Kondom abziehen: Ist es eine Straftat?
Das wichtigste in Kürze
- Beim Geschlechtsverkehr ohne Absprache das Kondom abzuziehen, stellt eine Straftat dar.
- Das Abziehen des Kondoms stellt einen sexuellen Übergriff dar.
- In schwerwiegenden Fällen kommt auch eine Verurteilung wegen einer Vergewaltigung in Betracht.
Ist es eine Straftat, das Kondom abzuziehen?
Wenn das Kondom abredewidrig vor oder während des Geschlechtsverkehrs abgezogen wird, liegt eine Straftat vor. Das Abziehen des Kondoms stellt einen sexuellen Übergriff, § 177 Abs. 1 StGB, dar, wenn der Einsatz eines Kondoms vereinbart wurde. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Sexuelle Handlung vornehmen: Diese Voraussetzung liegt beim Geschlechtsverkehr unproblematisch vor.
- Gegen den erkennbaren Willen: Beim Stealthing besteht grundsätzlich das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr. Allerdings wurde vereinbart, dass ein Kondom eingesetzt wird. Daraus ergibt sich, dass gerade kein Wille dazu besteht, Geschlechtsverkehr ohne Kondom zu haben.
- Vorsatz: Dazu muss der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt haben. Wenn also das Kondom versehentlich reißt, liegt kein Vorsatz vor.
Das Abziehen des Kondoms stellt eine schwerwiegende Straftat dar. Hintergrund ist auch, dass beim Geschlechtsverkehr ohne Kondom das hohe Risiko besteht, dass sexuell übertragbare Krankheiten übertragen werden oder es zu ungewollten Schwangerschaften kommt.
Welche Strafe droht, wenn man beim Geschlechtsverkehr das Kondom abzieht?
Die Strafe für das Abziehen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr liegt bei einer Gefängnisstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. In den meisten Fällen kommt es zu Strafen zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahren. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass Gefängnisstrafen unter 2 Jahren in Deutschland grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet konkret, dass Sie zwar verurteilt werden, aber nicht ins Gefängnis gehen müssen. Das müssen Sie erst machen, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen). Zu der Strafe beim Stealthing sollten Sie auch die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Vergewaltigung: Wenn nicht nur ein sexueller Übergriff vorliegt, sondern eine Vergewaltigung, dann liegt die Strafe nicht unter 2 Jahren Gefängnisstrafe. Sofern nur ein Stealthing vorliegt, ist es bisher nicht zu einer Verurteilung wegen einer Vergewaltigung gekommen.
- Körperverletzung: Wenn es beim Stealthing dazu kommt, dass Krankheiten übertragen (z.B. HIV) werden, liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Bei der gefährlichen Körperverletzung droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren.
Dazu hat das Opfer beim Stealthing einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld beträgt beim Stealthing in den meisten Fällen mehrere tausend Euro. Die genaue Höhe hängt von den konkreten Umständen ab. Außerdem sollten Sie auch die folgenden Konsequenzen bei einer Verurteilung im Blick haben:
- Führungszeugnis: Die Verurteilung wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Entsprechend drohen also erhebliche Nachteile in der Zukunft, wenn das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
- Auflagen: Sollte die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erfolgen, besteht die Möglichkeit, dass Sie zusätzliche Auflagen erfüllen müssen. Bei einer Bewährungsstrafe kommt es etwa häufig vor, dass der Täter eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Organisation tätigen muss.
Wie wird das Abziehen des Kondoms nachgewiesen?
Beim Abziehen des Kondoms besteht das große Problem für Gerichte darin, nachzuweisen, welche Abrede zwischen den Personen bestand. Es ist durchaus möglich, dass Personen vereinbaren, dass der Geschlechtsverkehr ohne Kondom erfolgen soll. Gerichte dürfen Personen nur verurteilen, wenn sie keine Zweifel an der Schuld des Beschuldigten haben. Eine Strafbarkeit kommt also nur in Betracht, wenn Gerichte keine Zweifel daran haben, dass der Geschlechtsverkehr ohne Kondom stattgefunden hat, obwohl Sex mit Kondom vereinbart wurde. Grundlage der Entscheidung des Gerichts ist die Beweiswürdigung.
- Aussage gegen Aussage: Beim Abziehen des Kondoms steht es sehr häufig Aussage gegen Aussage. Das bedeutet, dass das vermeintliche Opfer sagt, dass Sex mit Kondom vereinbart wurde, während der Beschuldigte aussagt, dass Sex ohne Kondom vereinbart war. In einer solchen Situation muss das Gericht die beiden Aussagen kritisch würdigen. Im Rahmen der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussagen kommt es insbesondere darauf an, wie detailliert die Aussagen sind, ob die Aussagen widerspruchsfrei sind und ob eine Motivation besteht, zu lügen.
- Indizien & Beweise: Außerdem berücksichtigt das Gericht im Rahmen der Entscheidung alle weiteren Indizien und Beweismittel, die zur Verfügung stehen. Wenn beispielsweise Personen direkt beim ersten Treffen miteinander schlafen, werten viele Gerichte dies als Indiz dafür, dass Sex mit Kondom vereinbart wurde, da andernfalls das hohe Risiko besteht, dass Krankheiten übertragen werden. Weitere Indizien sind beispielsweise WhatsApp-Nachrichten. Wenn die Personen am nächsten Tag darüber schreiben, wie schön der letzte Abend war, ist dies ein Indiz dafür, dass alles „absprachegemäß“ verlaufen ist.
Was sollte man machen, wenn einem vorgeworfen wird, das Kondom abgezogen zu haben?
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, das Kondom beim Sex abredewidrig abgezogen oder nicht getragen zu haben, sollten Sie sofort einen Verteidiger kontaktieren. Bei jeder Handlung besteht das Risiko, dass diese zu Ihren Lasten ausgelegt wird. Wenn Sie beispielsweise eine falsche Entschuldigung per WhatsApp verschicken, kann diese Nachricht als Schuldeingeständnis angesehen werden. Damit Sie sich vor einer Verurteilung schützen, ist es wichtig, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen. Dazu ist es sinnvoll, wenn Sie die folgenden Tipps berücksichtigen:
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage abgeben. Weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Opfer sollten Sie irgendetwas sagen. Es besteht bei jeder Aussage das Risiko, dass diese zu Ihren Lasten ausgelegt wird. Selbst eine Entschuldigung über WhatsApp bei dem Opfer kann als Schuldeingeständnis angesehen werden.
- Beweise sichern: Dazu sollten Sie mögliche Beweise sichern bzw. speichern. Wenn Ihnen das vermeintliche Opfer beispielsweise über WhatsApp geschrieben hat, wie schön der letzte Abend war, dann sollten Sie eine solche Nachricht unbedingt speichern.

