Missbrauch
Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch: Alles, was Sie wissen müssen

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Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
6.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Ein sexueller Missbrauch liegt vor, wenn es zu sexuellen Handlungen mit Kindern oder schutzbedürftigen Personen kommt.
  • Für den sexuellen Missbrauch ist es ohne Bedeutung, ob die Person in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat. Wenn die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers erfolgen, liegt zusätzlich eine Vergewaltigung vor.
  • Beim sexuellen Missbrauch droht eine lange Gefängnisstrafe. Mit einer kompetenten Verteidigung kann eine Haftstrafe häufig verhindert werden.

Was ist ein sexueller Missbrauch?

Ein sexueller Missbrauch liegt vor, wenn es zu sexuellen Handlungen mit Kindern oder schutzbedürftigen Personen kommt. Sexuelle Handlungen sind grundsätzlich nur strafbar, wenn Sie gegen den Willen einer Person erfolgen. Es gibt allerdings auch Personen, die nicht in der Lage sind, die Reichweite und Bedeutung einer sexuellen Handlung einzuschätzen. Wenn sich Personen in einer besonders schutzbedürftigen oder hilflosen Lage befinden, sind sexuelle Handlungen auch dann strafbar, wenn die sexuellen Handlungen zwar einvernehmlich erfolgen, allerdings die Schutz- bzw. Hilfsbedürftigkeit ausgenutzt wurde, damit es zu den sexuellen Handlungen kommt. In den folgenden Fällen ist ein sexueller Missbrauch möglich:

  • Aufsichtspflicht: Ein sexueller Missbrauch liegt zum einen vor, wenn eine Aufsichtspflicht ausgenutzt wird, damit es zu sexuellen Handlungen kommt. Eine Aufsichtspflicht besteht beispielsweise von Eltern gegenüber den eigenen Kindern (dies erfasst auch Adoptivkinder), bei Vorgesetzten in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, von Lehrern gegenüber ihren Schülern, von Ärzten gegenüber ihren Patienten usw.
  • Kinder: Sexuelle Handlungen mit Kindern, also Personen unter 14 Jahren, stellen immer einen sexuellen Missbrauch dar. Hintergrund ist, dass Kinder in dem Alter noch nicht in der Lage sind, die Bedeutung der sexuellen Handlung zu verstehen.
  • Jugendliche: Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen stellen nur in Ausnahmefällen eine Straftat dar. Erforderlich ist dafür, dass eine Zwangslage ausgenutzt wird (z.B. ein von zu Hause ausgebrochener Jugendlicher benötigt eine Wohnung), dem Jugendlichen Geld für die sexuellen Handlungen geboten wird oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.

Der Unterschied zwischen einer sexuellen Belästigung und einem sexuellen Missbrauch besteht darin, dass es bei einer sexuellen Belästigung nicht zu sexuellen Handlungen kommt, sondern nur zu leichten Berührungen. Der Unterschied zwischen einem sexuellen Missbrauch und einer Vergewaltigung besteht darin, dass eine Vergewaltigung voraussetzt, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers erfolgen.

In welchen Fällen liegt eine sexuelle Handlung vor?

Eine sexuelle Handlung liegt bei einer Handlung vor, die aus Sicht eines neutralen Beobachters der sexuellen Befriedigung dient. Die Frage, ob eine sexuelle Handlung vorliegt, ist in vielen Fällen der entscheidende Knackpunkt, ob es zu einer Verurteilung kommt. Entscheidend für die Einordnung als sexuelle Handlung ist die Einschätzung eines objektiven Beobachters, die Einschätzung des Beschuldigten selbst ist also ohne Bedeutung. In folgenden Fällen liegt eine sexuelle Handlung vor:

  • Sex: Bei Geschlechtsverkehr, wobei auch Oralsex erfasst wird, liegt unstrittig eine sexuelle Handlung vor. 
  • Ausziehen: Wenn eine Person mit sexueller Motivation ausgezogen wird, liegt eine sexuelle Handlung vor. Wenn eine Person etwa aufgrund einer notärztlichen Behandlung o.ä. ausgezogen wird, liegt demgegenüber keine sexuelle Handlung vor.
  • Kuss: Wenn eine Person für eine längere Zeit auf den Mund geküsst wird, liegt eine sexuelle Handlung vor. Ein leichter Kuss auf die Wange stellt hingegen keine sexuelle Handlung dar.
  • Streicheln: Wenn der Intimbereich einer Person gestreichelt wird, liegt eine sexuelle Handlung vor.

