Aussage verweigern bei § 184b StGB
Das wichtigste in Kürze
- Es ist sinnvoll, bei § 184b StGB die Aussage zu verweigern.
- Es ist sinnvoll, eine Aussage zu tätigen, wenn dadurch eine Einstellung des Verfahrens oder eine mildere Strafe erreicht werden kann.
- Die Aussage sollte stets zuvor mit einem Rechtsanwalt abgesprochen werden.
Ist es sinnvoll, die Aussage bei § 184b StGB zu verweigern?
Bei einer Anzeige wegen § 184b StGB ist es sinnvoll, die Aussage zu verweigern. Es hat fast keine Vorteile, eine Aussage zu tätigen. Hintergrund ist, dass im Strafrecht die Pflicht der Staatsanwaltschaft besteht, Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Es besteht also keine Pflicht, sich selbst zu entlasten. Gleichzeitig drohen bei einer Aussage erhebliche Risiken. Wer eine eigene Aussage tätigt, kann zu viel erzählen, sodass die Möglichkeit besteht, sich selbst zu belasten. Eine einmal getätigte Aussage kann nicht mehr wirksam zurückgenommen werden. Entsprechend sollte eine Aussage bei Ermittlungen wegen § 184b StGB nur getätigt werden, wenn diese zuvor mit einem Anwalt besprochen wurde und sichergestellt ist, dass sich die Aussage nicht nachteilig auswirkt.
Hinweis: Aus der Aussageverweigerung dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Wenn Sie die Aussage verweigern, darf die Staatsanwaltschaft daraus nicht schließen, dass Sie schuldig sind.
Wann ist es sinnvoll, die Aussage nicht zu verweigern?
Es ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, eine Aussage nicht zu verweigern. Hintergrund ist, dass eine Aussage nur getätigt werden sollte, wenn die Aussage den Beschuldigten entlastet. In den beiden folgenden Situationen ist es sinnvoll, eine Aussage zu tätigen:
- Verdacht ausräumen: Teilweise kann der Beschuldigte mit einer Aussage den Verdacht ausräumen oder jedenfalls erheblich entkräften. Wenn auf einem Computer kinderpornografische Dateien gefunden werden und es unklar ist, welche Person dieses Gerät nutzt, kann es sinnvoll sein, über die Nutzer aufzuklären, wenn man selbst keinen Zugriff auf das Gerät hat. Auf diesem Weg kann man sich selbst entlasten.
- Entlastung: Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB (gegen Auflage) einzustellen. Insbesondere wenn die Schuld des Täters gering ist, stehen die Chancen gut, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Allerdings sind die Gründe, aus denen sich eine geringe Schuld ergibt, für die Staatsanwaltschaft häufig ohne eigene Aussage nicht ersichtlich. Beispielsweise kommt es häufig zu Ermittlungen wegen § 184b StGB, wenn ein Elternteil Nacktbilder auf dem Smartphone des eigenen Kindes findet. Wenn das Bild dann von dem Elternteil gespeichert wird, um den Vorfall später mit dem Kind zu besprechen, wird der § 184b StGB erfüllt. Allerdings ist die Schuld des Elternteils offensichtlich gering, sodass das Ermittlungsverfahren in solchen Fällen eingestellt wird. Allerdings muss die Staatsanwaltschaft dafür über die Modalitäten informiert werden. Entsprechend ist es in einer solchen Situation sinnvoll, eine Aussage zu tätigen.
In allen übrigen Fällen ist es sinnvoll, keine Aussage zu tätigen. Außerdem sollte die Aussage immer zuvor mit einem Rechtsanwalt abgesprochen werden.
Wie sollte vorgegangen werden, wenn eine Aussage abgegeben wird?
Wenn eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei abgegeben wird, sollte die Aussage zuvor mit dem Strafverteidiger abgesprochen werden. Auf diesem Weg wird verhindert, dass die Aussage zu viele Informationen enthält und Sie sich selbst belasten. Dabei sollte sehr vorsichtig vorgegangen werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Aussage überhaupt keinen Anhaltspunkt für eine Selbstbelastung enthält. Für die Vorbereitung der Aussage kann man sich ruhig Zeit lassen. Es besteht kein Grund zur Eile. Eine entsprechende Aussage kann auch noch nach ein paar Wochen abgegeben werden.

