Stealthing: Welche Strafe droht?
Das wichtigste in Kürze
- Stealthing wird grundsätzlich mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem bis zu zwei Jahren bestraft.
- In sehr schwerwiegenden Fällen ist eine Bestrafung von bis zu 15 Jahren möglich.
- Neben der Strafe drohen hohe Schmerzensgeldforderungen durch das Opfer.
Wie wird Stealthing bestraft?
Die Strafe für Stealthing liegt bei einer Gefängnisstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, da es sich beim Stealthing um einen sexuellen Übergriff, § 177 Abs. 1 StGB, handelt. In den meisten Fällen bewegt sich die Strafe am unteren Ende des Strafrahmens, sodass Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahren üblich sind. Gefängnisstrafen unter 2 Jahren werden in Deutschland in den meisten Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Bei einer Bewährungsstrafe werden Sie zwar verurteilt, müssen aber nicht ins Gefängnis gehen. Bei einer Bewährungsstrafe müssen Sie nur ins Gefängnis, wenn Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (z.B. erneut eine Straftat begehen).
Das Gericht hat bei der Strafzumessung einen weiten Spielraum. Die Höhe der Strafe orientiert sich an den Umständen in der konkreten Situation.
- Folgen: Im Rahmen der Strafzumessung wird etwa berücksichtigt, ob durch die Tat schwere Folgen auftreten (z.B. psychische Krankheiten oder die Übertragung von HIV usw.).
- Reue: Dazu wird berücksichtigt, ob der Täter Reue zeigt. Wenn der Täter das Unrecht seiner Tat einsieht, reduziert dies die Strafe.
- Schwere der Tat: Es wird im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt, wie schwer die Schuld bei der Handlung ist, z.B. eine höhere Strafe, wenn der Täter über mehrere Tage einen Tatplan entwickelt hat, bei einer spontanen Tat ist die Strafe eher geringer.
- Vorstrafen: Es wird außerdem berücksichtigt, ob beim Täter einschlägige Vorstrafen bestehen. Wenn Vorstrafen vorliegen, erhöht dies die Strafe. Hintergrund ist, dass dann die erste Strafe nicht hoch genug war, um weitere Straftaten zu verhindern.
Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Stealthing neben der Strafe?
Neben der Strafe durch das Gericht hat eine Verurteilung auch weitere negative Konsequenzen:
- Schmerzensgeld: Beim Stealthing hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld beträgt in den meisten Fällen mehrere tausend Euro.
- Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffs wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Das bedeutet konkret, dass jede Person, der Sie in der Zukunft Ihr polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wird von der Verurteilung erfahren. Entsprechend wirkt sich die Verurteilung etwa bei Bewerbungen in der Zukunft sehr negativ aus.
- Auflage: Sofern Sie – wie üblich – zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, drohen zusätzliche Auflagen. Bei einer Bewährungsstrafe müssen Sie zwar nicht ins Gefängnis, allerdings besteht das Risiko, dass Sie die Auflage erhalten, Geld an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen o.ä.
- Beruf: Bei Berufen, die eine Berufszulassung voraussetzen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare usw.) kann eine Verurteilung dazu führen, dass die Berufszulassung entzogen wird. Ein solcher Entzug droht nur in Ausnahmefällen, wenn eine sehr schwere Begehung vorliegt (z.B. Serientäter).
Welche Straftaten liegen beim Stealthing vor?
Das Stealthing stellt einen sexuellen Übergriff, § 177 Abs. 1 StGB, dar. Beim Stealthing wurde Geschlechtsverkehr mit Kondom vereinbart, es ist allerdings zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom gekommen. Damit liegt eine erhebliche Abweichung zwischen dem vereinbarten Geschlechtsverkehr und dem Geschlechtsverkehr, zu dem es gekommen ist, vor. Damit ein sexueller Übergriff vorliegt, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sexuelle Handlung vornehmen: Diese Voraussetzung liegt beim Geschlechtsverkehr unproblematisch vor.
