugen kommt es zu einer Verurteilung des Beschuldigten, wenn das Gericht keine ernsthaften Zweifel daran hat, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einer Beweiswürdigung.
- Weitere Beweismittel: Wenn überzeugende Beweismittel neben den Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten zur Verfügung stehen, geben diese häufig den Ausschlag dafür, ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht. Wenn beispielsweise eine Videoaufnahme existiert, die eindeutig zeigt, dass es zu keiner Straftat gekommen ist, wird es zu einem Freispruch kommen.
- Keine weiteren Beweismittel: Wenn allerdings nur die Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten zur Verfügung stehen, kommt es zu einer Beweiswürdigung der beiden Aussagen. Es kommt auf die Einschätzung des Gerichtes an, ob es eine der beiden Aussagen für besonders glaubwürdig hält.
Im Rahmen der Beweiswürdigung der Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten berücksichtigt das Gericht die folgenden Aspekte:
- Überzeugungskraft: Das Gericht berücksichtigt zum einen, wie überzeugend eine Aussage ist. Wenn beispielsweise ein Zeuge ein Geschehen aus einigen hundert Metern Entfernung beobachtet hat und dabei nur eine eingeschränkte Sicht auf das Geschehen hatte, dann ist die Aussage weniger überzeugend als eine Zeugenaussage, die das Geschehen aus nächster Nähe beobachtet hat.
- Glaubhaftigkeit: Im Rahmen der Glaubhaftigkeit wird berücksichtigt, ob es Motive oder Umstände gibt, die berücksichtigt werden müssen, da sie beeinflussen, ob einer Aussage geglaubt werden kann oder nicht. Wenn beispielsweise ein Mitangeklagter einen anderen Beschuldigten belastet, muss berücksichtigt werden, dass ein Motiv dafür besteht, sich selbst zu entlasten und den Verdacht auf eine andere Person zu lenken. Dazu müssen auch etwaige psychische Krankheiten berücksichtigt werden, welche die Glaubhaftigkeit einer Aussage erheblich reduzieren können.
- Aussagetiefe: Je detaillierter eine Aussage ist, desto höher ist die Glaubhaftigkeit der Aussage. Wenn sich ein Zeuge an viele Details erinnern kann, ist dies ein Zeichen dafür, dass er das Geschehen zutreffend und umfassend erfasst hat und wiedergeben kann.
Wie kann eine Verurteilung in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation verhindert werden?
Eine Verurteilung kann bei Aussage-gegen-Aussage-Situation verhindert werden, wenn es der Verteidigung gelingt, dass das Gericht mindestens ernsthafte Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hat. Der beste Weg, um eine Verurteilung zu verhindern, besteht darin, Beweismittel vorzulegen, die Ihre Unschuld beweisen. Wenn es beispielsweise entlastende Videoaufnahmen o.ä. gibt, aus welchen sich die Unschuld ergibt, kann eine Einstellung der Ermittlungen sicher erreicht werden. Doch auch wenn keine eindeutigen Beweismittel zur Verfügung stehen, bestehen gute Chancen, eine Verurteilung zu verhindern.
- Glaubwürdigkeit steigern: Im Rahmen einer Aussage-gegen-Aussage-Situation prüft das Gericht sowohl die Aussage des vermeintlichen Opfers als auch die Aussage des Beschuldigten. Für eine Verurteilung ist es zum einen erforderlich, dass das Gericht dem Opfer glaubt und die Aussage des Beschuldigten für eine Lüge hält. Entsprechend ist es für eine erfolgreiche Verteidigung wichtig, herauszuarbeiten, dass die Aussage des Beschuldigten glaubwürdig ist.
- Zweifel an Aussage des Opfers: Dazu sollte im Rahmen der Verteidigung darauf geachtet werden, die Aussage des Opfers überzeugend anzuzweifeln. Dies gelingt etwa, indem aufgezeigt wird, dass die Aussage Widersprüche aufweist oder nachgewiesen wird, dass das Opfer bereits in der Vergangenheit gelogen hat.
- Indizien: Eine Verurteilung kann sicher abgewendet werden, wenn Beweismittel vorgelegt werden, welche für die Unschuld des Beschuldigten sprechen. Wenn beispielsweise eine Frau einem Mann schreibt, wie schön der letzte Abend war, dann ist ein Screenshot dieser Nachricht besonders hilfreich, um den Vergewaltigungsvorwurf zu entkräften.
Wie laufen die Ermittlungen der Polizei bei Aussage gegen Aussage ohne Zeugen?
Nachdem eine Anzeige bei der Polizei abgegeben wurde, nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Die Polizei versucht also herauszufinden, was wirklich passiert ist. Als Beweismittel kommen neben Zeugen auch Kameraaufnahmen, DNA-Spuren usw. in Betracht. Die Polizei sucht insbesondere nach Beweisen, welche die angezeigte Tat beweisen. Grundsätzlich ist die Polizei auch verpflichtet, entlastende Beweise zu sammeln. Dieser Pflicht kommt die Polizei allerdings nur in Ausnahmefällen nach. Wenn die Polizei auch nach umfangreichen Ermittlungen keine weiteren Zeugen oder andere Beweismittel entdeckt hat, übergibt die Polizei das Verfahren an die Staatsanwaltschaft, welche über das weitere Vorgehen entscheiden muss:
- Anklage: Wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, klagt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten bei Gericht an.
- Einstellung: Alternativ hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Zu einer Verfahrenseinstellung kommt es in zwei Fällen. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass dem Beschuldigten die Tat nicht nachgewiesen werden kann, der Beschuldigte also unschuldig ist, wird das Verfahren eingestellt. Dazu kommt es zu einer Verfahrenseinstellung, wenn die Schuld des Täters gering ist, sodass die Staatsanwaltschaft ein Gerichtsverfahren für nicht erforderlich hält. Insbesondere bei geringfügigen Straftaten (z.B. sexueller Belästigung) bestehen gute Chancen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt.
Was tun, wenn gegen Sie ermittelt wird?
Beschuldigte erfahren von Ermittlungen häufig erst, wenn Sie von der Polizei vorgeladen werden oder es zu einer Durchsuchung kommt. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass Sie unmittelbar einen Strafverteidiger anrufen. Auf diesem Weg bestehen die besten Chancen, Sie erfolgreich zu verteidigen. Fehler zu Beginn der Ermittlungen können später nicht mehr korrigiert werden und führen später häufig zu einer Verurteilung. Deshalb sollten Sie unbedingt auch die folgenden Tipps berücksichtigen:
- Keine Aussage: Sie sollten eine Aussage nur nach Rücksprache mit einem Anwalt tätigen. Andernfalls besteht das hohe Risiko, dass Sie sich mit einer Aussage selbst belasten. Es ist kein Problem, eine Aussage später nachzuholen, es ist allerdings nicht möglich, eine einmal getätigte Aussage rückgängig zu machen.
- Beweismittel: Dazu ist es sinnvoll, zu schauen, ob Beweismittel zur Verfügung stehen, die Sie entlasten. Wenn es beispielsweise entlastende Chatnachrichten, Zeugen oder Videoaufnahme gibt, ist es wichtig, diese später in das Verfahren einzuführen.

