§ 184b StGB: Was ist der Strafbefehl?
Das wichtigste in Kürze
- Ein Strafbefehl ist eine besondere Form eines Urteils.
- Bei einem Strafbefehl erfolgt die Verurteilung ohne Gerichtsprozess.
- Bei § 184b StGB ist ein Strafbefehl für Beschuldigte von Vorteil, da die möglichen Strafen nur sehr gering sind (z.B. maximal Geld- oder Bewährungsstrafen). So sind etwa Gefängnisstrafen aufgrund eines Strafbefehls nicht möglich.
Kann bei § 184b StGB ein Strafbefehl erlassen werden?
Bei Ermittlungen wegen § 184b StGB kann das Gericht einen Strafbefehl erlassen. Der Strafbefehl hat die gleichen Folgen wie ein Urteil, allerdings ist die Strafe bei einem Strafbefehl geringer. Der Unterschied zwischen einem Urteil und einem Strafbefehl besteht darin, dass der Strafbefehl ohne Gerichtsverfahren erlassen wird. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Gericht einen Strafbefehl erlässt:
- Erwachsen: Strafbefehle können nur gegen Erwachsene erlassen werden. Gegenüber Jugendlichen ist es nicht zulässig, einen Strafbefehl zu erlassen.
- Antrag: Die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen. Ohne einen entsprechenden Antrag darf das Amtsgericht den Strafbefehl nicht erlassen.
- Tatverdacht: Ein Strafbefehl darf nur erlassen werden, wenn der hinreichende Tatverdacht vorliegt. Hintergrund ist, dass der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft als eine Alternative für ein Gerichtsverfahren beantragt werden soll und nicht, um Unschuldige zu bestrafen. Liegt der hinreichende Tatverdacht nicht vor, muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.
- Richterliche Zustimmung: Der Amtsrichter muss dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmen. Neben der Zustimmung zum Strafbefehl hat der Richter auch die Möglichkeit, den Strafbefehl abzulehnen oder einen Hauptverhandlungstermin festzulegen. In den meisten Fällen stimmen Richter dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu.
- Kein Einspruch: Der Betroffene kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Der Einspruch führt dazu, dass ein Gerichtstermin anberaumt wird.
- Vorgesehene Strafen: Bei einem Strafbefehl dürfen nur geringe Strafen erteilt werden. So darf ein Strafbefehl keine Gefängnisstrafe vorsehen. Zulässig sind lediglich Bewährungs- und Geldstrafen. Dazu kann ein Strafbefehl auch die Einziehung (z.B. die Wegnahme des verwendeten Smartphones) regeln.
Ist es sinnvoll, bei § 184b StGB gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen?
Es ist nicht möglich, pauschal zu sagen, ob es sinnvoll ist, einen Einspruch einzulegen oder nicht. Vielmehr muss im Einzelfall geschaut werden, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
- Einspruch sinnvoll: Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn gute Aussichten auf einen Freispruch bestehen. Bei § 184b StGB bedeutet ein Strafbefehl faktisch, dass es zu keiner Gefängnisstrafe kommt, was bereits einen Erfolg darstellt.
- Einspruch nicht sinnvoll: Um nicht das Risiko einzugehen, dass es durch das Gericht zu einer Gefängnisstrafe kommt, ist es nicht sinnvoll, einen Einspruch einzulegen, wenn § 184b StGB nachweislich erfüllt wurde. Außerdem gehen mit einem Gerichtsverfahren hohe Kosten einher, die der Angeklagte bezahlen muss. Dazu ist das Gerichtsverfahren, insbesondere wenn man höchstwahrscheinlich verurteilt wird, sehr anstrengend. Deshalb ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, einen Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, wenn das Ziel „nur“ darin besteht, eine geringere Strafe zu erhalten.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist ein Strafurteil im schriftlichen Verfahren. Strafprozesse dauern lange und sind sehr aufwendig. Entsprechend steht teilweise der Aufwand für einen Strafprozess in keinem Verhältnis zu der Tat, die verurteilt werden soll. Gleichzeitig sollen auch geringfügige Straftaten verfolgt werden können. Dafür bietet der Strafbefehl eine Lösung. Bei geringfügigen Straftaten kann die Staatsanwaltschaft beantragen, einen Strafbefehl zu erlassen. Wenn das Gericht dem Antrag zustimmt, besteht die Möglichkeit, im schriftlichen Verfahren ein „Urteil“ zu fällen. Der Strafbefehl soll allerdings nur geringfügige Verfahren erfassen. Deshalb sind die möglichen Strafen beim Strafbefehl erheblich eingeschränkt. Möglich sind etwa nur Geldstrafen und Bewährungsstrafen. Dazu kann der Strafbefehl auch weitere Folgen festlegen, z.B. die Einziehung, ein Fahrverbot usw.
Die Strafen aufgrund eines Strafbefehls werden wie „normale Strafen“ in das Führungszeugnis eingetragen, sofern die Voraussetzungen für eine Eintragung im Führungszeugnis vorliegen. Entsprechend erfolgt auch bei einem Strafbefehl eine Eintragung in das Führungszeugnis, sofern die Strafe mehr als 3 Monate Haft auf Bewährung oder mehr als 90 Tagessätze beträgt.
Welche Vorteile hat ein Strafbefehlsverfahren?
Das Strafbefehlsverfahren hat den Vorteil, dass es sehr schnell und kostengünstig abläuft. Während klassische Gerichtsverfahren sehr lange brauchen und hohe Kosten verursachen, muss einem Strafbefehl lediglich vom Gericht zugestimmt werden und der Beschuldigte darf keinen Einspruch einlegen. Außerdem hat der Strafbefehl für den Beschuldigten den Vorteil, dass die Strafen in den meisten Fällen recht milde sind. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass Beschuldigte keinen Einspruch einlegen.
Allerdings sind mit einem Strafbefehl auch Nachteile verbunden. Der Strafbefehl wird ohne mündliche Verhandlung erlassen. Entsprechend besteht das Risiko, dass fehlerhafte Strafbefehle erlassen werden. Deshalb sollten Beschuldigte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht.

