Sexuelle Nötigung: Strafbarkeit nach dem StGB
Das wichtigste in Kürze
- Die sexuelle Nötigung ist eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs.
- Die sexuelle Nötigung setzt sexuelle Handlungen voraus, wofür der Täter Gewalt, eine Drohung oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt.
- Die Strafe für sexuelle Nötigung liegt bei einer Gefängnisstrafe zwischen einem und 15 Jahren.
Was ist die sexuelle Nötigung?
Die sexuelle Nötigung ist eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs. Rechtlich gesprochen handelt es sich bei der sexuellen Nötigung um eine Qualifikation des sexuellen Übergriffs. Der sexuelle Übergriff hat die folgenden Voraussetzungen:
- Sexuelle Handlung: Es muss eine sexuelle Handlung vorliegen. Eine sexuelle Handlung liegt etwa bei einer sexuellen Berührung (z.B. die weibliche Brust anfassen) oder auch beim sexuell motivierten Küssen vor.
- Entgegenstehender Wille: Dazu muss ein entgegenstehender Wille zum Ausdruck gebracht worden sein. Es ist nicht erforderlich, dass der entgegenstehende Wille gesagt wird, allerdings muss sich aus dem Verhalten des Opfers ergeben, dass der entgegenstehende Wille vorliegt. Ein sexueller Übergriff liegt auch vor, wenn der Täter das Opfer mit einer Drohung dazu nötigt, dass die sexuelle Handlung geduldet wird.
- Vorsatz: Dazu muss der Täter mit Wissen und Wollen, also vorsätzlich handeln.
Die sexuelle Nötigung setzt wiederum voraus, dass eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs vorliegt. Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen muss noch eine der folgenden Tatvarianten vorliegen:
- Gewalt: Es muss vor oder bei der sexuellen Handlung Gewalt eingesetzt werden.
- Drohung: Das Opfer muss mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben bedroht werden.
- Schutzlose Lage ausnutzen: Der Täter nutzt für seine Tat eine Lage aus, in der sich das Opfer nicht verteidigen kann.
Welche Formen der sexuellen Nötigung gibt es?
Zentrales Element der sexuellen Nötigung sind die drei Tatvarianten (Gewalt / Drohung / Schutzlose Lage). Hintergrund ist, dass diese Tatvarianten zu einer erheblichen Steigerung der Strafe führen. Entsprechend ist es von hoher Bedeutung, ob die Voraussetzungen vorliegen:
- Gewalt: Gewalt liegt vor, wenn vor oder bei der sexuellen Handlung erhebliche Kraft eingesetzt wurde. Es reicht also nicht aus, dass überhaupt Kraft eingesetzt wurde. Vielmehr muss die Kraft so erheblich gewesen sein, dass sie für das Opfer einen Zwang dargestellt hat. Beispiele sind etwa den Mund zuhalten, die Arme festhalten oder die Beine auseinanderdrücken. Keine Gewalt stellt die sexuelle Handlung selbst dar oder die Bettdecke über den Kopf zu ziehen.
- Drohung: Es muss eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben vorliegen. Entsprechend ist nicht jede Drohung ausreichend. Es ist vielmehr erforderlich, dass mit einer schwerwiegenden Handlung gedroht wird. Dabei kann zwischen der Drohung und der sexuellen Handlung auch eine gewisse zeitliche Distanz bestehen, sofern die Drohung weiterhin auf das Opfer einwirkt.
- Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Eine schutzlose Lage wird ausgenutzt, wenn zum einen eine Situation vorliegt, in der das Opfer keine Schutz- oder Verteidigungsmöglichkeiten hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Täter körperlich überlegen ist und das Opfer nicht mit fremder Hilfe rechnen kann. Dazu muss der Täter die schutzlose Lage erkennen und bewusst für sich nutzen. Ein Beispiel ist, wenn der Täter deutlich stärker als das Opfer ist und bewusst mit der Frau in einen abgelegenen Wald geht.
Wie wird die sexuelle Nötigung bestraft?
Die Strafe für sexuelle Nötigung liegt bei Gefängnisstrafe zwischen einem und 15 Jahren. Sofern keine besonders schwerwiegenden Umstände vorliegen, liegt die Strafe in den meisten Fällen am unteren Ende des Strafrahmens (zwischen einem und drei Jahren). Hinsichtlich der Strafe sollten Sie auch die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Bewährungsstrafe: Bei Gefängnisstrafen unter zwei Jahren wird die Strafe in den meisten Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet konkret, dass Verurteilte nur in das Gefängnis gehen müssen, wenn sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).
- Geldstrafe: Bei einer Verurteilung wegen sexueller Nötigung ist eine Geldstrafe nicht möglich, da die Geldstrafe gesetzlich nicht vorgesehen ist. Allerdings müssen Verurteilte die Gerichtskosten tragen, dazu ist es möglich, dass im Rahmen einer Bewährungsstrafe dem Verurteilten die Auflage auferlegt wird, Geld an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.
- Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Entsprechend werden in der Zukunft alle Personen, die das Führungszeugnis sehen, von der Verurteilung Kenntnis erlangen.
Wie erfolgt die Verteidigung bei sexueller Nötigung?
Bei der Verteidigung gegen Vorwürfe der sexuellen Nötigung ist es sehr wichtig, dass Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Auch kleine Fehler können Ihre Verteidigungschancen in der Zukunft erheblich beeinträchtigen. Um die bestmöglichen Verteidigungschancen zu haben, ist ein Anwalt unerlässlich.
- Keine Aussage: Sie sollten keine Aussage abgeben – weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Opfer. Es ist nicht einmal ratsam, dass Sie weiter mit dem Opfer kommunizieren. Es besteht das hohe Risiko, dass entsprechende Aussagen später ein hohes Risiko für Sie darstellen. Wenn Sie sich beispielsweise bei dem Opfer entschuldigen, kann die Entschuldigung als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Beweismittel: Dazu ist es sehr wichtig, dass Sie mögliche Beweismittel speichern. Um die Vorwürfe gegen Sie zu entkräften, ist es von großem Vorteil, wenn Sie Beweismittel vorlegen können, die Ihre Unschuld bestätigen. Wenn Ihnen das vermeintliche Opfer beispielsweise geschrieben hat, wie schön der letzte Abend war, ist es wenig glaubwürdig, wenn Ihnen später ein sexueller Missbrauch vorgeworfen wird.
- Schutzschrift: Die Verteidigung besteht in den meisten Fällen daraus, dass eine Schutzschrift verfasst wird. In der Schutzschrift wird herausgearbeitet, woraus sich ergibt, dass der Täter die Tat nicht begangen hat. Das Ziel der Schutzschrift besteht darin, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Die Verfahrenseinstellung hat den Vorteil, dass keine Verurteilung droht und auch keine anderweitigen negativen Konsequenzen drohen.

