Vorladung erkennungsdienstliche Behandlung: Alles, was Sie wissen müssen
Das wichtigste in Kürze
- Bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung werden persönliche Daten von Ihnen abgenommen (z.B. Fingerabdrücke).
- Sie sollten der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung nachkommen.
- Wenn Sie nicht freiwillig erscheinen, kann die Polizei sie festnehmen und zur erkennungsdienstlichen Behandlung bringen.
Was ist eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung?
Eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) ist eine Aufforderung, zu einem Termin zur Polizei zu kommen, bei dem Daten über Sie erfasst werden. Im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung können beispielsweise Fingerabdrücke abgenommen oder Fotos von Ihnen gemacht werden. Wenn die Polizei beispielsweise am Tatort Fingerabdrücke gefunden hat und ein Beschuldigter als Täter in Betracht kommt, können mit der erkennungsdienstlichen Behandlung die Fingerabdrücke des Täters genommen werden. Auf diesem Weg kann die Polizei überprüfen, ob die Fingerabdrücke vom Tatort mit den Fingerabdrücken des Beschuldigten übereinstimmen. In der erkennungsdienstlichen Behandlung selbst werden also lediglich Fingerabdrücke abgenommen oder Fotos gemacht.
Folgende Maßnahmen kommen bei der erkennungsdienstlichen Behandlung in Betracht:
- Fingerabdrücke: Es können Ihre Fingerabdrücke genommen werden. Dabei können sowohl einzelne Finger oder auch alle Fingerabdrücke genommen werden.
- Fotos: Die Polizei kann Fotos von Ihnen machen. In Betracht kommen sowohl Ganzkörperfotos als auch Gesichtsaufnahmen oder Bilder von spezifischen Körperstellen (z.B. von Tattoos, Narben usw.).
- Messungen: Es können auch Messungen vorgenommen werden, neben der Körpergröße kann auch die Arm- oder Fußlänge gemessen werden.
- Aufnahmen: Es können auch Stimm- oder Videoaufnahmen angefertigt werden.
Besteht eine Pflicht, zum Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung zu erscheinen?
Es besteht keine Pflicht, zum Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung zu erscheinen. Allerdings ist die Polizei dazu berechtigt, Sie zwangsweise vorzuführen. Das bedeutet konkret, dass die Polizei Sie festnehmen und zur Polizeiwache bringen darf, um die erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen. Um die sehr unangenehme zwangsweise Vorführung zu vermeiden, ist es sehr sinnvoll, zum Termin zu erscheinen.
Wenn Sie zum Termin erscheinen, sollten Sie bedenken, dass Sie keine Mitwirkungspflicht haben. Sie müssen also keine Stimmprobe abgeben oder Ihren Finger auf das Lesegerät legen. Sie müssen lediglich „erdulden“, dass die Polizei die Maßnahmen durchführt. Wenn die Polizei allerdings möchte, dass Sie eine Stimmprobe abgeben oder sich für eine Filmaufnahme entsprechend bewegen sollen, müssen Sie der Aufforderung nicht nachkommen.
Welche Voraussetzungen müssen für die erkennungsdienstliche Behandlung vorliegen?
Die erkennungsdienstliche Behandlung ist nur zulässig, wenn die Behandlung für das Verfahren erforderlich ist. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung handelt es sich um einen staatlichen Eingriff in Ihre Handlungsfreiheit. Entsprechend ist die Maßnahme nur zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Beschuldigter: Die erkennungsdienstliche Behandlung ist nur bei Beschuldigten zulässig. Es müssen also bereits vor der erkennungsdienstlichen Behandlung ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person die Straftat begangen hat.
- Notwendig: Die erkennungsdienstliche Behandlung muss für das Ermittlungsverfahren oder den Erkennungsdienst notwendig sein. Das bedeutet, dass die Erkenntnisse für die Aufklärung der Straftat erforderlich sind. Dazu muss die erkennungsdienstliche Behandlung verhältnismäßig sein. Entsprechend kommt sie nur bei schwerwiegenden Straftaten (z.B. Diebstahl in einer Wohnung, Raub, Mord usw.) in Betracht. Bei geringfügigen Straftaten (z.B. ohne Ticket Bahn fahren) ist die erkennungsdienstliche Behandlung unzulässig.
- Zuständigkeit: Auch muss die Maßnahme von der zuständigen Stelle angeordnet werden. Während des Ermittlungsverfahrens sind die Staatsanwaltschaft und die Polizei zuständig. Nach der Erhebung der Anklage ist das Strafgericht zuständig.
Wie kann man sich gegen die Vorladung der erkennungsdienstlichen Behandlung verteidigen?
Gegen eine Vorladung und auch die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung können Sie rechtlich vorgehen. Wenn die erkennungsdienstliche Behandlung rechtswidrig ist, kann die Überprüfung durch einen Richter beantragt werden.
Ein Problem besteht darin, dass der Antrag auf die gerichtliche Prüfung die Maßnahme nicht sofort beendet. Wenn die Polizei die Maßnahme durchführt und später ein Gericht feststellt, dass die Anordnung rechtswidrig war, führt die gerichtliche Entscheidung nicht automatisch dazu, dass Erkenntnisse der erkennungsdienstlichen Behandlung nicht verwertet werden dürfen. Ein Verwertungsverbot kommt nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sofort einen Anwalt kontaktieren, damit das Gericht schnell entscheidet. Wenn das Gericht vor der Durchführung der Maßnahme die Rechtswidrigkeit feststellt, wird die Maßnahme nicht durchgeführt.
Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten, was tun?
Wenn Sie eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten, ist es sehr wichtig, dass Sie unmittelbar einen Anwalt kontaktieren. Es besteht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass gegen Sie wegen einer schwerwiegenden Straftat ermittelt wird. Um die bestmöglichen Chancen im Rahmen der Verteidigung zu haben, ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt kontaktieren. Beispielsweise haben Anwälte die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen, um zu schauen, auf welchem Stand sich die Ermittlungen befinden. Durch diese Einblicke besteht außerdem die Möglichkeit, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
- Keine Aussage: Teilweise versuchen die Polizisten einen zu einem Geständnis bzw. zu einer Aussage „zu locken“, darauf sollten Sie nicht eingehen!
- Keine Mitwirkungspflicht: Beschuldigte haben keine Mitwirkungspflicht, das sollten Sie unbedingt beachten!

