Was passiert bei Aussage gegen Aussage ohne Beweise?
Das wichtigste in Kürze
- Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ohne weitere Beweise entscheidet das Gericht auf Basis der beiden Aussagen.
- Wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers hat, kommt es zu einer Verurteilung.
- Wenn das Gericht Zweifel an der Aussage des Opfers hat, kommt es zu einem Freispruch.
Wie entscheidet das Gericht bei Aussage gegen Aussage ohne Beweise?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ohne Beweise, kommt es zu einer Verurteilung des Beschuldigten, wenn das Gericht keine ernsthaften Zweifel daran hat, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einer Beweiswürdigung. Es gibt keine festen Regeln, wie das Ergebnis der Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage ist. Stattdessen kommt es auf die Einschätzung des Gerichtes an, ob es eine Aussage für besonders glaubwürdig hält.
Im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt das Gericht die folgenden Aspekte:
- Überzeugungskraft: Das Gericht berücksichtigt zum einen, wie überzeugend eine Aussage ist. Wenn beispielsweise ein Zeuge ein Geschehen aus einigen hundert Metern Entfernung beobachtet hat und dabei nur eine eingeschränkte Sicht auf das Geschehen hatte, dann ist die Aussage weniger überzeugend als eine Zeugenaussage eines Zeugen, der das Geschehen aus nächster Nähe beobachtet hat.
- Glaubhaftigkeit: Im Rahmen der Glaubhaftigkeit wird berücksichtigt, ob es Motive oder Umstände gibt, die berücksichtigt werden müssen, da sie beeinflussen, ob einer Aussage geglaubt werden kann oder nicht. Wenn beispielsweise ein ebenfalls Angeklagter einen anderen Beschuldigten belastet, muss berücksichtigt werden, dass ein Motiv dafür besteht, sich selbst zu entlasten und den Verdacht auf eine andere Person zu lenken. Dazu müssen auch etwaige psychische Krankheiten berücksichtigt werden, welche die Glaubhaftigkeit einer Aussage erheblich reduzieren können.
- Aussagetiefe: Je detaillierter eine Aussage ist, desto höher ist die Glaubhaftigkeit der Aussage. Wenn sich ein Zeuge an viele Details erinnern kann, ist dies ein Zeichen dafür, dass er das Geschehen zutreffend und umfassend erfasst hat und wiedergeben kann.
- Anzahl: Auch die Anzahl an Beweismitteln muss berücksichtigt werden. Je mehr Beweismittel den Beschuldigten belasten oder entlasten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommt.
Wann liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor?
Eine Aussage-gegen-Aussage-Situation liegt vor, wenn als Beweismittel allein die Aussage des vermeintlichen Täters sowie des vermeintlichen Opfers zur Verfügung stehen und sich widersprechen. Liegen weitere Beweismittel vor, beispielsweise Zeugenaussagen, Aufnahmen von Überwachungskameras usw., liegt keine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation mehr vor. Die Entscheidung des Gerichts basiert allerdings sowohl bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation als auch in anderen Situationen auf einer Beweiswürdigung. Im Rahmen der Beweiswürdigung schaut das Gericht, ob die Beweislage dafür spricht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat.
Wie geht man bei Aussage gegen Aussage vor Gericht vor?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation vor Gericht ist es sehr wichtig, die eigene Aussage als besonders glaubwürdig darzustellen. Außerdem sollten Zweifel an der Richtigkeit der Aussage der anderen Person hervorgerufen werden. Hintergrund ist, dass Gerichte bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen nur eine sehr dünne Entscheidungsgrundlage haben. Eine Verurteilung erfolgt nur, wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers hat. Folgende Handlungsmöglichkeiten kommen in Betracht, um zu verhindern, dass Beschuldigte verurteilt werden:
- Eigene Aussage bekräftigen: Im Rahmen einer Aussage-gegen-Aussage-Situation prüft das Gericht sowohl die Aussage des vermeintlichen Opfers als auch des Beschuldigten. Eine Verurteilung erfolgt nur, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass keine Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers bestehen. Dafür ist es zum einen erforderlich, dass das Gericht dem Opfer glaubt und die Aussage des Beschuldigten für eine Lüge hält. Entsprechend ist es für eine erfolgreiche Verteidigung wichtig, herauszuarbeiten, dass die eigene Aussage glaubwürdig ist.
- Zweifel an Aussage des Opfers: Dazu sollte im Rahmen der Verteidigung darauf geachtet werden, die Aussage des Opfers überzeugend anzuzweifeln. Es ist nicht erforderlich, die Aussage als Lüge darzustellen. Allerdings sollte aufgezeigt werden, dass die realistische Option besteht, dass die Aussage falsch ist. Dies gelingt etwa, indem aufgezeigt wird, dass die Aussage nicht kohärent ist, indem etwa Widersprüche zwischen den unterschiedlichen Vernehmungen des vermeintlichen Opfers vorliegen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers nicht mit anderen nachweisbaren Tatsachen in Einklang steht.
- Weitere Beweismittel: Besonders effektiv ist es, weitere Beweismittel vorzulegen. Weitere Beweismittel sind besonders hilfreich, wenn sie nicht manipulierbar sind. Wenn beispielsweise bei einem Vergewaltigungsvorwurf Chats nach der vermeintlichen Tatnacht vorgelegt werden können, in denen beschrieben wird, wie schön der Abend war, dann ist ein Screenshot dieser Chats besonders hilfreich, um den Vergewaltigungsvorwurf zu entkräften. Sofern möglich, sind weitere Beweismittel der beste Weg, um sich in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation zu verteidigen.
Welche Besonderheiten gelten im Zivilrecht?
Im Zivilrecht besteht bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen die Besonderheit, dass die Parteien die Tatsachen beweisen müssen. Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation ist es in der Regel nicht möglich, die Tatsache zu beweisen. Die Pflicht, die Tatsache zu beweisen, trägt in der Regel der Kläger, sofern es sich um Tatsachen handelt, die den Anspruch begründen. Tatsachen, welche den Anspruch zum Erlöschen bringen, muss der Beklagte beweisen.
Beispiele: Ein Kläger fordert aufgrund eines Verkehrsunfalls Schadensersatz. Der Kläger hat die Pflicht nachzuweisen, dass ein Verkehrsunfall erfolgt ist und der Beklagte eine Pflicht verletzt hat. Behauptet der Beklagte hingegen, dass er den Schadensersatzanspruch bereits erfüllt hat, muss er die Zahlung beweisen.
Im Zivilrecht gelten bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation in der Regel die Beweise als nicht erbracht. Entsprechend droht in der Regel keine Pflicht zur Zahlung.

