Strafrecht
Cybergrooming StGB

Cybergrooming: Wann liegt die Strafbarkeit nach dem StGB vor?

Profilbild von Tobias Escherich, Volljurist und Autor bei STARK STRAFRECHT
Tobias Escherich
Volljurist
Stand: 
7.4.2026

Das wichtigste in Kürze

  • Wenn Erwachsene Kinder über das Internet oder per Telefon kontaktieren, um mit diesen sexuelle Handlungen vorzunehmen, liegt Cybergrooming vor.
  • Cybergrooming stellt eine Straftat dar.
  • Cybergrooming wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft.

Ist Cybergrooming strafbar?

Cybergrooming ist in Deutschland strafbar. Cybergrooming erfüllt den Straftatbestand des § 176b StGB, sodass es sich um eine strafbare Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern handelt. Hintergrund des Straftatbestandes ist, dass durch das Internet die Möglichkeit für Täter besteht, sehr einfach mit Kindern in Kontakt zu kommen, ohne dass den Kindern bewusst ist, welche Person sich auf der anderen Seite befindet.

Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die folgenden Voraussetzungen des § 176b StGB vorliegen:

  • Kind: Die Tat muss sich gegen ein Kind richten. Als Kind gelten alle Personen unter 14 Jahren. Es ist also ohne Bedeutung, wenn das Kind älter aussieht oder sich reifer verhält, entscheidend ist alleine das Alter.
  • Tatalternative: Bei § 176b StGB kommt die Strafbarkeit aufgrund einer der beiden folgenden Tatalternativen in Betracht.
    • Einwirken auf Kind (Alt. 1): Ein Einwirken auf das Kind setzt einen intensiven Austausch mit dem Kind voraus. Das bedeutet, dass eine einmalige Anfrage für ein Einwirken nicht ausreicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Erwachsene das Kind wiederholt drängt, versucht zu überreden oder einschüchtert. Dazu setzt die Strafbarkeit voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, dass sexuelle Handlungen mit dem Kind vorgenommen werden sollen bzw. pornografische Aufnahmen mit dem Kind gemacht werden sollen. Dazu ist es erforderlich, dass die Einwirkung über Distanz erfolgt, also beispielsweise über Chatnachrichten (z.B. Snapchat, WhatsApp, Facebook usw.) oder auch durch ein Telefonat. Nicht strafbar ist es hingegen, wenn das Kind in einem persönlichen Gespräch gedrängt wird, in einer solchen Situation sind allerdings andere Straftatbestände möglich.
    • Anbieten / Verabreden (Alt. 2): Anstelle des Einwirkens ist es auch strafbar, ein Kind für die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs anzubieten. Es ist dazu auch strafbar, Kontakt zu einem Kind für eine solche Straftat herzustellen oder sich mit einer anderen Person zu einer solchen Tat zu verabreden.
  • Wissen & Wollen: Die Strafbarkeit setzt ein vorsätzliches Handeln voraus. Dies betrifft sowohl die sexuellen Handlungen als auch das Alter. Wenn also eine 13-Jährige sehr alt aussieht und sich reif verhält, fehlt unter Umständen der Vorsatz, dass es sich um die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern handelt.

Was ist Cybergrooming?

Als Cybergrooming wird die Kontaktaufnahme mit Kindern bezeichnet, wenn das Ziel der Kontaktaufnahme darin besteht, die Kinder sexuell zu missbrauchen. Erwachsene können im Internet sehr gut ihr Alter und ihre Identität verschleiern. Kinder wissen also häufig nicht, mit wem sie genau Kontakt haben. Wenn Erwachsene mit Kindern in Kontakt treten, täuschen sie häufig über ihr Alter und ihre wahre Identität. Gleichzeitig sind Kinder unerfahren, neugierig und häufig gutgläubig. Damit Erwachsene diese Unwissenheit und Unerfahrenheit nicht ausnutzen, stellt § 176b StGB ein solches Verhalten unter Strafe. 

Von Cybergrooming spricht man nur, wenn die Kontaktaufnahme über digitale bzw. elektronische Medien erfolgt. Das bedeutet, dass sowohl die Kontaktaufnahme über das Telefon als auch über soziale Netzwerke (z.B. Instagram, Facebook usw.) strafbar ist. Es liegt hingegen kein Cybergrooming vor, wenn die Kontaktaufnahme in Person erfolgt.

Wie hoch ist die Strafe bei Cybergrooming?

Bei einer Verurteilung wegen Cybergrooming droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. Sofern keine besonders schweren Umstände vorliegen (z.B. bei Wiederholungstätern), liegt die Strafe in der Regel am unteren Ende des Strafrahmens. Das bedeutet grundsätzlich, dass es in den meisten Fällen zu einer Gefängnisstrafe von weniger als 1,5 Jahren oder einer Geldstrafe kommt.

  • Bewährungsstrafe: Gefängnisstrafen unter 2 Jahren werden grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet konkret, dass Sie (noch) nicht in das Gefängnis gehen müssen. Zu einem Aufenthalt im Gefängnis kommt es nur, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).
  • Geldstrafe: Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden, liegt die Geldstrafe in den meisten Fällen im oberen vierstelligen Bereich (also mehrere tausend Euro). Die Höhe der Geldstrafe wird durch die Schwere der Schuld und das Einkommen des Täters bestimmt.
  • Beruf: Neben der unmittelbaren Strafe durch das Gericht hat eine Verurteilung auch weitere Konsequenzen. Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft verlieren Beamte ihren Beamtenstatus. Bei zulassungsbedürftigen Berufen (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern usw.) besteht die Möglichkeit, dass die Berufszulassung widerrufen wird. Dazu wird die Verurteilung auch im Führungszeugnis eingetragen, sodass zukünftige Arbeitgeber von der Verurteilung erfahren werden.

Wenn es nicht bei der Kontaktaufnahme bleibt, sondern es tatsächlich zu sexuellen Handlungen mit dem Kind kommt oder dem Kind im Rahmen des Chats pornografische Inhalte zugeschickt werden, sind deutlich höhere Strafen möglich. In solchen Fällen liegt allerdings nicht allein Cybergrooming vor, sondern neben dem Cybergrooming auch der sexuelle Missbrauch von Kindern.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Cybergrooming?
Cybergrooming bezeichnet die Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Kindern, um mit den Kindern sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Droht bei Cybergrooming eine Gefängnisstrafe?
Bei Cybergrooming droht eine Gefängnisstrafe. Wenn „nur“ ein leichtfertiger Fall vorliegt, ist auch eine Geld- oder Bewährungsstrafe möglich.
Ist bei Cybergrooming eine Einstellung der Ermittlungen möglich?
Bei Cybergrooming ist eine Einstellung der Ermittlungen entweder möglich, weil es der Polizei nicht gelingt, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen, oder weil die Schuld des Beschuldigten so gering ist, dass eine Verurteilung nicht erforderlich ist.
Ist bei Cybergrooming eine Geldstrafe möglich?
Bei Cybergrooming ist eine Geldstrafe möglich. Voraussetzung für eine Geldstrafe ist eine sehr geringe Schuld des Beschuldigten.
Ist bei Cybergrooming eine Bewährungsstrafe möglich?
Bei einer Verurteilung wegen Cybergrooming ist eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe sehr häufig. Bei einer Bewährungsstrafe wird der Beschuldigte zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, muss die Gefängnisstrafe allerdings nur antreten, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstößt (z.B. erneut eine Straftat begeht).