Ermittlungsverfahren: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Im Ermittlungsverfahren ermittelt die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, ob eine Straftat begangen wurde.
- Fast 70 % aller Ermittlungsverfahren enden mit einer Verfahrenseinstellung, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt.
- Beschuldigte sollten bei Ermittlungen einen Verteidiger mandatieren, um sich bestmöglich zu verteidigen.
Was ist das Ermittlungsverfahren?
Das Ermittlungsverfahren wird gemeinsam von der Polizei und der Staatsanwaltschaft durchgeführt und verfolgt das Ziel, herauszufinden, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht. Wenn die Polizei durch eine Anzeige oder auf einem anderen Weg von einer angeblichen Straftat erfährt, ist die Polizei dazu verpflichtet, zu ermitteln, ob eine Straftat begangen wurde. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens versucht die Polizei Beweise dafür zu finden, was wirklich passiert ist. Als Beweismittel kommen beispielsweise Zeugen, Videoaufnahmen usw. in Betracht.
- Voraussetzung: Voraussetzung für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens ist ein Anfangsverdacht. Der Anfangsverdacht liegt insbesondere vor, wenn bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben wird und die Polizei auf diesem Weg davon erfährt, dass es möglicherweise zu strafbaren Handlungen gekommen ist.
- Beteiligte: Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Polizei geleitet. Während die Polizei die konkreten Ermittlungshandlungen übernimmt (z.B. die Zeugen befragt), steuert die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen und entscheidet, welche Schritte als nächstes erfolgen, wann die Ermittlungen eingestellt werden oder wann es zu einer Anklage kommt.
- Entlastung: Die Staatsanwaltschaft und die Polizei sind – jedenfalls in der Theorie – dazu verpflichtet, sowohl alle belastenden als auch alle entlastenden Beweismittel zu ermitteln. In der Praxis konzentrieren sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft allerdings in der Regel auf die belastenden Beweismittel, sodass es Aufgabe der Verteidigung ist, entlastende Beweismittel zu ermitteln.
Wie läuft das Ermittlungsverfahren ab?
Das Ermittlungsverfahren hat – wie alle staatlichen Prozesse – einen festgelegten Ablauf. Allerdings haben die Staatsanwaltschaft und die Polizei erhebliche Spielräume im Rahmen der Ermittlungen. Entsprechend laufen die Verfahren teilweise sehr unterschiedlich ab.
- Beginn: Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist, dass die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon erlangt, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde. Die meisten Ermittlungsverfahren werden durch eine Anzeige ausgelöst. Andere Wege, die zu einer Anzeige führen, sind etwa Mitteilungen von anderen Behörden (z.B. den Sozialbehörden beim Sozialversicherungsbetrug) oder auch die private Kenntnisnahme von Staatsanwälten. Wenn ein Staatsanwalt in seinem privaten Umfeld von einer schwerwiegenden Straftat Kenntnis erlangt, ist der Staatsanwalt dazu verpflichtet, die Tat anzuzeigen.
- Ermittlungen: Anschließend nehmen die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Im Rahmen der Ermittlungen haben die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Aufgabe, sowohl belastendes als auch entlastendes Material zu sammeln. Allerdings liegt der Fokus in den meisten Fällen eher darauf, belastendes als entlastendes Material zu sammeln. Zu den Ermittlungsmaßnahmen gehört es zum Beispiel, Zeugen zu vernehmen, DNA-Proben zu analysieren, Videoaufnahmen auszuwerten usw. Zu welchen Ermittlungsmaßnahmen es konkret kommt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
- Abschluss der Ermittlungen: Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Ablauf des Verfahrens. Es kommt entweder zu einem Gerichtsverfahren oder zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Wann wird das Ermittlungsverfahren eingestellt?
Ermittlungsverfahren werden eingestellt, wenn es keinen Grund für die Verfolgung der Straftat gibt. Entsprechend kommt die Einstellung sowohl in Betracht, wenn der Beschuldigte unschuldig ist, als auch die Schuld des Beschuldigten so geringfügig ist, dass es kein Interesse an einer Strafverfolgung gibt. Insgesamt kommt in den folgenden Fällen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Betracht:
- Kein Verdacht: Wenn sich der Verdacht gegen den Beschuldigten nicht bestätigt, muss das Ermittlungsverfahren eingestellt werden.
