Falsche Anschuldigung wegen sexueller Belästigung: Welche Strafe droht?
Das wichtigste in Kürze
- Die Strafe für falsche Anschuldigungen beträgt bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.
- Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es bei falschen Anschuldigungen zu einer Verurteilung kommt.
- Es ist sehr schwierig, die Kenntnis der Falschheit der Vorwürfe und die Absicht, Ermittlungen herbeizuführen, nachzuweisen.
Wie wird die falsche Anschuldigung wegen sexueller Belästigung bestraft?
Die Strafe für falsche Anschuldigungen beträgt bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, erfolgt in den meisten Fällen maximal eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Hintergrund ist, dass Gefängnisstrafen von weniger als 2 Jahren grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Welche Strafe Gerichte verhängen, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Folgende Kriterien werden dabei unter anderem berücksichtigt:
- Vorstrafen: Täter mit einschlägigen Vorstrafen erhalten längere Strafen als Ersttäter. Hintergrund ist, dass bei Wiederholungstätern die erste Strafe nicht hoch genug war, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.
- Folgen: Je schwerer die Folgen einer Tat sind, desto höher ist die Strafe. Wenn beispielsweise eine Person wegen der falschen Anzeige für längere Zeit in Untersuchungshaft sitzt, ist die Strafe deutlich höher, als wenn sich schon nach kurzer Zeit zeigt, dass die Anschuldigungen falsch sind.
- Ziel: Wenn die Person verwerfliche Ziele verfolgt, führt dies zu einer höheren Strafe (z.B. die Anzeige wegen sexueller Belästigung nutzen, um eine Kündigung eines Angestellten zu erreichen). Wer hingegen nachvollziehbare Motive verfolgt (z.B. einen Angehörigen schützen) erhält eine geringere Strafe.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit falsche Anschuldigungen strafbar sind?
Falsche Anschuldigungen sind strafbar, wenn die Voraussetzungen des § 164 StGB vorliegen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Verdacht einer anderen Person: Die falsche Anschuldigung setzt voraus, dass eine Handlung vorliegt, welche den Verdacht einer Straftat auf eine andere Person lenkt. In den meisten Fällen wird der Verdacht dadurch hervorgerufen, dass eine Anzeige gestellt wird.
- Falscher Verdacht: Die Anzeige muss falsch sein. Das bedeutet beispielsweise, dass das angezeigte Verhalten nicht begangen wurde (z.B. es wird eine sexuelle Berührung angezeigt, obwohl es zu keiner Berührung gekommen ist).
- Kenntnis der Falschheit: Dazu muss der Täter der falschen Verdächtigung wissen, dass der hervorgerufene Verdacht falsch ist. An dieser Voraussetzung scheitert sehr häufig der Nachweis der falschen Verdächtigung. Es handelt sich um eine Tatsache im Kopf des möglichen Täters. Ein entsprechender Nachweis ist ausgesprochen schwierig. Wenn also die Person denkt, dass es zu einer Berührung gekommen ist, dies aber tatsächlich nicht der Fall war, liegt keine strafbare falsche Anschuldigung vor.
- Absicht: Der Täter muss das Ziel verfolgen, dass es zu Ermittlungen kommt. Wenn der Beschuldigte beispielsweise den falschen Verdacht nur hervorruft, um sich selbst zu entlasten und es nur für möglich hält, dass es zu Ermittlungen kommt, fehlt es an dieser Voraussetzung.
- Vorsatz: Dazu ist es erforderlich, dass der Täter vorsätzlich handelt.
Entsprechend gelten für die falschen Anschuldigungen sehr hohe Voraussetzungen, die häufig nicht vorliegen bzw. jedenfalls nicht nachgewiesen werden können. Deshalb kommt es bei falschen Anschuldigungen nur selten zu Verurteilungen.
Wann werden die Ermittlungen wegen falschen Anschuldigungen eingestellt?
Die Ermittlungen wegen falschen Anschuldigungen werden eingestellt, wenn entweder keine Straftat nachgewiesen werden kann oder die Straftat so geringfügig ist, dass die Staatsanwaltschaft eine Verfolgung der Straftat nicht für erforderlich hält.
- Kein Verdacht: Bei falschen Anschuldigungen werden die meisten Ermittlungen mangels Tatverdachts eingestellt. Insbesondere der Nachweis, dass die Person wusste, dass die Anschuldigungen falsch waren, gelingt nur sehr selten. Wenn der Nachweis nicht gelingt, müssen die Ermittlungen eingestellt werden.
- Geringfügigkeit: Alternativ kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch wegen Geringfügigkeit einstellen. Die meisten Staatsanwaltschaften sind stark überlastet und konzentrieren sich deshalb auf die „wirklich schwerwiegenden“ Straftaten. Zu diesen gehört die falsche Verdächtigung in den meisten Fällen nicht, sondern eher Straftaten wie Mord, Raub oder Drogenhandel.
Ist es bei falschen Anschuldigungen sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen?
Solange wie die Ermittlungen gegen Sie wegen sexueller Belästigung laufen, ist es nicht sinnvoll, eine Gegenanzeige zu stellen. Die Staatsanwaltschaft sieht solche Gegenanzeigen häufig eher als Provokation an, sodass die Bereitschaft, die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung einzustellen, sinkt. Die Verteidigung gegen die falschen Vorwürfe wegen sexueller Belästigung sollten allerdings im Vordergrund stehen. Dazu erfordert die Anzeige weitere Zeit und Energie, die bei der Verteidigung gegen die falschen Vorwürfe besser aufgehoben ist.
Deshalb sollte eine Gegenanzeige erst gestellt werden, wenn die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung aus dem Weg geräumt wurden.
Wie sollten Sie auf Falschbeschuldigungen reagieren?
Wenn Ihnen eine sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Je früher Sie einen Anwalt mandatieren, desto besser sind die Verteidigungschancen. Wenn Sie einen Fehler im Rahmen der Ermittlungen machen, kann dieser später nicht mehr korrigiert werden. Ohne Anwalt besteht das hohe Risiko, dass Sie sich aus Versehen selbst belasten. Dazu sollten Sie auch die beiden folgenden Tipps beachten:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage tätigen, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist, dass eine einmal getätigte Aussage in der Regel nicht mehr zurückgenommen werden kann.
- Beweise sichern: Wenn Sie Beweise haben, die Ihre Unschuld beweisen, sollten Sie diese Beweismittel unbedingt speichern. Wenn Sie beispielsweise Chatnachrichten haben, in denen das vermeintliche Opfer Ihnen geschrieben hat, wie schön der gemeinsame Abend war, dann ist es wenig glaubwürdig, wenn das vermeintliche Opfer nun behauptet, dass es zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein soll.

