Beleidigung auf sexueller Grundlage: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Die Beleidigung auf sexueller Grundlage ist juristisch eine Beleidigung, die nach § 185 StGB strafbar ist.
- Die Strafe für eine Beleidigung auf sexueller Grundlage ist in den meisten Fällen eine Geldstrafe (ca. 5.000 €).
- Es ist häufig möglich, im Rahmen der Verteidigung eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.
Wann liegt eine Beleidigung auf sexueller Grundlage vor?
Die Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt vor, wenn eine Person herabgewürdigt wird und die Herabwürdigung einen sexuellen Bezug hat. In Betracht kommen für die Beleidigung auf sexueller Grundlage sowohl Aussagen (Beispiele: Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ oder „Hure“) als auch Handlungen (z.B. kann ein Griff in den Intimbereich unter Umständen eine Beleidigung darstellen).
Welche Straftaten kommen bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage in Betracht?
Bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage kommen neben der Beleidigung, § 185 StGB, insbesondere die sexuelle Belästigung, § 184i StGB, und auch der sexuelle Übergriff, § 177 StGB, in Betracht. Die Beleidigung auf sexueller Grundlage stellt keine eigene Straftat dar. Vielmehr kann die Beleidigung die genannten Straftatbestände erfüllen. Im Fokus steht dabei die Beleidigung, § 185 StGB. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
- Äußerung: Als Beleidigung kommen neben einer Aussage auch weitere Formen der Begehung in Betracht, beispielsweise Handlungen (z.B. den Mittelfinger zeigen) als auch Bilder usw.
- Missachtung: Es ist zentral, dass bei der Beleidigung die Missachtung der Person zum Ausdruck kommt. Entsprechend führt nicht jede unpassende Handlung dazu, dass eine Beleidigung vorliegt. Wer beispielsweise zum Ausdruck bringt, mit einer anderen Person schlafen zu wollen, bringt dadurch noch nicht zum Ausdruck, die Person zu missachten. Eine Missachtung liegt allerdings vor, wenn man einer Person Geld für Sex anbietet. Auch klassische Beleidigungen mit Sexualbezug (z.B. die Aussage „Hure“, „Wichser“ usw.) stellen eine Missachtung dar.
- Vorsatz: Dazu muss der Beschuldigte auch mit Wissen & Wollen handeln. Andernfalls liegt keine Beleidigung vor.
- Strafantrag: Außerdem setzt die Beleidigung voraus, dass ein Strafantrag des Opfers vorliegt. Wenn kein Strafantrag vorliegt, kann der Beschuldigte auch nicht verfolgt werden.
Neben der Beleidigung kommen bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage auch noch mehrere weitere Straftaten in Betracht:
- Sexuelle Belästigung, § 184i StGB: Eine sexuelle Belästigung setzt voraus, dass es zu einer körperlichen Berührung des Opfers kommt. Dazu ist es erforderlich, dass sich das Opfer durch die Aussage unwohl fühlt.
- Sexueller Übergriff, § 177 StGB: Ein sexueller Übergriff setzt voraus, dass sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen werden. Dies ist etwa beim intensiven Berühren der Geschlechtsorgane der Fall. Sofern ein sexueller Übergriff vorliegt, steht die Beleidigung in den meisten Fällen im Hintergrund, da der sexuelle Übergriff das deutlich schlimmere Delikt ist.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen einer Beleidigung auf sexueller Grundlage?
Bei einer Beleidigung auf sexueller Grundlage droht in den meisten Fällen eine Geldstrafe. Normalerweise erfolgt bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage „nur“ eine Verurteilung wegen einer Beleidigung. Die Beleidigung sieht als Strafe eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Eine Gefängnisstrafe wird entsprechend nur in besonders schwerwiegenden Fällen verhängt. Dies betrifft insbesondere Wiederholungstäter oder besonders schwerwiegende Begehungsformen. Insgesamt sind also die folgenden Strafen möglich:
- Geldstrafe: In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe verhängt. Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Dabei orientiert sich die Anzahl an Tagessätzen an der Schwere der Tat. Bei wenig schwerwiegenden Taten gibt es bis zu 120 Tagessätze. Bei besonders schwerwiegenden Taten kommen hingegen bis zu 360 Tagessätze in Betracht. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an dem Einkommen des Täters. Ein Tagessatz beträgt das Nettoeinkommen, das dem Täter am Tag zur Verfügung steht. Bei einem Nettogehalt von 3.000 € liegt der Tagessatz etwa bei 100 € (3.000 € geteilt durch 30 Tage).
- Bewährungsstrafe: Wenn eine Geldstrafe zu milde ist, kommt als schwerere Strafe eine Bewährungsstrafe in Betracht. Bei einer Bewährungsstrafe wird der Beschuldigte zu einer Haftstrafe verurteilt. Allerdings muss er die Haftstrafe vorerst nicht antreten. Der Täter muss die Haftstrafe nur antreten, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstößt (z.B. erneut eine Straftat begehen).
- Gefängnis: Wenn weder eine Geldstrafe noch eine Bewährungsstrafe ausreichen, um die Schuld des Beschuldigten angemessen zu bestrafen, kommt eine Gefängnisstrafe in Betracht. Zu einer Gefängnisstrafe kommt es bei einer Beleidigung auf sexueller Grundlage nur in den schwerwiegendsten Fällen. Wenn etwa ein Wiederholungstäter vorliegt oder der Täter bereits angekündigt hat, entsprechende Taten wieder begehen zu wollen, scheidet eine Bewährungsstrafe aus. Entsprechend kommt es in solchen Fällen zu einer Gefängnisstrafe.
Dazu stehen bei der Beleidigung auf sexueller Grundlage die Chancen gut, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Es handelt sich nicht um eine schwere Straftat. Die meisten Staatsanwaltschaften sind stark überlastet. Insbesondere bei weniger schwerwiegenden Straftaten ist deshalb die Bereitschaft hoch, Verfahren einzustellen. Die Bereitschaft, Verfahren einzustellen, steigt, wenn der Beschuldigte sich überzeugend verteidigt, sodass der Nachweis der Tat für die Staatsanwaltschaft schwierig ist. Es hilft außerdem, wenn der Beschuldigte bereit ist, eine geringe Geldzahlung zu leisten. Staatsanwaltschaften sind deutlich eher zu einer Verfahrenseinstellung bereit, wenn die Einstellung gegen Auflage erfolgt.
Wie erfolgt die Verteidigung bei dem Vorwurf der Beleidigung auf sexueller Grundlage?
Zentrales Element der Verteidigung beim Vorwurf der sexuellen Beleidigung ist den Nachweis der Tat zu bestreiten. In den meisten Situationen fehlt es an neutralen, überzeugenden Beweismitteln. Stattdessen stehen als Beweismittel nur die Aussagen des vermeintlichen Opfers und des Beschuldigten zur Verfügung. In entsprechenden Situationen geht es darum, aufzuzeigen, dass es der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, dem Beschuldigten die Tat ohne Zweifel nachzuweisen.
In manchen Situationen ist es auch sinnvoll, inhaltlich zu verteidigen. Teilweise handelt es sich bei den Vorwürfen um Aussagen, die keine Beleidigung darstellen. In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, inhaltlich zu verteidigen. Je nach Situation kann es auch sinnvoll sein, dass der Beschuldigte die Tat jedenfalls teilweise zugibt. Wenn der Täter Reue zeigt und es sich nicht um eine schwerwiegende Tat handelt, stehen die Chancen gut, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufgrund der gezeigten Reue einstellt.