- Geringfügigkeit: Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um einen geringfügigen Verstoß handelt. Wenn also keine schwerwiegende Straftat vorliegt (z.B. eine Körperverletzung, Bahn ohne Fahrkarte fahren, usw.) und die Schuld des Beschuldigten gering ist, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Die Staatsanwaltschaft macht von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch.
- Auflage: Die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung wegen Geringfügigkeit auch davon abhängig machen, dass eine Auflage erfüllt wird. Die Auflage besteht in der Regel darin, dass Geld bezahlt werden muss. Für diese Form der Einstellung entscheidet sich die Staatsanwaltschaft häufig, wenn die Schuld des Beschuldigten nicht besonders hoch ist und die Auflage als „Bestrafung“ ausreicht. Die Einstellung gegen Auflage ist für Beschuldigte sehr attraktiv, weil die Auflage grundsätzlich deutlich geringer ist als eine mögliche Geldstrafe.
Die Einstellung der Ermittlungen hat für Beschuldigte sehr viele Vorteile. Durch die Einstellung wird insbesondere ein aufwendiges, langwieriges Gerichtsverfahren verhindert. Dazu ist die Einstellung quasi ein sicherer Freispruch, es droht also keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis usw.
Hinweis: In circa 70 % aller Ermittlungsverfahren kommt es zu einer Verfahrenseinstellung.
Ist ein Verteidiger im Ermittlungsverfahren sinnvoll?
Für Beschuldigte ist es sehr wichtig, bereits im Ermittlungsverfahren einen Verteidiger zu mandatieren. Während des Ermittlungsverfahrens erfolgt die „wirkliche“ Verteidigung. Das bedeutet, dass Verteidiger im Ermittlungsverfahren weitere Beweisaufnahmen anregen können und sicherstellen, dass die Polizei rechtmäßig vorgeht. Wenn die Polizei Beschuldigte beispielsweise rechtswidrig vernimmt, werden die Aussagen der Beschuldigten später im Gerichtsverfahren trotzdem verwertet. Ein Rechtsanwalt hätte hingegen während der Vernehmung die Einhaltung der Gesetze sichergestellt und dadurch eine rechtswidrig entstandene Aussage verhindert.
Dazu kennen Rechtsanwälte die Tricks der Polizei. Sehr häufig versucht die Polizei beispielsweise, Beschuldigte in ein Gespräch zu locken, damit sich die Beschuldigten selbst belasten. Rechtsanwälte erkennen solche Situationen sofort und stellen sicher, dass Beschuldigten keine Fehler unterlaufen, die später zu Problemen führen.
Wie läuft die Verteidigung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens?
Die besten Chancen, um eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu erreichen, bestehen darin, Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hervorzurufen. Wenn es gelingt, aufzuzeigen, dass die Schuld des Beschuldigten zweifelhaft ist und sehr umfangreiche Ermittlungen notwendig wären, bestehen gute Chancen, eine Einstellung zu erreichen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
- Keine Aussage: Ohne Rücksprache mit einem Anwalt sollten Sie keine Aussage tätigen. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich selbst belasten und damit eine Einstellung des Verfahrens verhindern. Wenn eine Aussage Sie ausnahmsweise entlasten würde, kann eine solche Aussage später ohne Probleme nachgeholt werden.
- Akteneinsicht: Sie sollten einen Rechtsanwalt mandatieren. Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und auf diesem Weg eine individuelle Verteidigungsstrategie entwerfen.
- Beweise: Sofern möglich, sollten Beweismittel vorgelegt oder beantragt werden, welche die Unschuld beweisen. Dies ist der beste Weg, um die eigene Unschuld zu beweisen. Wenn beispielsweise ein Bekannter die Situation beobachtet hat oder Chatnachrichten vorliegen, die Sie entlasten, ist es sehr sinnvoll, diese vorzulegen.

