Wann wird das Ermittlungsverfahren eingestellt?
Das wichtigste in Kürze
- Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet.
- Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren bei Geringfügigkeit oder gegen Auflage einstellen.
- Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat den Vorteil, dass ein teures, stressiges Gerichtsverfahren verhindert wird.
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt?
Ermittlungsverfahren werden eingestellt, wenn es keinen Grund für die Verfolgung der Straftat gibt. Entsprechend kommt die Einstellung sowohl in Betracht, wenn der Beschuldigte unschuldig ist, als auch die Schuld des Beschuldigten so geringfügig ist, dass es kein Interesse an einer Strafverfolgung gibt. Insgesamt kommt in den folgenden Fällen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Betracht:
- Kein Verdacht: Wenn sich der Verdacht gegen den Beschuldigten nicht bestätigt, muss das Ermittlungsverfahren eingestellt werden.
- Geringfügigkeit: Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um einen geringfügigen Verstoß handelt. Wenn also keine schwerwiegende Straftat vorliegt (z.B. eine Körperverletzung, Bahn ohne Fahrkarte fahren, usw.) und die Schuld des Beschuldigten gering ist, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Die Staatsanwaltschaft macht von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch.
- Auflage: Die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung wegen Geringfügigkeit auch davon abhängig machen, dass eine Auflage erfüllt wird. Die Auflage besteht in der Regel darin, dass Geld bezahlt werden muss. Für diese Form der Einstellung entscheidet sich die Staatsanwaltschaft häufig, wenn die Schuld des Beschuldigten nicht besonders hoch ist und die Auflage als „Bestrafung“ ausreicht.
In den folgenden Fällen ist die Schuld des Beschuldigten gering, sodass gute Chancen dafür bestehen, dass es zu einer Einstellung kommt:
- Gute Absicht: Die Frau des Beschuldigten liegt im Krankenhaus. Dieser versucht mehrfach mit einer Lichthupe das vor ihm ordnungsgemäß fahrende Auto dazu zu bewegen, ihn durchzulassen. Der Beschuldigte hat sich entsprechend wegen einer Nötigung strafbar gemacht. Allerdings verfolgte er dabei ein „gutes Ziel“, seine kranke Frau schnellstmöglich zu sehen. Entsprechend ist die Schuld des Beschuldigten gering.
- Beleidigung: A wird von B beleidigt. Als Reaktion beleidigt der A den B im Gegenzug. A hat sich deshalb wegen einer Beleidigung strafbar gemacht. Das Vorverhalten des B führt allerdings dazu, dass die Schuld des A gering ist. Entsprechend stehen die Chancen gut, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorliegen?
Die Anforderungen für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens sind unterschiedlich. Für die Einstellung mangels Tatverdachts reicht es aus, dass kein Verdacht vorliegt. Es müssen keine weiteren Voraussetzungen vorliegen. Bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit bzw. gegen Auflage müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- „Einfache Straftat“: Es darf keine schwerwiegende Straftat vorliegen. Als schwerwiegende Straftat gelten Straftaten, bei denen die Mindeststrafe mindestens 1 Jahr beträgt (z.B. Raub, Mord, schwere Brandstiftung usw.).
- Geringe Schuld: Die Schuld des Beschuldigten darf nicht hoch sein. Dies wird anhand der individuellen Umstände bestimmt. Wenn der Beschuldigte beispielsweise in guter Absicht handelt und noch keine Vorstrafen aufweist, ist die Schuld in den meisten Fällen gering.
- Gericht: Die Einstellung setzt die Zustimmung des Gerichts voraus. Allerdings kommt es nur ausgesprochen selten vor, dass dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen wird.
- Auflage: Sofern die Einstellung gegen Auflage erfolgt, muss zusätzlich die Auflage erfüllt werden.
Warum ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gut?
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat zum einen den Vorteil, dass es zu keiner Verurteilung kommen wird. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens verhindert in den meisten Fällen auch, dass es später zu neuen Ermittlungen kommt. Dazu hat die Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch die folgenden Vorteile:
- Führungszeugnis: Bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt es zu keiner Eintragung im Führungszeugnis. Selbst eine Einstellung gegen Auflage wird nicht eingetragen.
- Stress: Gerichtsverfahren sind besonders belastend. Durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann ein stressiges Gerichtsverfahren verhindert werden.
- Kosten: Mit einem Gerichtsverfahren sind hohe Kosten verbunden, etwa für Anwälte, die Richter, Sachverständige usw. Verglichen dazu ist eine Einstellung gegen Auflage ausgesprochen günstig.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens muss vom Freispruch abgegrenzt werden. Bei einem Freispruch ist es zu einem Gerichtsverfahren gekommen und das Gericht hat entschieden, dass dem Beschuldigten die Tat nicht nachgewiesen werden kann. Bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt es gar nicht zu einem Gerichtsverfahren. Entscheidend für die Einstellung spricht, dass ein belastender Gerichtsprozess verhindert wird.
Wie kann die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht werden?
Die besten Chancen, um eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu erreichen, bestehen darin, Zweifel an der Schuld des Beschuldigten hervorzurufen. Wenn es gelingt, aufzuzeigen, dass die Schuld des Beschuldigten zweifelhaft ist und sehr umfangreiche Ermittlungen notwendig wären, bestehen gute Chancen, eine Einstellung zu erreichen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
- Keine Aussage: Ohne Rücksprache mit einem Anwalt sollten Sie keine Aussage tätigen. Es besteht das hohe Risiko, dass Sie sich selbst belasten und damit eine Einstellung des Verfahrens verhindern.
- Akteneinsicht: Sie sollten einen Rechtsanwalt mandatieren. Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und auf diesem Weg eine individuelle Verteidigungsstrategie entwerfen.
- Beweise: Sofern möglich, sollten Beweismittel vorgelegt oder beantragt werden, welche die Unschuld beweisen. Dies ist der beste Weg, um die eigene Unschuld zu beweisen.
Wie lange dauert es, bis ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird?
Es gibt keine festen Regeln, wann ein Ermittlungsverfahren spätestens eingestellt wird. Typischerweise werden geringfügige Delikte (z.B. Bahnfahrt ohne Ticket) sehr schnell eingestellt. Während bei schwerwiegenderen Delikten (z.B. Mord) eine Einstellung erst nach umfangreichen Ermittlungen erfolgt.
Wer trägt bei einer Verfahrenseinstellung die Kosten?
Bei einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens tragen Beschuldigte die Kosten für den Rechtsanwalt vollständig selbst. Lediglich bei einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Es ist trotzdem sinnvoll, bei einem Ermittlungsverfahren unmittelbar einen Anwalt zu kontaktieren. Ohne Anwalt besteht das hohe Risiko, dass Sie sich selbst belasten und es zu einer Verurteilung kommt. Verglichen dazu sind die Anwaltskosten gering.