Im Gegensatz dazu, liegt in den folgenden Fällen keine sexuelle Handlung vor:

  • Untersuchung: Eine Untersuchung durch einen Arzt stellt jedenfalls so lange keine sexuelle Handlung dar, wie die Untersuchung ordnungsgemäß abläuft.
  • Drängeln: Wenn der Intimbereich oder das Gesäß einer Person in einem Gedränge berührt wird, liegt keine sexuelle Handlung vor.

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch?

Bei einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Die genaue Höhe der Strafe hängt davon ab, welche Straftat konkret begangen wurde. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern liegt der Strafrahmen zwischen einem und 15 Jahren Gefängnis. Im Gegensatz dazu beträgt der Strafrahmen beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen „nur“ 3 Monate bis zu 5 Jahren Gefängnis. Neben der begangenen Straftat beeinflussen die folgenden Kriterien die Höhe der Strafe:

  • Folgen: Im Rahmen der Strafzumessung wird etwa berücksichtigt, ob durch die Tat schwere Folgen auftreten. Wenn das Kind durch den Missbrauch beispielsweise schwere psychische Schäden erleidet, wird dies straferhöhend berücksichtigt.
  • Schwere der Tat: Es wird im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt, wie schwer die Begehung ist. Wenn beispielsweise besonders erniedrigende Sexualpraktiken vorgenommen werden oder die sexuellen Handlungen für das Opfer besonders schmerzhaft waren, wird dies straferhöhend berücksichtigt.
  • Vorstrafen: Es wird außerdem berücksichtigt, ob beim Täter einschlägige Vorstrafen bestehen. Wenn Vorstrafen vorliegen, erhöht dies die Strafe. Hintergrund ist, dass dann die erste Strafe nicht hoch genug war, um weitere Straftaten zu verhindern.

Im Rahmen der Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch sollten Sie außerdem die folgenden Aspekte im Blick haben:

  • Bewährungsstrafe: Gefängnisstrafen unter 2 Jahren werden grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet konkret, dass Sie nicht in das Gefängnis gehen müssen. Zu einem Aufenthalt im Gefängnis kommt es nur, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen). Die Strafen für Ersttäter liegen beim sexuellen Missbrauch häufig unter 2 Jahren, sodass mit einer zielführenden Verteidigung gute Chancen bestehen, dass es zu einer Bewährungsstrafe kommt.
  • Geldstrafe: Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden, liegt die Geldstrafe in den meisten Fällen im oberen vierstelligen Bereich (also mehrere tausend Euro). Die Höhe der Geldstrafe wird durch die Schwere der Schuld und das Einkommen des Täters bestimmt.
  • Beruf: Neben der unmittelbaren Strafe durch das Gericht hat eine Verurteilung auch weitere Konsequenzen. Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft verlieren Beamte ihren Beamtenstatus. Bei zulassungsbedürftigen Berufen (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern usw.) besteht die Möglichkeit, dass die Berufszulassung widerrufen wird. Dazu wird die Verurteilung auch im Führungszeugnis eingetragen, sodass zukünftige Arbeitgeber von der Verurteilung erfahren werden.
  • Schmerzensgeld: Das Opfer kann vom Täter Schmerzensgeld verlangen. Das Schmerzensgeld beträgt häufig mehrere tausend Euro (ca. 10.000 €). In schwerwiegenden Fällen ist auch ein deutlich höheres Schmerzensgeld möglich (z.B. über 50.000 €).

