Posing Bilder: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Posing-Bilder sind Bilder, auf denen Kinder sexualisiert dargestellt werden.
- Jeder Umgang mit Posing-Bildern ist strafbar (z.B. der Besitz, das Verbreiten usw.)
- Die Strafe beträgt zwischen 3 Monaten und 15 Jahren Gefängnis. Verteidiger können allerdings häufig eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Was sind Posing-Bilder?
Als Posing-Bilder werden sexualisierte Bilder von Kindern bezeichnet. Bei Posing-Bildern nehmen Kinder eine aufreizende, sexualisierte Haltung ein, ohne selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Als Kind gelten Personen unter 14 Jahren. Es kommt dabei nicht auf das tatsächliche Alter der Person an, sondern ob es sich bei der gezeigten Person aus objektiver Betrachtung um ein Kind handelt. Entsprechend können auch Bilder von Personen, die tatsächlich älter als 14 Jahre alt sind, aber sehr kindlich aussehen, Kinderpornografie darstellen.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Posing-Bild als strafbare Kinderpornografie gilt:
- Ganz oder teilweise unbekleidet: Das Kind muss ganz oder teilweise nackt sein. Es kommt dabei maßgeblich darauf an, ob und wie der Körper und die Geschlechtsteile mit Kleidung bedeckt werden. Trägt ein Kind beispielsweise nur einen Hut und Socken, gilt es als nackt im Sinne der Norm. Es kommt also auch maßgeblich darauf an, welche Kleidung ein Kind trägt, so kann auch Unterwäsche, die nur sehr wenig vom Körper bedeckt, dazu führen, dass Kinderpornografie vorliegt.
- Aufreizend geschlechtsbetonte Körperhaltung: Es ist erforderlich, dass sich aus der Körperhaltung, der Bekleidung und den weiteren Umständen eindeutig ein sexualisierter Charakter ergibt.
Wann sind Posing-Bilder strafbar?
Bei Posing-Bildern von Kindern ist sowohl der Besitz als auch das Herstellen, Verbreiten sowie Abrufen strafbar. Vereinfacht gesprochen ist jeder Umgang mit Posing-Bildern strafbar. Entsprechende Handlungen erfüllen den § 184b StGB. Neben der Tathandlung muss auch der Vorsatz vorliegen. Das bedeutet, dass die Person mit Wissen und Wollen handeln muss. Insbesondere beim Besitz von Posing-Bildern stellt sich häufig die Frage, ob der Vorsatz vorliegt oder nicht. Es passiert häufig, dass Personen unfreiwillig Posing-Bilder zugeschickt bekommen, beispielsweise über WhatsApp-Gruppen. Teilweise laden Smartphones Bilder automatisch herrunter. In solchen Fällen ist es zweifelhaft, ob der Vorsatz vorliegt. Die meisten Smartphonenutzer haben wahrscheinlich keine Ahnung von den Einstellungen ihres Smartphones, sodass gar kein Wissen darüber besteht, dass man Besitz an den Bildern hat. Gleichzeitig ist eine solche Verteidigungsstrategie nicht ohne Risiko, da das pauschale Abstreiten des Vorsatzes Richter nicht immer überzeugt. Entsprechend ist es in solchen Fällen ratsam, die Bilder unmittelbar und dauerhaft zu löschen.
Welche Strafen drohen bei Posing-Bildern?
Bei einem Verstoß gegen § 184b StGB droht eine Gefängnisstrafe zwischen 3 Monaten und 15 Jahren. Die genaue Strafe hängt von den einzelnen Umständen der Tat ab (z.B. wie viele Dateien vorliegen, wie schwerwiegend die einzelnen Dateien sind, ob einschlägige Vorstrafen bestehen usw.). Bezüglich der Strafe müssen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Bewährung: Gefängnisstrafen unter 2 Jahren werden meistens zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, dass Täter nur in das Gefängnis müssen, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).
- Geldstrafe: Beim Besitz von Posing-Bildern besteht auch die Möglichkeit, „nur“ eine Geldstrafe zu erhalten. Erforderlich ist dafür, dass die Schuld gering ist.
- Einstellung: Bei § 184b StGB bestehen insbesondere bei Ersttätern gute Chancen, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat den Vorteil, dass es zu keiner Eintragung im Führungszeugnis und keinem Gerichtsprozess kommt.
- Weitere Konsequenzen: Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen neben der Strafe noch weiter Nachteile. Erfolgt eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, verlieren Beamte etwa den Beamtenstatus. Außerdem können Ärzte, Anwälte, Notare usw. die Zulassung verlieren. Dazu fallen im Rahmen eines Gerichtsprozesses in der Regel hohe Prozesskosten an, die der Angeklagte ebenfalls bezahlen muss.
Anzeige wegen Posing-Bildern, was tun?
Wenn gegen Sie wegen Posing-Bildern ermittelt wird, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen, um Ihre Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder eine Geldstrafe zu bewahren:
- Nichts herausgeben: Sie sollten keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Sollte die Herausgabe sinnvoll sein, kann sie mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Ist die Herausgabe nicht sinnvoll, kann sie allerdings nicht mehr zurückgenommen werden.
- Kein Geständnis: Gleiches gilt für ein Geständnis. Auch ein Geständnis kann problemlos nachgeholt, allerdings nicht zurückgenommen werden. Entsprechend sollte das Geständnis nur nach Rücksprache mit einem Verteidiger abgegeben werden.
- Anwalt: Sie sollten schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren, damit eine individuelle Verteidigungsstrategie entworfen werden kann. Ein schnelles Vorgehen ist wichtig, um keine Fehler zu machen.