- Gegen den erkennbaren Willen: Beim Stealthing besteht grundsätzlich das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr. Allerdings wurde vereinbart, dass ein Kondom eingesetzt wird. Daraus ergibt sich, dass gerade kein Wille dazu besteht, Geschlechtsverkehr ohne Kondom zu haben.
- Vorsatz: Dazu muss der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt haben. Wenn also das Kondom versehentlich reißt, liegt kein Vorsatz vor.
Sofern entweder ein besonders schwerer Fall des Stealthing vorliegt oder es sogar zur Übertragung von Krankheiten kommt, kommen auch die beiden folgenden Straftaten in Betracht:
- Vergewaltigung: Wenn nicht nur ein sexueller Übergriff vorliegt, sondern eine Vergewaltigung, dann liegt die Strafe nicht unter 2 Jahren Gefängnisstrafe. Damit eine Vergewaltigung vorliegt, müssen weitere schwerwiegende Aspekte zum Abziehen des Kondoms hinzukommen.
- Körperverletzung: Wenn es beim Stealthing dazu kommt, dass Krankheiten übertragen (z.B. HIV) werden, liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Bei der gefährlichen Körperverletzung droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren.
Ist beim Stealthing eine Geldstrafe möglich?
Beim Stealthing ist eine Geldstrafe nicht möglich. Eine Geldstrafe ist nur möglich, wenn das Gesetz die Geldstrafe vorsieht oder eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von weniger als 6 Monaten erfolgt. Beides ist beim Stealthing nicht möglich. Entsprechend kommen beim Stealthing nur die Gefängnisstrafe und die Bewährungsstrafe in Betracht.
Die Verpflichtung, Geld zahlen zu müssen, kommt allerdings in den folgenden Situationen in Betracht:
- Kosten: Wenn Sie vor Gericht verurteilt werden, müssen Sie die Kosten des Prozesses tragen. Die Kosten für einen Gerichtsprozess betragen in der Regel mehrere tausend Euro.
- Auflage: Wenn Täter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, kommt es häufig vor, dass eine Bewährungsauflage darin besteht, Geld an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Damit der Täter die Verpflichtung „spürt“, liegt die Pflicht, die Zahlung zu tätigen, häufig im vierstelligen Bereich.
- Schmerzensgeld: Dazu hat auch das Opfer die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu verlangen. Auch das Schmerzensgeld beträgt in den meisten Fällen mehrere tausend Euro.
Wann droht keine Strafe?
Wenn Ihnen Stealthing vorgeworfen wird, droht keine Strafe, wenn Sie freigesprochen werden oder – noch besser – die Ermittlungen eingestellt werden, sodass es gar nicht erst zu einem Gerichtsprozess kommt. Das Ziel der Verteidigung besteht fast immer darin, eine Einstellung der Ermittlungen zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen aus drei Gründen einstellen:
- Kein Verdacht: Wenn sich der Verdacht gegen den Beschuldigten nicht bestätigt, muss das Ermittlungsverfahren eingestellt werden.
- Geringfügigkeit: Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um einen geringfügigen Verstoß handelt. Die Staatsanwaltschaft macht von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch. Beim sexuellen Übergriff kommt eine Einstellung der Ermittlungen in Betracht, wenn eine sehr geringfügige Begehungsform vorliegt (keine Vorstrafen, keine schweren Folgen, kein planvolles Vorgehen usw.).
- Auflage: Die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung wegen Geringfügigkeit auch davon abhängig machen, dass eine Auflage erfüllt wird. Die Auflage besteht in der Regel darin, dass Geld bezahlt werden muss. Für diese Form der Einstellung entscheidet sich die Staatsanwaltschaft häufig, wenn die Schuld des Beschuldigten nicht besonders hoch ist und die Auflage als „Bestrafung“ ausreicht. Voraussetzung ist wiederum, dass keine schwere Form der Begehung vorliegt. Beim Stealthing ist diese Form der Einstellung häufig anzutreffen.

