Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eingestellt wird?
Das wichtigste in Kürze
- Es dauert bis zu zwei Jahre, bis ein Strafverfahren eingestellt wird.
- Bei geringfügigen Straftaten kann die Einstellung innerhalb von wenigen Monaten erfolgen.
- Mittels einer guten Verteidigung kann die Einstellung beschleunigt werden.
Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eingestellt wird?
Die Dauer bis zur Einstellung eines Strafverfahrens ist insbesondere von der Schwere der Straftat, der Beweisführung sowie der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft abhängig. Zu einer schnellen Einstellung kommt es insbesondere, wenn die folgenden Faktoren vorliegen:
- Geringe Straftat: Bei wenig schwerwiegenden Straftaten bestehen gute Chancen, dass eine Einstellung erreicht werden kann. Insbesondere bei Ersttätern, also Personen ohne Eintragungen im Führungszeugnis, reicht als „Strafe“ häufig die Androhung aus, dass es in der Zukunft nicht noch einmal zu einer Einstellung kommen wird. Zu geringfügigen Straftaten gehört etwa die einfache Körperverletzung, die Beleidigung, die Sachbeschädigung usw.
- Geringe Schuld: Bei einer geringen Schuld des Beschuldigten bestehen gute Chancen für eine Einstellung. Wenn der Beschuldigte beispielsweise stark alkoholisiert war oder in guter Absicht handelte (z.B. eine Nötigung, um schnell zum Arzt zu kommen), ist die Staatsanwaltschaft häufig bereit, das Verfahren einzustellen.
- Hohe Arbeitsbelastung: Die meisten Staatsanwaltschaften sind stark überlastet. In solchen Fällen bestehen gute Chancen, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Situationen versucht, sich auf die schwerwiegenden Straftaten zu fokussieren. Entsprechend bleibt für die Verfolgung der übrigen Straftaten keine Zeit.
Innerhalb der folgenden Zeiträume können Sie mit einer Einstellung rechnen:
- Bis 6 Monate: Bei kleineren Vergehen (z.B. Fahren ohne Führerschein, Hausfriedensbruch oder fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs) erfolgt die Einstellung des Verfahrens häufig in weniger als 6 Monaten.
- Bis 2 Jahre: Bei komplexeren oder schwerwiegenden Straftaten dauert es häufig länger, bis es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt. Selbst bei schwerwiegenderen Straftaten wird das Strafverfahren häufig innerhalb von 2 Jahren eingestellt.
Welche Faktoren beeinflussen, wie lange ein Ermittlungsverfahren dauert?
Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens hängt maßgeblich von der Schwere des Deliktes ab sowie davon, wie schwierig die Beweisführung ist. Entsprechend kommt es maßgeblich auf die konkreten Umstände an, um die Dauer des Ermittlungsverfahrens beurteilen zu können. Wenn es der Staatsanwaltschaft auch nach umfangreichen Ermittlungen nicht gelingt, den Beschuldigten zweifelsfrei zu überführen, bestehen gute Chancen, dass es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt. Insgesamt beeinflussen die folgenden Faktoren die Länge des Ermittlungsverfahrens:
- Beweisführung: Je schwieriger es für die Staatsanwaltschaft ist, überzeugende Beweise vorzulegen, desto länger dauert das Ermittlungsverfahren.
- Komplexität: Je komplexer ein Strafverfahren ist, desto länger dauert das Ermittlungsverfahren. Bei komplizierten Straftaten in Unternehmen dauert es teilweise Jahre, bis die Staatsanwaltschaft versteht, was vorgefallen ist.
- Schwere des Deliktes: Die Schwere des Deliktes beeinflusst auch die Länge des Ermittlungsverfahrens. Wenn geringfügige Delikte schwierig zu beweisen sind, werden die Verfahren häufig eingestellt. Nur bei schwerwiegenden Straftaten ist die Staatsanwaltschaft bereit, umfangreich zu ermitteln.
- Arbeitsbelastung: Wenn Staatsanwaltschaften bereits stark ausgelastet sind, dauern Ermittlungsverfahren deutlich länger, als wenn ausreichend Kapazitäten verfügbar sind.
Was kann man dafür tun, um eine schnelle Einstellung des Verfahrens zu erreichen?
Der beste Weg, um eine schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, besteht darin, den Beschuldigten gut zu verteidigen. Wenn die Staatsanwaltschaft merkt, dass es schwierig wird, den Beschuldigten zu überführen und auch im Übrigen erhebliche Zweifel an der Schuld bestehen, stellt die Staatsanwaltschaft häufig die Ermittlungen ein. Folgende Vorgehensweisen helfen dabei, eine schnelle Einstellung zu erreichen:
- Verteidigung: Je aufwendiger ein Verfahren für die Staatsanwaltschaft ist, desto höher ist die Bereitschaft, ein Ermittlungsverfahren einzustellen. Entsprechend hilft eine überzeugende, detaillierte Arbeit des Verteidigers dabei, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.
- Zweifel: Die Staatsanwaltschaft muss das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn dem Beschuldigten keine Straftat nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es sehr wichtig, Beweismittel – sofern vorhanden – vorzulegen und darauf hinzuweisen, wenn Beweismittel keinen Beweiswert haben.
- Auflage: Wenn Beschuldigte bereit sind, eine Auflage zu erfüllen, steigert dies die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt, erheblich. Durch die Auflage wird eine „Kompensation“ geleistet und die Staatsanwaltschaft spart sich viel Arbeit, sodass viele Staatsanwaltschaften bereit sind, auch eher schwerwiegende Straftaten gegen Auflage (i.d.R. eine Geldzahlung) einzustellen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Verfahrenseinstellung vorliegen?
Die Voraussetzungen für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens hängen davon ab, aus welchem Grund das Ermittlungsverfahren eingestellt wird:
- Kein Verdacht: Erfolgt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts, müssen keine weiteren Voraussetzungen vorliegen. Diese Form der Einstellung ist also bei allen Delikten und zu jeder Zeit möglich.
- Geringfügigkeit: Die Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt nicht bei schwerwiegenden Straftaten in Betracht. Außerdem bedarf die Einstellung der Zustimmung des Gerichts, die allerdings in der Regel erfolgt. Außerdem muss der Beschuldigte verdächtig sein, ist der Beschuldigte also sicher unschuldig, muss die Einstellung mangels Verdachts erfolgen. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft die Einstellung von einer Auflage (z.B. einer Geldzahlung) abhängig machen.