Wie sollten Sie auf Vorwürfe wegen sexuellem Missbrauch reagieren?

Wenn gegen Sie wegen des sexuellen Missbrauchs ermittelt wird, ist es sehr wichtig, Sie sofort einen Anwalt kontaktieren. Für die bestmögliche Verteidigung ist es wichtig, dass schnellstmöglich eine Verteidigungsstrategie entworfen und umgesetzt wird. In Betracht kommen dabei unterschiedliche Verteidigungsstrategien. 

  • Kein Nachweis: Eine Verteidigungsstrategie besteht darin, dass die Tat gar nicht stattgefunden hat bzw. jedenfalls nicht nachgewiesen werden kann. Dafür kann es sich anbieten, Gegenbeweise vorzulegen und nachzuweisen, weshalb sich die Tat nicht aus den vorliegenden Beweismitteln ergibt.
  • Kein Tatbestand: Dazu ist es teilweise auch zweifelhaft, ob überhaupt sexuelle Handlungen vorliegen. So kommt es immer wieder Vorwürfen wegen Handlungen, die den Tatbestand nicht erfüllen.
  • Geringe Schuld: Wenn die Tat ohne Zweifel nachgewiesen werden kann, kann es sinnvoll sein, darauf hinzuwirken, dass die Schuld des Beschuldigten gering ist. Dafür kann es beispielsweise sinnvoll sein, ein Geständnis abzugeben, auf eine schwierige Kindheit hinzuweisen usw.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nicht nur sofort einen Anwalt kontaktieren, sondern auch die folgenden Tipps beachten:

  • Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft tätigen. Ohne Rücksprache mit einem Anwalt besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Aussage sie später erheblich belastet. Es ist ohne Probleme möglich, eine Aussage später nachzuholen, weshalb Sie erst einmal auf eine Aussage verzichten sollten. Gleiches gilt auch für die Herausgabe von Unterlagen. Auch insoweit sollten Sie Unterlagen erst nach Rücksprache mit einem Anwalt herausgeben.
  • Kein Kontakt: Sie sollten das vermeintliche Opfer nicht kontaktieren. Eine solche Kontaktaufnahme kann die Staatsanwaltschaft zum einen als Schuldeingeständnis betrachten. Dazu kann eine solche Kontaktaufnahme als Opferbeeinflussung angesehen werden. Konkret kann das bedeutet, dass Sie in Untersuchungshaft genommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann verjährt sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch verjährt innerhalb von 20 Jahren. Das bedeutet, dass die Tat nach Ablauf von 20 Jahren nicht mehr verfolgt werden kann. Wenn sich der sexuelle Missbrauch gegen Kinder richtet, beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn das Opfer 30 Jahre alt ist.
Welche Besonderheit gilt bei der Verjährung von sexueller Missbrauch zulasten von Kindern?
Kindesmissbrauch verjährt innerhalb von 20 Jahren, allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers. Entsprechend sind bei Kindern sehr lange Verjährungsfristen möglich und üblich.
Wann werden bei sexuellem Missbrauch die Ermittlungen eingestellt?
Bei sexuellem Missbrauch werden die Ermittlungen eingestellt, wenn es der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Die Einstellung wegen Geringfügigkeit ist bei sexuellem Missbrauch nicht möglich.
Wie unterscheiden sich der sexueller Missbrauch und die sexuelle Belästigung?
Beim sexuellen Missbrauch kommt es zu sexuellen Handlungen (insb. Geschlechtsverkehr) mit einem Kind oder einer anderen schutzbedürftigen Person. Bei der sexuellen Belästigung liegt „nur“ eine Berührung vor, die einen sexuellen Bezug hat.
Ist bei sexuellem Missbrauch eine Geldstrafe möglich?
Bei sexuellem Missbrauch ist eine Geldstrafe nicht möglich. Die geringste Strafe, die möglich ist, ist die Bewährungsstrafe. Bei der Bewährungsstrafe werden Beschuldigte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, müssen die Haftstrafe allerdings nur antreten, wenn sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).